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Einen Anwalt für Strafrecht in Wildberg auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Wildberg & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

4 Anwälte im 40 km Umkreis von Wildberg
Rechtsanwalt Michael Doll Freudenstadt
Rechtsanwalt Michael Doll
Schrön | Trommsdorff | Beckert
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht gilt als Sonderstrafrecht. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten wird auch als „kleines Strafrecht“ bezeichnet. Hier darf die zuständige Verwaltungsbehörde des Bundes, des Landes oder auch der Gemeinde Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Wildberg

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Liegt die Prognose für das Strafmaß unter zwei Jahren Freiheitsentzug, oder liegt der Streitwert unter 5000 Euro, so ist das Amtsgericht zuständig. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Geht es z.B. um Staatsschutz oder Notarsachen, ist das Oberlandesgericht zuständig, wie auch für viele andere Verfahren.

Näheres zum BtMG

Im BtMG ist streng geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen zum Umgang mit Betäubungsmitteln berechtigt ist. Mit Umgang ist die Herstellung, der Import, der Export, die Abgabe von Betäubungsmitteln sowie deren Aufbewahrung gemeint. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Es gibt kaum Ausnahmen, die den Besitz oder die Abgabe diese Substanzen erlauben. Wird ein Stoff zur Herstellung eines Medikaments benötigt, so darf er (so die Berechtigung erteilt wurde) hergestellt und vertrieben werden. Er ist aber, als Substanz in Anlage II gelistet, nicht verschreibungsfähig. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist nur mit entsprechender Erlaubnis straffrei. Ein ärztliches Rezept für Cannabis oder Amphetamine, wie Ritalin stellt eine Legitimation für deren Besitz und seinen Konsum dar. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in Wildberg.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Spritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem TischSpritzen Tabletten und Kapseln liegen auf einem Tisch Betäubungsmittel vor der Teilnahme am Straßenverkehr zu konsumieren zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Zusätzlich ist ein Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle zu erwarten. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung ist in den meisten Fällen nicht zu umgehen. Zu begleichen sind die Kosten vom Verursacher.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Doppelt so lange dauert die Verjährungsfrist bei schwerer oder gefährlicher Körperverletzung. Die längste Verjährungsfrist bei Körperverletzung beträgt 20 Jahre. Sie gilt für Körperverletzung mit Todesfolge und auch bei Verstümmelung weiblicher Genitalien. Gut beraten ist man als Opfer, wenn man sich juristische Unterstützung von einem Anwalt für Strafrecht sichert. Das Gericht kann auf Antrag entscheiden ob ein Opferanwalt gestellt werden kann, dessen Kosten trägt dann der Staat. Schmerzensgeld gibt es für Opfer denen Körperverletzung zugefügt wurde, so lautet das Opferentschädigungsgesetz. Wer wegen einer Körperverletzung angeklagt wird, muss sich vor Gericht verantworten und sollte sich mit einem Anwalt für Strafrecht schützen, auch wenn dieser erst ab mittelschwerer Körperverletzung verpflichtend ist. Die Auswirkungen von Strafen auf die Zukunft können so minimiert werden.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Diebstahlsicherung an einem RucksackDiebstahlsicherung an einem Rucksack Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Die Strafe hat hier den erzieherischen Gedanken im Vordergrund. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) sind Kinder unter 14 Jahren schuldunfähig und demnach strafunmündig. Angewendet wird das Jugendstrafrecht bei Kindern und Jugendlichen ab dem 14. bis zum 18. Lebensjahr. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Das Jugendstrafrecht kann auch in manchen Fällen ausgeweitet werden auf Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren. Vorhandenen Defiziten in der Erziehung soll mit gezielten Erziehungsmaßregeln, wie das Auferlegen eines Erziehungsbeistandes, entgegengewirkt werden um weiteres strafbares Handeln zu vermeiden und den Straftäter zur Einsicht zu bewegen. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Wird die Rückfallgefahr des jugendlichen Straftäters als sehr hoch erachtet, so kann auch eine Jugendstrafe veranlasst werden. Ist eine Haftstrafe angeordnet, so wird der Jugendliche in eine Jugendhaftanstalt eingewiesen. Die Haftstrafe beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Betrug

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Auch Subventions- oder Kapitalanlagebetrug wird strafrechtlich verfolgt. Die absichtliche Täuschung funktioniert auch im Internet. Deshalb gibt es auch den Begriff Internetbetrug. Auch hier gilt als Voraussetzung die Absicht des Täters sich selbst zu bereichern und das Vermögen des Opfers zu verringern. Auch Identitätsdiebstahl ist ein Teilbereich der Internetkriminalität. Gemeint ist hierbei z.B. die selbstbereichernde Nutzung fremder personenbezogener Daten durch den Verkauf an Dritte. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Die polizeilich angelegte Akte darf von einem Anwalt eingesehen werden. So kann er sich schnell einen Überblick verschaffen. Sie haben als Beschuldigter das Recht Ihre Aussage zu verweigern. Sie müssen einer Vorladung auch nicht Folge leisten.

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