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Den Rechtsanwalt für Kaufrecht in Rockenhausen bei Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Antje Martens Kaiserslautern
Rechtsanwältin Antje Martens
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
0631 - 36139620
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Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Rockenhausen
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft
Zwei Freundinnen verlassen lachend ein Bekleidungsgeschäft ©freepik - mko

Kaufen und das Kaufrecht

Grundsätzlich gilt für Kaufverträge, dass sie keiner besonderen Form bedürfen. Das Gesetz hat jedoch trotzdem einige wichtige Regeln aufgestellt. So regelt das Kaufrecht unter anderem Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Es entstehen also Rechte und Pflichten für beide Seiten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Für den Käufer bedeutet es, dass er sich durch den Kaufvertrag verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen. Für einen Kaufvertrag von Privatperson zu Privatperson weichen die Regeln von denen der Kaufverträge zwischen Firmen etwas ab. Eine Gewährleistungspflicht an der Ware kann zum Beispiel ausgeschlossen werden. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Allerdings ist auch dies nur möglich wenn es sich um ein gebrauchtes und kein neues Produkt handelt, für diese besteht nämlich eine Mindestgewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Das Recht auf Mängelrüge

Fehlt der Ware eine im Vertrag zugesicherte Eigenschaft, so nennt man dies einen Mangel. Der Käufer hat in diesem Fall folgende Möglichkeiten. Er kann die Reparatur oder eine Nachlieferung fordern. Er kann vom Kauf zurücktreten. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Das Gesetz gibt dem Verkäufer das Recht, einwandfreie Ware nicht zurücknehmen zu müssen. Hier ist der Käufer in der Pflicht und muss die Ware wie vereinbart annehmen. Allerdings gibt es auch hier ein paar wenige Ausnahmen (Internetkauf, Haustürgeschäft). Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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