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Anwälte für Strafrecht in Eckental für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Eckental & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

3 Anwälte im 40 km Umkreis von Eckental
Rechtsanwalt Marcus Fischer Erlangen
Rechtsanwalt Marcus Fischer
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Rechtsanwalt Mark Fischer Nürnberg
Rechtsanwalt Mark Fischer
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Infos zu Anwälte Strafrecht in Eckental
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Straßenverkehrsgesetz, Tierschutzgesetz, Transplantationsgesetz genauso wie das Embryonenschutzgesetz oder das Asylgesetz, sie alle sind sog. Nebengesetze des Strafrechtes. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Eckental an.

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Erwartete Urteile die unter zwei Jahren Freiheitsentzug bleiben oder einem Streitwert bis maximal 5000 Euro Strafgeld liegen, regelt das Amtsgericht. Sollte die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegen, so wird Anklage vor dem Schöffengericht erhoben. In die Zuständigkeit des Landgerichtes fallen Delikte die weder das Amtsgericht noch das Schöffengericht bearbeiten. Das Landgericht ist auch zuständig, wenn man gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Einspruch erheben möchte. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Bundesgesetz für Betäubungsmittel

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Betäubungsmittel mit hohem Suchtpotential ohne therapeutischen Nutzen gehören zur Anlage I des BtMG und sind sogenannte nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Nur aus wissenschaftlichen Zwecken, oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken, darf man ausnahmsweise Umgang mit BtM aus Anlage I haben. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. In der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes werden wiederum Mittel aufgeführt, die, obwohl sie eine Suchtgefährdung darstellen, von therapeutischem Nutzen sind. Dies macht sie nicht nur verkehrs- sondern auch verschreibungsfähig. Ohne eine entsprechende Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln ist es auch Apotheken untersagt diese Mittel auszugeben. Ist die Notwendigkeit gegeben, so ist ein Arzt berechtigt Medikamente der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes zu verschreiben. Ein Anwalt für Strafrecht in Eckental leistet Rat und Hilfe bei BTMG Vergehen.

Betäubungsmittel im Straßenverkehr

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Ist die Einnahme von Betäubungsmitteln notwendig, so ist es untersagt aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Geregelt wird dies durch die Straßenverkehrsordnung. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Und nicht nur die Straßenverkehrsordnung würde missachtet, auch gegen das Betäubungsmittelgesetz würde verstoßen und es wäre mit einem Strafverfahren zu rechnen. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Der Delinquent hat sich meist einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zu unterziehen. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung, Tatbestand im deutschen Strafrecht

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Auch physische Gewalt erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Opfer einer Körperverletzung rechtssicher. Kostenlos wird in einigen Fällen über das Gericht auch ein sogenannter Opferanwalt ermöglicht. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Um sich vor dem richterlichen „Ermessensspielraum“ in Strafprozessen zu schützen, sollte man sich auch schon bei leichter Körperverletzung einem Anwalt anvertrauen. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Interessantes zum Jugendstrafrecht

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Junge Täter haben ein Sonderstrafprozessrecht, wenn sie sich bei Begehen der Straftat zwischen Kind- und Erwachsensein befinden. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Hier wird eine geistige und sittliche Entwicklung vorausgesetzt, die das verursachte Unrecht verstehen und einsehen lässt. Auch zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrecht mitunter noch angewendet werden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Richter den jugendlichen Straffälligen zurechtweisen und eine Entschuldigung beim Verletzten zur Auflage machen, evtl. auch eine Arbeitsleistung fordern als Wiedergutmachung oder die Zahlung eines Geldbetrages. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Was ist Betrug?

Betrug verschafft dem Täter, durch eine absichtliche Täuschungshandlung, einen Vermögensvorteil und fügt dem Betrogenen finanziellen Schaden zu. Deshalb gilt Betrug als Vermögensdelikt. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Eine strafrechtliche Verfolgung wird auch bei Subventions- oder Kapitalanlagebetrug eingeleitet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Strafrecht kann einem Beschuldigten bei einer Anklage wegen Betrugs außerordentlich hilfreich und schadensbegrenzend sein. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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