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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Strafrecht in Bretzfeld

Rechtsanwälte aus Bretzfeld & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Bretzfeld
Rechtsanwältin Vanessa Unfried Ludwigsburg
Rechtsanwältin Vanessa Unfried
Unfried & Kollegen
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren in seiner formalrechtlichen Natur festgelegt und dient damit der richterlichen Entscheidungsfindung. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Ein Anwalt für Strafrecht in Bretzfeld bietet Sicherheit.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die sachlichen Zuständigkeiten und teilt je nach Strafmaß ein.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Näheres zum BtMG

Um Missbrauch von Betäubungsmitteln zu unterbinden gibt es strenge Gesetze. Man findet sie als Bundesgesetz im Betäubungsmittelgesetz. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. Dann gibt es die in Anlage II gelisteten Betäubungsmittel. Sie sind nicht verschreibungsfähig, dürfen aber zur Herstellung von therapeutischen Medikamenten hergestellt und vertrieben werden. Anlage III des BtMG listet Betäubungsmittel, die verkehrsfähig und verschreibungsfähig (aus Sicht des Arztes, oder der Apotheken) bzw. verschreibungspflichtig (aus Patientensicht) und somit erwerbbar sind. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit verbotenen Substanzen von der Polizei erwischt worden hilft ein Anwalt für Strafrecht in Bretzfeld.

Drogenerkennung im Straßenverkehr

Mann hält viele Kapseln Extasy in den HändenMann hält viele Kapseln Extasy in den Händen Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Meist folgt auch eine MPU, eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Diese Extrakosten hat der Schuldige selbst zu tragen.

Wann liegt Körperverletzung vor?

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein der Versuch jemanden zu verletzen ist bereits strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Wird sie als schwer oder gefährlich eingestuft, oder ist das Opfer ein Schutzbefohlener, so tritt eine Verjährung erst nach 10 Jahren ein. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Kinder unter 14 Jahren zum Tatzeitpunkt, sind in Deutschland nicht strafrechtlich verantwortlich. Sie können nicht verurteilt werden. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Es wird in diesem Alter von dem Jugendlichen erwartet, dass er sowohl Einsichts- als auch Steuerungsfähigkeit besitzt. In Einzelfällen haben auch 18 bis 21 Jährige noch die Möglichkeit nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Da das Jugendstrafrecht davon ausgeht, dass jugendliche Straftäter straffällig werden, weil erzieherische Defizite zugrunde liegen, soll diesen mit gezielten Erziehungsmaßregeln wie einem sozialen Training, oder der Unterbringung in einer betreuten Wohnform entgegengewirkt werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was versteht man unter dem Begriff Betrug?

Als sogenannter Vermögensdelikt, wie er in § 263 StGB definiert ist, verschafft er dem Täter durch bewusstes Vorspiegeln falscher Tatsachen, oder das absichtliche Verschweigen von Informationen, einen Vermögensvorteil. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Die Absicht, sich oder einem Dritten durch u.a. unrichtige Gestaltung des Datenverarbeitungsprogramms einen Vorteil zu verschaffen, bedeutet einen Gesetzesbruch der im StGB als Computerbetrug genannt wird. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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