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Anwaltssuche für Verkehrsrecht in Schortens

Anwälte für Verkehrsrecht, die im Umkreis von Schortens Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Lars Kruck

Börsenstraße 31, 26382 Wilhelmshaven
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Verkehrsrecht

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Schortens
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

Die Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechts, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrechts und Verkehrsverwaltungsrecht werden hier näher erklärt.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit

2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt2 PKW in einen Auffahrunfall verwickelt Dieses Recht hat die Erziehungsfunktion im Fokus. Es wird angewandt bei dem Überfahren roter Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Halte- und Parkvergehen. Auch Alkohol am Steuer ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, jedoch kann daraus schnell eine Straftat werden.

Fehlverhalten während der Probezeit

Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet während der Probezeit nach A- und B-Verstößen, also schwerwiegende und weniger schwerwiegende Vergehen. Die Probezeit verlängert sich bei zwei B-Verstößen, oder einem A-Verstoß auf vier Jahre. Da die Sicherheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht durch Alkohol- oder Drogenkonsum gefährdet werden soll bewertet man Alkoholgenuss während der Probezeit als A-Verstoß. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das Bußgeld erhöht sich bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,5 Promille auf 500 Euro. Auch gibt es in diesem Fall zwei Punkte eingetragen und erstmalig kommt nun auch ein einmonatiges Fahrverbot zum Einsatz. Ergänzend kommt man um ein Aufbauseminar nicht herum. Ein weiteres Vergehen mit Alkohol, also ein erneuter A-Verstoß, führt zu weiteren zwei Punkten in Flensburg, 1000 Euro Bußgeld, einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Wiederholungstäter haben mit 1.500 Eure Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten im Flensburger Register zu rechnen. Ab 1,1 Promille handelt es sich bereits um eine Straftat, nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Paragraphen findet man nun im Verkehrsstrafrecht. Bei der Einstufung als Straftat muss man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. In Flensburg ist das Fahreignungsregister (FAER) angesiedelt. Es arbeitet mit einem Punktesystem. Bei einigen Verstößen im Straßenverkehr wird nämlich nicht nur mit Bußgeldern sondern auch mit Punkten bestraft.

Das Fahreignungsregister in Flensburg und seine Punkte

Bei einem Punktekonto von 8 Punkten ist sofort und automatisch der Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. Das bedeutet, dass jeder Delikt einer eigenen Tilgungsfrist unterliegt, die sich bei einem erneuten Punkteintrag nicht verlängert . Zwei Punkte in Flensburg weil eine Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde, erlöschen nach fünf Jahren. Einträge über Alkoholverstöße, die als Straftat bewertet wurden, bleiben mindestens 10 Jahre im Flensburger Fahreignungsregister (Verkehrsverwaltungsrecht) bestehen.

Wie viel Alkohol wird in anderen EU-Ländern toleriert?

Mann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol abMann mit einem Autoschlüssel lehnt Alkohol ab Mit wenigen Ausnahmen liegen die Promillegrenzen auch im EU-Ausland bei 0,5. Die Bußgeldhöhe variiert jedoch sehr stark. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt noch einmal nach den aktuellen Grenzwerten.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Fällt ein Autofahrer etwa durch Orientierungslosigkeit oder verminderte Reaktionsfähigkeit auf, ist er gar an einem Unfall beteiligt, so ist dies auch mit geringer Promillezahl strafbar. Wird eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille festgestellt, sind keine Ausfallerscheinungen beim Fahrer zu erkennen und wurde kein Unfall verursacht, wird die Trunkenheitsfahrt als Ordnungswidrigkeit mit 500 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Der zweite Verstoß führt dann bereits zu 1000 Euro Strafe, erneut zwei Punkte in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot. Für Wiederholungstäter sind die Strafen dann erneut gestiegen. So ist nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro fällig, zusätzlich zu zwei weiteren Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten. Ein Fahrverbot aufgrund einer Alkoholfahrt kann unter Umständen vermieden werden, wenn der Autofahrer beruflich auf sein Auto angewiesen ist. Anwendbar ist dies jedoch nur bei Erstverstößen. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, so geht man von absoluter Fahruntüchtigkeit aus, und dies auch dann, wenn kein Fahrfehler oder sonstige Anzeichen von Fahrunsicherheit festgestellt wurden. Ist diese Grenze überschritten, so wird das Vergehen als Straftat bestraft. Die Sperrfrist für den Führerschein bemisst sich unter anderem auch am Promillewert und beträgt mindestens sechs Monate, in Flensburg wird das Konto mit weiteren drei Punkten belastet und man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Geht man von einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit aus, kann die Fahrerlaubnis auch lebenslang entzogen werden. Nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer können nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 0,3 Promille eine Strafanzeige bekommen, wenn sie sich auffällig verhalten oder einen Unfall verursacht haben. Sowohl als betrunkener Autofahrer als auch als Fahrradfahrer muss man seinen Führerschein abgeben, wenn der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille festgestellt wurde. So entschieden zum Beispiel das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) und das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW).

Die MPU

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Durchgeführt wird die MPU von staatlich anerkannten Prüfstellen wie dem TÜV mit dem Zweck, die geistige und körperliche Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr sicherzustellen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Frühe Vorbereitungen um die MPU zu bestehen werden deshalb empfohlen. Wer mit Alkohol am Steuer von der Polizei aufgehalten wird, sollte einige Dinge wissen. Man muss keine Aussagen machen über seinen Alkoholkonsum! Die beste Unterstützung bietet nun ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Auch Teil des Verkehrsrechts – das Verkehrsstrafrecht

Polizist befragt eine AutofahrerinPolizist befragt eine Autofahrerin Es ist für schwerere Delikte zuständig, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit behandelt werden können, wie größere Alkoholvergehen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis, unterlassene Hilfeleistung, Unfallflucht und ähnliches. Das Verkehrsstrafrecht ist Teil des Verkehrsrechts und hat als solches die Aufgabe, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Hier wird von einer bewussten Überschreitung des Rechtes ausgegangen. Während Ordnungswidrigkeiten eher fahrlässig verursacht werden. Straftaten werden durch ihre schwereren Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer strenger bestraft. Verkehrsstraftaten münden meist in einer Gerichtsverhandlung. Oft werden beim Verkehrsstrafrecht Rechtsanwälte beauftragt.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

Röntgenaufnahme eines gebrochenen UnterschenkelsRöntgenaufnahme eines gebrochenen Unterschenkels Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Der Unfallverursacher hat sich schnellstmöglich darum zu kümmern, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung von dem Schadensfall erfährt. Im Falle der Vollkaskoversicherung wird auch der eigene Schaden von der Versicherung gedeckt. Die Bearbeitungsdauer eines Schadensfalls hängt vom Unfall und der Ermittlung der Schuldfrage ab. Die Regulierung des Kfz-Haftpflichtschadens kann einem Anwalt überlassen werden. Seine Kosten trägt die Haftpflichtversicherung in Höhe des Regulierungsanteils. Bei 100 % Regulierung übernimmt die Versicherung die vollständigen Anwaltskosten. Die Haftung im Falle eines Unfalles betrifft nicht nur den Kfz-Führer, sondern auch den Kfz-Halter. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. die Unabwendbarkeit des Ereignisses oder auch höhere Gewalt. Für Unfälle, die im EU-Ausland passieren gelten zuallererst die Regelungen des jeweiligen Landes. Um Ansprüche durchzusetzen und den entstandenen Schaden zu regulieren nimmt man am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch.

Das Verkehrsverwaltungsrecht – ein weiterer wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts

Neben dem Fahrerlaubnisrecht findet man hier auch das Fahrzeugzulassungsrecht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Schadensersatz- und Regressforderungen können im Falle eines Unfalles schon bei 0,3 Promille auf einen zukommen. Um hier die bestmögliche Unterstützung zu bekommen wendet man sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

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