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Anwalt für Verkehrsrecht in Königslutter am Elm

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Rechtsanwalt Kai Uwe Löwenberger Gifhorn
Rechtsanwalt Kai Uwe Löwenberger
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht und seine Rechtsvorschriften

Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht

Zwei verkeilte PKW mit BlechschadenZwei verkeilte PKW mit Blechschaden Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Ob dies als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gilt, bestimmt der Promillewert.

Verkehrsrecht – strenge Regeln beim Führerschein auf Probe

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese wird dann je nach Schwere der Tat mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet und mit drei Punkten in Flensburg bestraft. Zusätzlich kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister (FAER)

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Wohingegen Punkte wegen Straftatbestandes für zehn Jahre registriert bleiben.

Andere Länder – andere Sitten, Promillegrenzen im Ausland

Kein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs istKein Alkohol wenn man mit dem Auto unterwegs ist Auch im EU-Ausland liegen die Promillegrenzen meist bei 0,5. Die Bußgelder liegen jedoch weit auseinander. Gesetzliche Grenzwerte können jederzeit angehoben werden, es ist daher empfehlenswert vor Reiseantritt die aktuellen Werte abzufragen.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Ist das 21. Lebensjahr und die Probezeit beendet, so gelten neue Promillegrenzen.

komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autoskomplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Die Folgen einer zweiten Trunkenheitsfahrt sind dann schon drei Monate Fahrverbot und 1.000 Euro Bußgeld. Nicht zu vergessen, die neuerlichen zwei Punkte im FAER. Die dritte Alkoholfahrt wird mit 1.500 Euro Strafe belegt, erneuten zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Anordnung einer MPU

Hupender Autofahrer im StauHupender Autofahrer im Stau Zu einer MPU wird nur geraten, sie ist jedoch freiwillig. Allerdings ist sie oft der einzig mögliche Weg seine Fahrerlaubnis wieder zu erlangen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Sie müssen der Polizei nicht aufzählen wie viel und was Sie getrunken haben. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht ein weiteres Recht des Verkehrsrechts

zersplitterte Frontscheibe eines Autoszersplitterte Frontscheibe eines Autos Behindern Unbeteiligte den Einsatz von Rettungskräften am Unfallort ist dies ein Straftatbestand der in das Verkehrsstrafrecht fällt, genauso wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis, illegale Autorennen und noch einige Delikte mehr. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Es wird von einer tendenziell bewusst ausgeübten Straftat ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

eingegipster Fuß mit einer Krückeeingegipster Fuß mit einer Krücke Schadenshaftung bei Unfällen, Nutzungsausfallschäden, Verkehrsvertragsrecht sind nur einige Themen die vom Verkehrszivilrecht abgedeckt werden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Ist man Vollkaskoversichert, hat man nun Glück im Unglück, denn auch der eigene Schaden wird bei Vollkasko vollständig übernommen. Da die Versicherung Klarheit braucht wer für den Unfall verantwortlich ist, kann sich eine Schadensabwicklung auch in die Länge ziehen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Es sei denn der Halter kann die Unabwendbarkeit des Unfalles nachweisen oder auf höhere Gewalt verweisen. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hilft Ansprüche durchzusetzen, wenn die Versicherung diese unbotmäßig in die Länge ziehen möchte.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Verkehrsverwaltungsrecht beschäftigt sich unter anderem mit der Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrauflagen. Das Fahrerlaubnis- und das Fahrzeugzulassungsrecht beinhalten Regelungen die zur Erlangung der amtlichen Fahrerlaubnis dienen, und auch wann sie aberkannt wird und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen evtl. einen Ausschluss der Fahrerlaubnis vorsieht oder ob evtl. eine bedingte Eignung vorliegt. Wenn Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht um z.B. die Folgen Ihrer Alkoholfahrt besser einschätzen zu können.

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