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Einen Anwalt für Arbeitsrecht in Münster Nord finden

Anwälte für Arbeitsrecht, die im Umkreis von Münster Nord Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Heike Girke-Pedder

Helgolandweg 52, 48159 Münster
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Julia Laacks

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Provinzial-Allee 1, 48159 Münster
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Peter Tyca

Kapustaweg 8, 48159 Münster
in 1.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Bleyer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Piusallee 20-22, 48147 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Uwe Jörg Ettwig

Wienburgstraße 171a, 48147 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Michael Rhode

Joseph-König-Straße 11, 48147 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Susanne Schmidt

Maximilianstraße 55, 48147 Münster
in 2.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Gerhard G. Düntzer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Schlossplatz 48, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Christian Franke

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bült 13, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Ronny Fröbe

Rothenburg 20-21, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lars Frönd

Kirchherrngasse 14, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Markus Hengelbrock

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Neubrückenstraße 50-52, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Kerstin Horstmann

Aegidiistraße 38, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Axel Hägerbäumer

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Alter Steinweg 46, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Dilek Karabudak

Fachanwalt für Familienrecht
Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Kreyenkötter

Bült 13, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Tobias Langkamp

Alter Fischmarkt 8, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Thomas Leuer

Universitätsstraße 30, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Lennard Looschen

An der Apostelkirche 4, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Daniel Miguel Lück

Alter Fischmarkt 21, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kolja Florian Mertens

Berliner Platz 8, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hans Jörg Mühlenbrock

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Frauenstraße 31, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jens Müller

Universitätsstraße 21, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Matthias Neuhaus

Aegidiistraße 42, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Katharina Neuroth

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Verspoel 12, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Licinia Maria Pereira Santos

Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Wolfram Pott

Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Joseph Rohde

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aegidiistraße 42, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Tomás Salamanca Aguilera

Lambertikirchplatz 4, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Andreas Schemann

Aegidiistraße 54, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Jason Schomaker

Salzstraße 8, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Franziska Schrimpff

Drubbel 1-2, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Hermann Terborg

Engelstraße 68, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rüdiger Wulf

Rothenburg 20-21, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Denis Zensen

Fachanwalt für Familienrecht
Servatiiplatz 9, 48143 Münster
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Bost

Raesfeldstraße 40, 48149 Münster
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sarah Campen

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Mariela Frenz

Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Huelmann

Soetenkamp 28, 48149 Münster
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht
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Nicole Kiss

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Johann-Krane-Weg 16, 48149 Münster
in 3.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Arbeitsrecht

Infos zu Anwälte Arbeitsrecht in Münster Nord
Arbeitnehmerin
Arbeitnehmerin ©freepik - mko

Arbeitsrecht - ein Überblick

Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetzbuch zusammengefasst. Etwa durch den Mutterschutz, der Mutter und Kind während der Schwangerschaft rechtliche Sicherheit gewährt. Im Anschluss dann die Elternzeit, auch sie ist gesetzlich im BEEG geregelt. Ebenso gibt es gesetzliche Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit, oder wenn man Altersteilzeit für sich beanspruchen möchte. Berufsgenossenschaften sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Schon bei nur einem Mitarbeiter ist ein Unternehmen verpflichtet sich bei einer Berufsgenossenschaft zu melden. Das MiLoG beinhaltet wiederum die Regelungen zum Mindestlohn. Übrigens gibt es auch für den Bereich Zeitarbeit Lohnuntergrenzen, ähnlich dem Mindestlohn. Weitere gesetzliche Regelungen, wenn auch nicht direkt arbeitsrechtlich, gibt es auch für einen späteren Aufhebungsvertrag. Ist hingegen das Thema einer Scheinselbständigkeit zu klären, so muss dies nicht nur arbeitsrechtlich sondern auch sozialrechtlich überprüft werden.

Corona im Arbeitsrecht

Auch das Arbeitsrecht ist von der Corona Pandemie nicht unberührt geblieben und hat einige Übergangsregelungen notwendig gemacht. So ist z.B. die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten auf 24 Monate heraufgesetzt worden. Außerdem gibt es Übergangsregelungen lt. § 27 BEEG u.a. bezüglich Elterngeld.

Sonderregelungen in Zeiten von Corona

  • Ausweitung des Kurzarbeitergeldes
    • Dauer des Kurzarbeitergeldes beträgt in Coronazeiten 21 Monate statt zwölf Monate
    • Höhe des Kurzarbeitergeldes ist gestiegen
    • Sozialabgaben können zu 50% erstattet werden
  • Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nun bis zum 31.3.2021
  • Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz
    • Entschädigungen möglich wegen Betreuung von Kindern oder Angehörigen
    • keinen Anspruch auf Entschädigung bei Quarantäne nach Reise in ein Risikogebiet

Der Arbeitsvertrag - die Basis des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Angestellter leistet Unterschrift unter ArbeitsvertragAngestellter leistet Unterschrift unter Arbeitsvertrag Auch wenn Arbeitsverträge prinzipiell individuell gestaltet werden können, so sind bei jedem Arbeitsverhältnis diverse gesetzliche Regelungen zu beachten. Es bestehen für einen Arbeitsvertrag keine Formvorschriften, sogar ein mündlich vereinbarter Arbeitsvertrag ist erst einmal gültig. Der ausführliche, schriftliche Arbeitsvertrag ist aber immer die beste Wahl. Unsorgfältige oder lückenhafte Arbeitsverträge werden im Streitfall durch das Gesetz ergänzt und stellen somit keinen individuell ausgearbeiteten Vertrag dar. Für viele Arbeitsverträge gibt es bereits seit längerem Vorlagen. Dies führt zu oft sehr ähnlichen, fast identischen Arbeitsverträgen. Sie werden mit den notwendigen Angaben über Arbeitnehmer und Arbeitgeber versehen und einer möglichst genauen Arbeitsplatzbeschreibung, evtl. Befristung, Probezeit u.ä. ergänzt. Natürlich muss der Urlaubsanspruch sowie das Gehalt, die Lohn- oder Gehaltshöhe, und etwaige Extraboni im Vertrag festgelegt werden. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sollten aufgeführt werden (VWL, Betriebsrente, etc.) Das Telefonieren oder Surfen kann im Vertrag geregelt werden. Ein wichtiger Punkt sind die Regelungen für den Krankheitsfall. Über welchen Zeitraum wird der Lohn fortgezahlt wenn die Kinder krank sind und Betreuung brauchen? Datenschutz und Firmengeheimnisse sind wichtige Themen die im Arbeitsvertrag geklärt werden sollten. Wenn es später Auseinandersetzungen geben sollte, dann überwiegend wegen fehlender Passagen im Vertrag. Der Arbeitsvertrag sollte unbedingt den Passus enthalten, dass Nebenabreden nicht zulässig sind. Mündliche Vereinbarungen sind also nur gültig, wenn sie auch schriftlich fixiert werden. Dies verhindert möglicherweise eine unnötig erschwerte gerichtliche Klärung. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertritt Sie ein Rechtsanwalt in Münster Nord mit Schwerpunkt Arbeitsrecht.

Der befristete Arbeitsvertrag

Chef und Arbeitnehmerin unterzeichnen ZeitvertragChef und Arbeitnehmerin unterzeichnen Zeitvertrag Die rechtliche Seite von befristeten Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG zu finden. Befristete Arbeitsverträge sind zweck- oder zeitbefristet. Ist ein Vertrag zweckbefristet, so wird ein bestimmtes Projekt oder Ziel verfolgt. Ist es erreicht, so endet der Vertrag. Bei der Zeitbefristung ist ein Datum gesetzt zu dem der Vertrag endet. Wer Personal aufstocken will, aber noch nicht sicher ist, ob eine Stelle sich dauerhaft lohnt, greift gerne auf befristete Verträge zurück. Der Arbeitnehmer sollte sich genau über die Befristungsmodalitäten informieren bevor er einem befristeten Arbeitsvertrag zustimmt. Dennoch sind befristete Arbeitsverträge für Arbeitnehmer auch von Vorteil, so kann man die Arbeitsstelle und auch das Arbeitsklima kennenlernen und einschätzen ob einem der Arbeitsplatz gefällt. Ein vorerst zeitlich begrenztes Angebot kann natürlich auch Wegbereiter zu einer Festanstellung sein. Ist man einmal im Unternehmen, können sich dadurch natürlich auch ganz neue interne Perspektiven ergeben. Zeitverträge sind aus unternehmerischer Sicht wichtige Instrumente, um in mehrfacher Hinsicht zu profitieren. So kann eine schwankende Auftragslage langfristige finanzielle Bindungen problematisch werden lassen. Außerdem können auch Kollegen über einen längeren Zeitraum prüfen, ob der befristete Beschäftigte auf die Stelle und ins Unternehmen passt.

Wie oft dürfen Arbeitgeber die Befristung verlängern?

vertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmervertrauensvolles Händeschütteln Arbeitgeber Arbeitnehmer Prinzipiell lässt sich festhalten, dass eine zeitliche Befristung, hat sie keinen Sachgrund, in der Regel nach zwei Jahren nicht mehr verlängerbar ist. Gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG ist eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu drei Mal möglich, wobei allerdings die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses zwei Jahre nicht überschreiten darf. Ist eine Befristung zweckbefristet, so endet sie mit der Erfüllung des Zieles. Eine Kündigung ist nicht nötig, lediglich eine Ankündigung des Vertragsendes muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Oft wandeln sich befristete Verträge durch ein Versehen in unbefristete um, ohne dass es den Vertragsparteien klar ist. Dies geschieht schon, wenn bei einem sachgrundlos befristeten Vertrag die Befristung zu spät verlängert wurde. Oder eine Änderung, wie die der Arbeitszeit oder des Gehaltes, führt zu einer Entfristung. Aus juristischer Sicht entsteht dadurch ein neuer Vertrag. Befristete Verträge sind nur während ihrer noch laufenden Befristung verlängerbar.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und der Kündigungsschutz

Arbeitnehmer bekommt VorhaltungenArbeitnehmer bekommt Vorhaltungen Arbeitsverträge sind, wie alle herkömmlichen Verträge, kündbar. Bedingungen und Fristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, können aber auch im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Der Schutz des KSchG beginnt ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn. Allerdings gilt dies erst bei Beschäftigung in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Da Arbeitnehmer wirtschaftlich ihrem Arbeitgeber unterlegen sind sollen sie durch dieses Gesetz vor einer existenzbedrohenden Kündigung geschützt werden. Das Kündigungsschutzgesetz lässt laut § 1 Absatz 2 nur personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen zu. Rund um das Thema Kündigungsschutz kann eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei ihre Mandanten rechtssicher beraten und weiterhelfen.

Nicht gerechtfertigte Kündigung erhalten?

Übergabe KündigungsschreibenÜbergabe Kündigungsschreiben Berücksichtigt eine Kündigung einen der oben genannten Gründe nicht, so kann man sich auf das KSchG berufen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann rechtssicher beraten, vermitteln, den Arbeitgeber von der Unwirksamkeit seiner Kündigung informieren oder gegebenenfalls auch eine Abfindung aushandeln. Bestimmte Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz, hier gehören Schwangere und Mütter nach der Entbindungszeit genauso dazu wie Wehrdienstleistende oder Auszubildende. Der besondere Schutz ist entweder ihrer konkreten Lebenssituation geschuldet oder der Aufgabe die sie im Betrieb übernommen haben und leicht zu Differenzen mit dem Arbeitgeber führen könnten. Eine Kündigung dieser Personengruppen ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen wendet man sich bestmöglich an einen Arbeitsrechtsanwalt.

Gesetzliche Kündigungsfristen

Frau liest mit schockierter MieneFrau liest mit schockierter Miene Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gilt für Arbeitnehmer und kommt immer dann zur Anwendung, wenn es keine anderen schriftlichen Vereinbarungen gibt. Kündigt hingegen das Unternehmen, so muss es die Kündigungsfristen etwas komplexer errechnen. Für die Probezeit, in der Regel sechs Monate, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden. Anschließend erfolgt eine Staffelung der Kündigungsfristen nach Zugehörigkeit im Unternehmen. Die Kündigungsfrist verlängert sich je nach Staffelung alle zwei bis drei Jahre um einen weiteren Monat. Gekündigt werden kann immer zum Monatsende. Eine Ausnahme bildet lediglich die Zugehörigkeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Vorausgesetzt es ist tarifvertraglich nichts anderes geregelt. Sie sollten im Falle einer Kündigung unbedingt Ihren Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag prüfen. Klarheit in dieser Angelegenheit kann Ihnen schnell und professionell, bereits in einer Ersteinschätzung, auch ein Anwalt für Arbeitsrecht in Münster Nord verschaffen.

Die fristlose Kündigung

Frau räumt ihren ArbeitsplatzFrau räumt ihren Arbeitsplatz Die außerordentliche Kündigung ist besser bekannt als fristlose Kündigung und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. Es bedarf für diese Kündigung eines gewichtigen Grundes, der im Zweifel auch dem Amtsgericht vorgetragen werden muss. Zusätzlich muss einer außerordentlichen Kündigung meist eine Abmahnung vorausgegangen sein. Als mögliche Gründe aus Arbeitgebersicht sind zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung von Kollegen oder auch die Beleidigung des Arbeitgebers. Mit Bekanntwerden des Grundes der diese drastische Kündigung rechtfertigt, hat der Arbeitgeber auch nur zwei Wochen Zeit die fristlose Kündigung auszusprechen. Um zu klären, ob diese außerordentliche Kündigung wirklich rechtskräftig ist, lässt man sich bestmöglich von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Münster Nord beraten. Allerdings hat auch der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen das Recht außerordentlich zu kündigen. Auch er braucht einen triftigen Grund und auch er muss evtl. den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen. Beispiele von gewichtigen Gründen, die den Arbeitnehmer zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen sind grobe Beleidigungen oder Tätlichkeiten, wiederholte sexuelle Belästigung sowie Arbeitsschutzverletzungen. Eine Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht bietet seinen Mandanten bei Arbeitsrecht Problemen die Möglichkeit einer Erstberatung.

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen

Stempel unter ArbeitszeugnisStempel unter Arbeitszeugnis Ebenso wie ein Angestellter den Anspruch auf ein Zeugnis hat so ist sein Vorgesetzter verpflichtet dieses auszustellen. Dies ist gesetzlich im BGB geregelt. Übrigens können Arbeitnehmer, in vernünftigen Abständen, auch ein sogenanntes Zwischenzeugnis einfordern, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwischenzeugnis ist hilfreich bei weiteren Karriereschritten. Ist ein qualifiziertes Zeugnis gewünscht, so hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dem Arbeitnehmer mit seinen Aussagen nicht zu schaden. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Klage eines besseren Zeugnisses, wenn die Bewertung insgesamt nur ein ausreichend erlangt. Eine gerade noch ausreichende Leistung kann mit der Floskel "zur Zufriedenheit" verschleiert ausgedrückt werden. Ist sich der Zeugnisempfänger nicht klar über den wahren Inhalt des verschlüsselten Zeugnisses, so tut er gut daran, sich Rat bei einem Arbeitsrechtler einzuholen. Dies ist die sicherste Möglichkeit um eine gerechte Bewertung der eigenen Leistungen sicher zu stellen. Man muss sich der Folgen einer schlechten Bewertung seiner Tätigkeit bewusst sein. Künftige Arbeitgeber werden sich immer für einen Bewerber mit positiven Bewertungen entscheiden, solange sie die Auswahl haben. Die Kontaktaufnahme, zur Besprechung Ihres Anliegens, mit einem Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Münster Nord über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht.

Die Unterstützung und Beratung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist durch seine fachlichen Kenntnisse dem Mandanten eine große Hilfe. Der Anwalt hilft kompetent bei bei betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, bei drohender Entlassung wegen vermeintlichem Fehlverhalten sowie auch bei anderen Streitigkeiten das Arbeitsrecht betreffend. Gefürchtete Konsequenzen hält der Anwalt mit seiner Arbeit so gering wie möglich - außergerichtlich notafalls auch gerichtlich. Manchmal ist die anwaltliche Vertretung unverzichtbar. Die Arbeit und Erfahrung des Anwalts können Klagen vor dem Arbeitsgericht sehr viel besser durchgesetzt werden.

Mit welchen Kosten muss man bei einem Streit im Arbeitsrecht rechnen?

Die Kosten für einen arbeitsrechtlichen Streit können je nach Fall variieren, aber typischerweise fallen Anwaltskosten, mögliche Gerichtsgebühren, Gutachterkosten und Reisekosten an.

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