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Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in Peine finden

Rechtsanwälte aus Peine & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

2 Anwälte im 40 km Umkreis von Peine
Rechtsanwalt Andreas Zott Braunschweig
Rechtsanwalt Andreas Zott
Anwaltskanzlei Rieke Rogaß Zott
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht
Jasperallee 29, 38102 Braunschweig
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Rechtsanwalt Kai Uwe Löwenberger Gifhorn
Rechtsanwalt Kai Uwe Löwenberger
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Rieke Rogaß Zott
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Schutz des Persönlichkeitsrechts durch das Strafrecht

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es ist im Strafgesetzbuch geregelt. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Eine schwächere Form der Strafe ist die Geldbuße. Sie wird eingesetzt bei Ordnungswidrigkeiten. Man spricht hier auch vom „kleinen Strafrecht“. Am besten vertrauen Sie sich einem Anwalt für Strafrecht in Peine an.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Bei einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren fällt das Delikt in die Zuständigkeit des Schöffengerichts. Die Große Strafkammer beim Landgericht ist zuständig in allen anderen Fällen. Die Strafkammer des Landgerichtes ist beispielsweise gefordert bei Entscheidungen über Sicherungsverwahrung, oder auch wenn ein Urteil des Amtsgerichtes angefochten werden soll. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das BtMG gibt die Regeln für den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln vor. Die Herstellung, die Aus- und Einfuhr, der Vertrieb von Betäubungsmitteln oder deren Aufbewahrung, all dies wird unter dem Begriff Umgang zusammengefasst. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Der Umgang mit diesen Stoffen ist verboten und wird strafrechtlich sanktioniert. Schon die Aufforderung zum Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht rechtens. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Wurden Sie eines BTMG Vergehens beschuldigt, nehmen Sie Kontakt mit einem Anwalt für Strafrecht in Peine auf.

Drogen im Straßenverkehr

Frau hält eine Kapsel Extasy wischen den FingernFrau hält eine Kapsel Extasy wischen den Fingern Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Auch ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz wird eingeleitet. Zumeist wird die Führerscheinstelle den Führerschein entziehen. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Der Straffällige wird mit diesen zusätzlichen Kosten belastet.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Ob Geldbuße oder Haftstrafe verhängt wird, das ist abhängig von der Schwere der Tat. Schon der Versuch der Körperverletzung ist bereits strafbar. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Mit 10 Jahren ist die Verjährungsfrist angesetzt bei Misshandlung von Schutzbefohlenen und schwerer, oder gefährlicher Körperverletzung. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Als Opfer einer Körperverletzung hat man Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist im Opferentschädigungsgesetz geregelt. Bei einer Anklage wegen Körperverletzung ist ein Anwalt für Strafrecht vor Gericht unbedingt anzuraten, auch wenn er erst ab mittelschwerer Körperverletzung Pflicht ist. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Jugendstrafrecht – Für wen?

Ladendiebin steckt Kosmetik in HosentascheLadendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren findet das Jugendstrafrecht Anwendung. Die geistige und sittliche Entwicklung muss weit genug sein, um das Unrecht der Tat zu verstehen und einzusehen. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Positiven Einfluss nehmen möchte man im Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Jugendlichen. Deshalb sind Strafen hier erzieherischer Natur wie z.B. der Täter-Opfer-Ausgleich und verfolgen damit den Besserungsgedanken. Die nächste Stufe, um den Heranwachsenden zur Einsicht zu bringen, stellen Verwarnungen durch den Richter oder Auflagen, wie das Erbringen einer Arbeitsleistung, dar. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Was ist Betrug?

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Ein bewusst herbeigeführter Vermögensverlust über 50.000 Euro wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Unter dem Begriff des Internetbetrugs gibt es viele Varianten. Auch hier geht es um die mutwillige Täuschung der Opfer, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder deren Weglassen, um sich selbst zu bereichern. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Er verlangt umgehend Akteneinsicht und kann so rechtssicher einschätzen was Ihnen vorgeworfen wird. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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