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Rechtsanwalt Jan Schulz Bad Homburg
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek Heusenstamm
Rechtsanwältin Karin Binder-Sedlacek
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Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht zusammengefasst

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht sind wichtige Bereiche des Verkehrsrechts.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

Verunfallter PKW mit Totalschaden am StraßenrandVerunfallter PKW mit Totalschaden am Straßenrand Das Recht für Ordnungswidrigkeiten regelt und ahndet Verstöße, wie das Parken im Halteverbot, das Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und dergleichen. Ob Alkohol am Steuer ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit ist oder bereits eine Straftat, bestimmt vor allem der gemessene Promillewert.

Fehlverhalten während der Probezeit

Führerschein-Neulinge müssen während ihrer zweijährigen Probezeit, wenn sie hinter dem Steuer sitzen, auf Alkohol komplett verzichten. So steht es im Straßenverkehrsordnungsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Auf vier Jahre wird die Probezeit angehoben wenn man sich einen A- oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lässt. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto zu fahren, ist ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit, da damit das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel gesetzt wird. Es wird deshalb als A-Verstoß gewertet. Zusätzlich zur Probezeitverlängerung muss bei einem Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Eintrag ins Flensburger Fahreignungsregister gerechnet werden. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Ein wiederholter Verstoß wird mit 1.500 Euro Bußgeld bestraft, zusätzlich werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Eine Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille fällt als Straftat ins Verkehrsstrafrecht und nicht mehr in das Ordnungswidrigkeitenrecht. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Auch ein Führerscheinentzug kann die Folge sein. Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) werden als Punkte gespeichert. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden Punkte und Bußgelder erhoben.

Das Fahreignungsregister (FAER)

Der Verlust des Führerscheins ist die Folge, wenn ein Autofahrer einen Kontostand von acht Punkten erreicht hat. Eintragungen im Fahreignungsregister werden laut StVG § 29 nach Ablauf der jeweiligen Frist auch wieder gelöscht. Eingetragene Punkte unterliegen also folglich der jeweiligen Tilgungsfrist der Delikte. Alkoholverstöße mit zwei Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Handelte es sich bei dem Alkoholverstoß um einen Straftatbestand, so bleiben die Punkte für zehn Jahre im Register erhalten.

Das EU-Ausland und seine Promillegrenzen

Autoschlüssel liegt neben einer BierflascheAutoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Über die Promillegrenze von 0,5 ist man sich in den meisten EU-Ländern einig. Das Bußgeld ist jedoch stark unterschiedlich. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Die Promillegrenzen werden nach Bestehen der Probezeit und einem Mindestalter von 21 Jahren leicht angehoben.

komplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autoskomplette zerstörte Kotflügel eines schwarzen Autos Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Eine zweite betrunkene Autofahrt wird mit 1.000 Euro Bußgeld schon richtig teuer. Zusätzlich kommt ein dreimonatiges Fahrverbot dazu und natürlich die neuerlichen zwei flensburger Punkteinträge. Beim dritten Mal 1.500 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg eingetragen. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt. Auch ohne Ausfallerscheinungen geht man bei 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Deshalb hat diese Grenze auch rechtliche Konsequenzen. Trunkenheit am Steuer wird ab nun als Straftat bewertet. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Bei besonders schweren Vergehen, muss ein Trunkenheitsfahrer auch damit rechnen, dass er den Führerschein nicht mehr wieder zurück bekommt. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Wird die 1,6 Promillegrenze erreicht, ist der Führerschein fort, egal ob Auto- oder Radfahrer.

Mit der MPU zurück zum Führerschein

Hupender AutofahrerHupender Autofahrer Der erfolgreiche Besuch einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung, kurz MPU, ist dann meist der einzige Weg um seinen Führerschein zurückzubekommen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Mit einer Durchfallquote von mehr als einem Drittel ist sie nicht leicht zu bestehen. Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Wenn Sie mit Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt wurden, ist folgendes Wissen hilfreich. Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Organisieren Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht!

Verkehrsstrafrecht

Finger deutet auf großen Schaden an einer StoßstangeFinger deutet auf großen Schaden an einer Stoßstange Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Als Teil des Verkehrsrechtes hat das Verkehrsstrafrecht die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Im Verkehrsstrafrecht wird von einer bewussten Absicht ausgegangen. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Straftaten unterliegen härteren Strafen. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht leistet in diesen Fällen wertvolle Hilfe.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Mann mit Kniestütze und GehhilfeMann mit Kniestütze und Gehhilfe Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldforderungen, die als Folge eines Unfalles entstehen, gehören in das Rechtsgebiet des Verkehrszivilrechts. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist Experte bei der Abwicklung eines Autounfalls, sei es mit der Versicherung, dem Unfallgegner oder den Ermittlungsbehörden. Ist der Unfall nicht mit dem eigenen Auto geschehen, ist also der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Fahrer, so sind beide im Falle eines Unfalles haftbar. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Anwälte für Verkehrsrecht klären die rechtliche Sachlage im Falle eines Unfalles.

Welche Regelungen findet man im Verkehrsverwaltungsrecht?

Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich sowohl mit der Erteilung als auch der Entziehung der Fahrerlaubnis und auch der Erteilung eines Fahrverbots. Hier finden sich auch Regelungen über verkehrsrechtliche Anordnungen, wie Verwaltungsvorschriften über die Gestaltung von Verkehrszeichen oder das Fahrlehrerrecht, also Verordnungen über die Ausbildung zum und die Prüfungsordnung für Fahrlehrer. Wegen seiner Befugnis zur Akteneinsicht und seiner großen Kenntnis auf seinem Fachgebiet ist ein Anwalt für Verkehrsrecht immer hilfreich und kann rechtssicher beraten.

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