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Rechtsanwälte und Kanzleien für Mietrecht in Saarbrücken West finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Mietrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Saarbrücken West.
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans E. Zock

Alleestraße 79, 66126 Saarbrücken
in 1.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Menderes Günes

Stengelstraße 1, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Marwan Hamdan

Stengelstraße 1, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Laura Charlotte Heinisch

Stengelstraße 1, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Cordula Hildebrandt

Metzer Straße 158-164, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai Hüther

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stengelstraße 7, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Dietmar Junker

Saaruferstraße 11, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Silvia Katzenmaier

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Stengelstraße 7, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Oliver Klein

Auguste-Kirchhoff-Straße 3, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Patricia Klein

Auguste-Kirchhoff-Straße 3, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Kätzner

Saaruferstraße 11, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Lisa Marburger

Wilhelm-Heinrich-Straße 16, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Almut Menn

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|204
Stengelstraße 7, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Stefanie Meyer

Stengelstraße 7, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Karin Isolde Müller

Ober der Deutschmühl 18 b, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Georg Rohleder

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Forbacher Straße 10 a, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Yvonne Schmitz

Trillerweg 6, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Harald H. Wolff

Eisenbahnstraße 15, 66117 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Anette Diefenbach

Waldstraße 46, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Mischa Dippelhofer

Europaallee 20, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Petra Gerlach

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Paul Richard Gottschalk

Europaallee 20, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
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Jochen Hell

Europaallee 5, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Stefanie Lisson

Europaallee 31, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Moll

Ottweilerstraße 46, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Astrid Ommerborn

Neunkircher Straße 190, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Sandra Reich

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Simon

Bühler Straße 20-28, 66113 Saarbrücken
in 4.1 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerhard Keuper

Kreisstraße 149, 66127 Saarbrücken
in 4.7 km Entfernung
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Gitta Wild

Friedrichstraße 78, 66127 Saarbrücken
in 4.7 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Baldauf

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
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Volker Drawe

Rückertstraße 12, 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
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Stephanie Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Frank Steffgen

Am Sandberg , 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Ingeborg Wappner

Marktstraße 19, 66333 Völklingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Helge Gilcher

Etzenhoferstraße 36, 66346 Püttlingen
in 4.8 km Entfernung
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Kamila Holl

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Völklinger Straße 1, 66346 Püttlingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Martini

Im Mühlengrund 7, 66346 Püttlingen
in 4.8 km Entfernung
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephan Ory

Sommerbergstraße 97, 66346 Püttlingen
in 4.8 km Entfernung

Infos zu Anwälte Mietrecht in Saarbrücken West
Mietrecht
Mietrecht ©mko - topopt

Gute Beratung beim Mietvertrag ist wichtig

Konzeptbild Haus SchlüsselKonzeptbild Haus Schlüssel Wohnraum kann in der heutigen Zeit leicht knapp werden. Eine überhastete Einscheidung für das falsche Mietobjekt ist da schnell einmal getroffen. Im Mietvertrag sind dann Dinge enthalten, die einem überhaupt nicht zusagen. Deswegen ist es wichtig in Ruhe zu entscheiden und sich ausreichend Zeit zu lassen. Ein Anwalt für Mietrecht kann bei offenen Fragen zum Mietvertrag weiterhelfen. Dies gilt gerade auch bei einer Pauschalabrechnung der Nebenkosten ohne detaillierter Aufgliederung.

Unerlässlich – die Wohnungsgeberbestätigung

Der Vermieter hat die Pflicht dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Mieter durch eine Vermieterbescheinigung anzuzeigen. Die Daten müssen elektronisch oder schriftlich innerhalb von zwei Wochen übermittelt werden, ein Versäumnis wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit bis zu 1000 Euro belangt. Dies gilt übrigens auch bei einer Untervermietung oder dem Zuzug naher Verwandter! In der Meldepflicht steht dann jedoch nicht der Wohnungseigentümer sondern der Mieter der untervermietet. Eine Abmeldung des Mieters ist wiederum nur in wenigen Fällen notwendig, etwa beim Umzug des Mieters ins Ausland.

WEG-Reform

Neue Regelungen ergänzen das Wohneigentumsrecht seit 01.12.2020. Eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Die Einladefrist für Eigentümerversammlungen hat sich von zwei auf drei Wochen erhöht. Ab nun ist es Verwaltern erlaubt diese Einladungen auch per e-mail zu übersenden. Die Begrenzung für eine Beschlussfassung wurde aufgehoben, es ist nun auch bei unter 50 % vertretener Miteigentumsanteile möglich einen Beschluss zu fassen. Ein weiteres Novum ist die Möglichkeit der Online-Eigentümerversammlung, die es auch ortsfernen Eigentümern ermöglicht teilzunehmen. Für Umlaufbeschlüsse gibt es ebenfalls Vereinfachungen. Sie bedürfen nicht mehr der Schriftform sondern sind per mail, Fax oder Whatsapp-Nachricht möglich. Es muss jedoch unverändert immer noch eine 100 % Zustimmung erzielt werden. Eigentümer haben nun auch durch § 18 WoEigG das Recht, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu nehmen. Erleichtert wurden bauliche Veränderungen, wie der Einbau einer Klimaanlage, indem nun ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend ist. „Privilegierte bauliche Veränderungen“ dürfen nun, auf eigene Kosten, durchgeführt werden. Die WEG kann nun z.B. Dinge wie den Einbau von Ladestationen für E-Autos, Einbruchschutz, Telekommunikationsanschluss etc. nicht mehr untersagen. Freiflächen können nun auch zu Sondereigentum erklärt werden, statt wie bisher nur als Sondernutzungsrechte eingetragen zu werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie detaillierte Fragen zur WEG Reform haben.

Nebenkostenabrechnung: Tipps zur Nebenkostennachzahlung

Konzeptbild glückliche Familie in MietwohnungKonzeptbild glückliche Familie in Mietwohnung Der Mietvertrag muss Auskunft darüber geben ob Nebenkosten anfallen. Die Nebenkosten müssen nicht unbedingt detailiert aufgeschlüsselt werden, es gibt auch die Möglichkeit sich auf einen Pauschalbetrag zu einigen. Dies erspart eine ausführliche Auflistung der angefallenen Nebenkosten. Die vereinbarte Miete wäre dann bereits die Brutto-Miete. In der Regel läuft, bei üblicher Nebenkostenvereinbarung, ein Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember, spätestens nach 12 Monaten muss dem Mieter dann eine Nebenkostenabrechnung vorliegen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf Begleichung. Was nicht verfällt ist der Anspruch auf Rückzahlung an den Mieter, sollte dieser zu viel entrichtet haben. Außerdem hat ein Mieter das Recht auf eine übersichtlich gestaltete Nebenkostenaufstellung. Mieter müssen aus der Betriebskostenabrechnung die Aufschlüsselung der Kosten nach Gebäude und Wohnung eindeutig erkennen können. Natürlich dürfen auch die bereits geleisteten Vorauszahlungen des Mieters auf der Abrechnung nicht fehlen.

Welche Kosten können nun auf den Mieter umgelegt werden?

Personalkosten für Hausmeister, Putzfirma oder den Schornsteinfeger sind klassische, umlagefähige Nebenkosten, ebenso Kosten für den Empfang von Fernsehsendungen und natürlich Energie- oder Verbrauchskosten. Muss eine Zwischenstandabrechnung wegen Mieterwechsel angefertigt werden, so ist diese ebenso wenig umlagefähig wie auch die Anschaffung von Gartengeräten, oder die möglicherweise notwendig gewordene Fällung morscher Bäume. Frau am TelefonFrau am Telefon

Wann kommt eine Mietminderung in Frage?

Nicht selten stehen Mieter vor unangenehmen Situationen. Streitereien unter den Mitgliedern der Hausgemeinschaft, etwa bei Missachtung der Hausordnung, sind fast unumgänglich und wachsen mit der Anzahl der Wohnparteien. Ab wann ist eine Mietminderung möglich? Eine Kürzung der Miete darf der Mieter vornehmen, wenn der Wohnraum, aufgrund von Sachmängeln, nicht vollständig genutzt werden kann. Ob Gestank oder Gaststättenlärm, Schimmelbildung oder ähnliches, sie können für die Minderung einer Miete sprechen. Einschränkend gilt aber lt. § 536 BGB „Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln“, dass „eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit außer Betracht bleibt“. Nicht eingefordert werden können auch Schäden, für die der Mieter selbst verantwortlich ist, wie z.B. Schimmelbefall durch falsches Lüftungsverhalten. In welcher Höhe darf die Miete gemindert werden? Die Höhe der jeweiligen erlaubten Minderung hängt vom Grad der Einschränkung ab und variiert dadurch von Fall zu Fall. Vor einer Mietminderung hat der Mieter jedoch den Mangel gegenüber dem Vermieter erst einmal anzuzeigen. Erst wenn der Vermieter den Mängel daraufhin nicht beseitigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt. Auch das „Recht zur Selbstbeseitigung“ steht dem Mieter nun offen, notfalls kann er auch einen Vorschuss auf die zu erwartenden Kosten gerichtlich einklagen. Ein Rechtsanwalt kann die Situation kompetent einschätzen und zuverlässig beraten. Papierene HäuserPapierene Häuser

Kündigung durch den Vermieter

Kündigung Mietvertrag Wird ein Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, so muss diese Kündigung immer begründet werden. Das Gesetz regelt mit § 573 BGB die ordentliche (fristgebundene) Kündigung und mit den §§ 543, 569 BGB die außerordentliche (fristlose) Kündigung. Gründe, die einem Vermieter die Kündigung ermöglichen sind u. a. immer wieder versäumte oder zu späte Mietzahlungen, der Mieter verletzt seine Sorgfaltspflicht oder natürlich die Eigenbedarfskündigung. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtens. Ob Eigenbedarf angemeldet werden darf, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und im Zweifelsfall auch von der besonderen Bindung zum Vermieter. Bei einer Eigenbedarfskündigung bedarf es nicht einer Notlage als Voraussetzung für die Kündigung, ausreichend sind vernünftige und nachvollziehbare Gründe. Zur Klärung bei Fragen über Mietvertragskündigungen ist ein Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Mietrecht der richtige Ansprechpartner.

Wie funktioniert eine Räumungsklage?

Einer Wohnungskündigung folgt in aller Regel der fristgerechte Auszug des Mieters. Ein sturer Mieter kann einen Auszug jedoch durchaus verweigern und die Wohnung nicht freiwillig aufgeben. Die Räumungsklage ist der letzte mögliche Weg. Die Voraussetzung einer Räumungsklage ist jedoch eine Nachfristsetzung. Anschließend, wenn der Mieter auch diese Frist nicht einhält, kann Klage erhoben werden. Ein Gerichtsvollzieher wird dann ermächtigt die Wohnung räumen zu lassen. Nehmen Sie in solchen Situationen gerne die Hilfe eines Anwaltes für Mietrecht in Saarbrücken West in Anspruch.

Die Kündigung durch den Mieter

Vor einer Kündigung ist im Mietvertrag die vereinbarte Kündigungsfrist zu kontrollieren. Häufig läuft ein Mietervertrag unbefristet. In diesen Fällen ist es also die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende oder zum Quartal. Der laufende Monat wird nur dann in die Frist mit eingerechnet, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag den Vermieter erreicht hat. Die Kündigung des Mieters muss nicht begründet werden. Notwendig sind lediglich das Wort Kündigung und die handschriftliche Unterschrift des Mieters. Wohngemeinschaften stellen einen Sonderfall dar, hier muss jeder unterschreiben, der seinerseits den Mietvertrag unterzeichnet hat! Kündigungen per SMS oder WhatsApp mögen modern erscheinen, sie sind jedoch nicht rechtsgültig. Die Kündigung muss schriftlich und per Post oder persönlich übermittelt werden. Um ganz sicherzustellen, dass der Vermieter das Schreiben erhalten hat, empfiehlt sich die persönliche Übergabe oder das Einschreiben mit Rückschein. Bitte achten Sie bei persönlicher Übergabe darauf, dass der Empfänger den Erhalt des Schreibens schriftlich quittiert. Zusammenfassend müssen folgende Stichpunkte für eine schnelle und reibungslose Kündigung beachtet werden: - Form, Inhalt, Übergabe und deren Zeitpunkt. Leider ist oft nicht nur das fristgerechte Ende des Mietverhältnisses ein Streitthema. Fragen über Abnutzung oder gar Beschädigung des Wohnraums, sind zu klären und in wessen Verantwortung die Reparatur fällt. Oftmals sind sich beide Seiten nicht in allen Punkten einig. Der Vermieter hat dann letztendlich die Mietkaution als Druckmittel auf seiner Seite. Tatsächlich ist normalerweise der Vermieter verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Im Mietvertrag kann dies jedoch wenigstens teilweise anders vereinbart werden. Über sog. Kleinreparaturklauseln wird der Mieter verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen. Eine Reparatur gilt jedoch, lt. diverser Grundsatzurteile, nur bis zu einem max. Betrag von 100 Euro als Kleinreparatur, höhere Rechnungsbeträge dürfen deshalb auch nicht anteilsmäßig auf den Mieter übertragen werden, da es sich nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt. Es empfiehlt sich der Gang zu einem im Mietrecht versierten Rechtsanwalt, wenn man sich vom Vermieter mit deutlich mehr und höheren Beträgen konfrontiert sieht. Für seine Beratung bekommt der Anwalt zwar sein Honorar, denkt man jedoch an die dadurch hoffentlich vermeidbare nProzesskosten so ist dies die kostengünstigere Lösung. anwaltsuche.de hilft Ihnen durch die Möglichkeit einer kostenlosen Kontaktaufnahme zu einem Anwalt in Saarbrücken West.

Mietwucher – zu hohe Miete

Mietwucher ist als § 291 im StGB erklärt. Inhaltlich beschäftigt sich der Wucher-Paragraph mit der finanziellen Übervorteilung einer Person, oder der unbotmäßigen Ausnutzung einer Zwangslage des Vertragspartners. Ein Vermieter hat durchaus das Recht eine Mieterhöhung zu verlangen. Der Vermieter unterliegt hierbei jedoch einer zeitlichen Einschränkung, lediglich alle drei Jahre darf die Mieter erhöht werden, und einer sog. Kappungsgrenze von 20 %, in vielen Städten sogar nur 15 %. Selbstverständlich muss sich die Miete an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Eine Mietpreisüberhöhung ist dann erreicht, wenn die geforderte Kaltmiete des Vermieters 20 % des örtlichen Mietspiegels übersteigt. Zeigt ein Mietpreisvergleich mit ähnlichen Mietobjekten der Umgegend eine überteuerte Miete von über 50 % so spricht man von Mietwucher. Es ist zusätzlich die Ausnützung einer Zwangslage von großer Bedeutung, die beispielsweise dann eintritt wenn der Mieter nicht in der Lage ist ein anderes Mietobjekt zu finden. Diesen Umstand zu belegen fällt allerdings nicht leicht. Nach fünfjährigem Rechtsstreit hat das Landgericht Hamburg nun dem Treiben von Miethaien mit einem bedeutenden Urteil Einhalt geboten. Renovierungsbedürftige Wohnungen wurden in diesem Fall völlig überteuert an Arbeitssuchende vermittelt und vom Job-Center Hamburg bezahlt. Das Job-Center klagte und bekam Recht. In diesem Urteil wurde der Vermieter dazu verurteilt einen Betrag von 52.000 € zurückzubezahlen. Außerdem mussten die Mieten den Umgebungsmieten angeglichen werden. Das Urteil könnte auch insofern wegweisend sein, da immer mehr Flüchtlinge, die hier Asyl beantragen und ohne Arbeit sind, künftig Hartz IV beziehen und sich vermutlich öfters in ähnlichen Situationen befinden werden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass wer in eine Zwangslage gerät, leicht Opfer von Miethaien werden kann. Als Betrogener fühlt man sich oft auch noch schuldig, da man mit der Unterschrift seine Zustimmung signalisiert hatte und sich unter Druck setzen ließ. Das Vertrauen in einen Anwalt für Mietrecht zu setzen wäre hier ein wichtiger erster Schritt aus einer Notsituation. Erkennt das Gericht den Mietwucher an, so ist der Vertrag in allen Einzelheiten unwirksam. Hier kann eine Rechtsanwalt die richtige Antworten geben und Ihnen den richtigen Rat für eine Entscheidung geben. Lassen Sie sich beraten von einem Anwalt oder einer Anwältin über die richtige Vorgehensweise bei einer Minderung. Durch kompetente Mietrechtsberatung eines Anwaltes oder einer Anwältin gehen Sie richtigen Weg bei einer Mietminderung. Ein Rechtsanwalt weiß, welche Frist im Einzelfall angemessen ist.

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