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Anwälte für Verkehrsrecht in Chemnitz für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Verkehrsrecht, die im Umkreis von Chemnitz Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Gerd Höppner

Bergstraße 8, 09577 Niederwiesa
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Chemnitz
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten.

Vor allem findet man hier das Ordnungswidrigkeitenrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht.

Das Recht für Ordnungswidrigkeiten

PKW rutscht unter eine LKWPKW rutscht unter eine LKW Haben Sie während der Autofahrt telefoniert, das Rotlicht überfahren oder die Vorfahrtsregeln missachtet? Dies und noch einiges mehr wird durch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Während der Probezeit gelten strenge Regeln

Für Fahranfänger in der Probezeit bzw. für Kraftfahrer bis zum Alter von 21 Jahren, gilt es lt.§ 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) für ordnungswidrig, alkoholisiert Auto zu fahren. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Die Folge eines A-Verstoßes ist die Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre. Um allen Verkehrsteilnehmern den Straßenverkehr so sicher wie möglich zu bieten wird Alkohol am Steuer während der Probezeit als A-Verstoß eingestuft. Neben der oben erwähnten verlängerten Probezeit wird ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro erhoben und es wird ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen. Ein Bußgeld von 500 Euro ist allerdings möglich, wenn die Alkoholkonzentration 0,5 Promille übersteigt. In diesem Fall ist auch mit zwei Punkten in Flensburg zu rechnen zusätzlich zu einem einmaligen Fahrverbot. Außerdem hat man ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein Eintrag nach einem bereits vorherigen Alkoholverstoß führt zu zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld und einem dreimonatigem Fahrverbot. Zur Vermeidung weiterer Verstöße wird dem Autofahrer eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung angetragen. Lässt der Fahranfänger es auf einen dritten Verstoß ankommen so hat er mit einem erneut erhöhten Bußgeld von 1.500 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot zu rechnen. Auch werden erneut zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. Um eine Straftat die nach Verkehrsstrafrecht und nicht mehr nach Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet wird, handelt es sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr. Je nach Schwere des Vergehens wird hier eine Freiheits- oder Geldstrafe fällig, zusätzlich zu drei Punkten in Flensburg. Zusätzlich kann ein Führerscheinentzug drohen. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden neben Bußgeldern auch mit Punkten bestraft.

Kurz erklärt – Die Punkte im Fahreignungsregister

Haben sich acht Punkte angesammelt, so wird einem der Führerschein aberkannt. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen seit Mai 2014 unabhängig voneinander. Fünf Jahre bleiben Punkte eingetragen, wenn der Alkoholverstoß nur eine Ordnungswidrigkeit nach sich gezogen hat. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.

Alkohol am Steuer im Ausland

Ein KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit AlkoholEin KFZ Schlüssel vor einer Flasche mit Alkohol Im EU-Ausland liegt die Promillegrenze ebenfalls überwiegend bei 0,5. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach Bestehen der Probezeit und der Vollendung des 21. Lebensjahres gelten neue Promillegrenzen.

Unfallfoto mit dem HandyUnfallfoto mit dem Handy Der Führerschein kann auch bei der ersten festgestellten Alkoholfahrt eingezogen werden, wenn ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille den Straßenverkehr gefährdet, oder die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder mehr beträgt. Ab 0,5 Promille werden dann 2 Punkte im Fahreignungsregister ehemals 2014 Verkehrszentralregister (VZR) , eingetragen, zusätzlich wird ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und es wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Schon beim zweiten Verstoß erhöht sich die Geldstrafe auf 1000 Euro, es werden nochmalig zwei Punkte in Flensburg eingetragen und man muss mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies gilt jedoch lediglich beim ersten Verstoß. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird bei 1,1 Promille vorausgesetzt. Selbst ohne äußerliche Anzeichen oder Ausfallerscheinungen gilt dies als fester Grenzwert. Wer nun am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, dass das Vergehen als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch für Fahrradfahrer gelten Promilleregeln. Wurde die Promillegrenze, egal ob Autofahrer oder Radfahrer, von 1,6 Promille überschritten, so hat er zusätzlich zur Strafanzeige, mit einer Anordnung zur MPU zu rechnen.

Führerscheinentzug und MPU

Radargerät von vorneRadargerät von vorne Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU wird von staatlich anerkannten Prüfstellen, wie dem TÜV oder dem AVUS, durchgeführt. Man muss sich bewusst sein, dass die Durchfallquote relativ hoch ist. Sich über die Untersuchung im Vorfeld zu informieren scheint angeraten. Wenn Sie die Polizei mit Ihrem Auto aufhält und Sie Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich ein paar Dinge bewusst sein: Machen Sie keine Angaben zu ihrem Alkoholkonsum – Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht! Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsstrafrecht

junge Frau wird von einem Polizisten belehrtjunge Frau wird von einem Polizisten belehrt Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Oberste Priorität des Verkehrsstrafrechts ist, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicher zu stellen. Man geht im Verkehrsstrafrecht davon aus, dass die verübte Straftat bewusst begangen wurde. Im Gegensatz zur Ordnungswidrigkeit, bei der eher von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Eine Gerichtsverhandlung ist fast immer die Konsequenz. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Das Verkehrszivilrecht, ein weiteres Rechtsgebiet

Mann hat starke RückenschmerzenMann hat starke Rückenschmerzen Das Verkehrszivilrecht handelt vom Schadenersatz bei durch Unfall entstandenen Schäden. Neben dem Sachschaden für die Reparatur können Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug geltend gemacht werden. Ohne große Verzögerung ist die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung zu informieren, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden, so können Sie entstehende Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Ausnahme für die Halterhaftung: Schwarzfahrt, unabwendbares Ereignis und höhere Gewalt. Bei einem Unfall kommt das Recht des jeweiligen EU-Landes zur Anwendung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen auch bei der komplizierteren Durchsetzung von Unfallschäden bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge.

Verkehrsverwaltungsrecht

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Die Fahrerlaubnis auf Probe und das Punktesystem nach dem Fahreignungsregister (FAER) werden von hier aus geregelt und auch die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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