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Anwalt für Sozialrecht in Wallenhorst auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Wallenhorst.
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Andreas Negt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Niedersachsenstraße 14, 49134 Wallenhorst
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Antonius Vedder

Hollager Straße 6, 49134 Wallenhorst
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Stefan Wimmer

Wilhelm-Röntgen-Straße 32, 49134 Wallenhorst

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Wallenhorst
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Das Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Diese Grundsicherung ist jedoch nachrangig und tritt erst ein, wenn alle anderen vorrangigen Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Rente usw. nicht ausreichen. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Dieser Paragraph zeigt den deutlichen Unterschied zur Berufsunfähigkeit auf. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dadurch erfährt man auch über gesetzliche Änderungen. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wer profitiert vom Sozialhilferecht?

Krankenschwester spricht mit alter DameKrankenschwester spricht mit alter Dame Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Auch im Falle einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Obdachlosigkeit ist das Sozialhilferecht zuständig. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

mehrere Personen warten in einer Warteschlangemehrere Personen warten in einer Warteschlange Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Und ist damit erfasst im SGB II. Zu beachten ist übrigens, dass für Hartz 4 das Jobcenter zuständig ist. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Für Sozialhilfeanträge sind die jeweiligen Kommunen zuständig, d.h. das Rathaus oder Bürgeramt. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Näheres zu den sieben Kapiteln des SGB XII

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Sie werden im 3. bis 9. Kapitel aufgeführt.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Neben den üblichen Dingen des Schulbedarfs können so Kosten für Schülerbeförderung, gemeinschaftliche schulische Mittagessen oder bei Bedarf auch Lernförderung übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaskemännlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Die Grundsicherung tritt bei Erreichen des 65. Lebensjahres an die Stelle der Hilfe zum Lebensunterhalt, wie auch bei dauerhaft erwerbsgeminderten Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Kein Erbe, dessen Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro liegt, wird übrigens für erbrachte Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Krankenhaus Blick in NeonatologieKrankenhaus Blick in Neonatologie Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Anstelle von Dienst- oder Sachleistungen gibt es auch ein Persönliches Budget in Form einer Geldleistung. Der Empfänger dieser Geldleistung organisiert damit seine Reha- oder Teilhabeleistungen selbst. Es kann nun auch als Trägerübergreifendes Persönliches Budget beantragt werden, was bedeutet es gibt nur einen Ansprechpartner für die Menschen mit Behinderungen, da dieser dann die weitere Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Ehepaar HoffnungEhepaar Hoffnung Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. Im 8. Kapitel geht es um leistungsberechtigte Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Ihnen soll zur Überwindung dieser Schwierigkeiten Sozialhilfe gewährt werden, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Sie befinden sich in einer Notlage und wissen nicht ob Sie sich die Anwaltskosten leisten können? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Prozesskostenhilfe deckt auch die Kosten eines Gerichtsverfahrens ab. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Geht ein Prozess zugunsten des Prozesskostenhilfeempfängers aus, so hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger seinen Prozess ohne der Anerkennung besonderer Umstände, so hat er damit zu rechnen auch die Kosten des Anwalts der Gegenseite zu begleichen, teilweise oder sogar ganz. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts / einer Kanzlei für Sozialrecht kann einem in Not geratenen Bürger oft die entscheidende Hilfestellung sein um Ansprüche, auch im Bereich Sozialversicherungsrecht, durchzusetzen. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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