anwaltssuche
Suche

Rechtsanwälte für Erbrecht in Hamburg Mitte auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Mitte Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Boßert

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Burandt

Domstraße 15, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Liliane Bürk

Ballindamm 8, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Ehren

Burchardstraße 24, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Gerken

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Hambach

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus-Henning Hollmann

Kurze Mühren 13, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Mitranic

Ballindamm 3, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Rosenberger

Hermannstraße 22, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beatrix A. Ruetten

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Rainer Wilbertz

Raboisen 38, 20095 Hamburg
in 0.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Appel

Drehbahn 9, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Baus

ABC-Straße 38, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frederike Borsdorff

ABC-Straße 38, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiner J. Fett

Colonnaden 96, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Gatz

Fachanwalt für Erbrecht
ABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gero Glasenapp

Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Göttling

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Hafer

Fachanwalt für Familienrecht
Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Haupt

Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friedrich Hoberg

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Mielke

Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Mock

Colonnaden 25, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Schiebold

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carola Stenger

Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Mittmann

Kaiser-Wilhelm-Straße 93, 20355 Hamburg
in 1.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Müting

Fachanwalt für Familienrecht
Kajen 12, 20459 Hamburg
in 1.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nadja Sievers

Deichstraße 1, 20459 Hamburg
in 1.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva Proppe

Fachanwalt für Familienrecht|204
Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 1.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ernst-Jürgen Hoffmann

Mittelweg 22, 20148 Hamburg
in 1.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Ackermann

Grimm 12, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Ivens

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Roy

Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai Sudmann

Fachanwalt für Erbrecht|6538
Zippelhaus 5, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Arne Zons

Brandstwiete 4, 20457 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus G. Andersen

Grindelhof 83/12, 20146 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christoph Nebgen

Grindelallee 20, 20146 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Tangermann

Grindelallee 1, 20146 Hamburg
in 2.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tim Philip Bonke

Neubertstraße 14, 22087 Hamburg
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Hamburg Mitte
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erbrecht

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Der Artikel 14 im Grundgesetz handelt vom Erbrecht. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Erben mit Erbvertrag

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Ein Erbvertrag hat mindestens zwei Vertragspartner, in der Regel sind dies die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.

Der schriftliche letzte Wille

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Nun erst wird der letzte Wille allen Erben vorgelesen. Im Rahmen dieser Testamentseröffnung kann das Testament auf Verlangen eingesehen werden, oder es können auch beglaubigte Abschriften des Testaments ausgehändigt werden. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Hamburg Mitte der sich bei Erbschaften auskennt.

Wer kann ein Testament anfechten?

Wer im Testament nicht bedacht wurde, sich aber für einen Erben hält, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Testament anfechten. Gibt es also den Verdacht, dass das Testament nicht freiwillig verfasst wurde oder die Echtheit angezweifelt werden muss, so hat man das Recht es anzufechten, um als Erbe nicht übervorteilt zu werden. Diese Zweifel müssen schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Erbengemeinschaft - Was ist das?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Das Gesetz und die Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne eigene Nachkommen erbt der hinterbliebene Ehegatte sogar ¾ des Vermögens. Ohne Erben der 1., 2. oder 3. Ordnung beerbt der Ehegatte seinen verstorbenen Partner vollständig. Das Gesetz sieht eine Reihenfolge, sogenannte Ordnungen, vor, nach der die Verwandten erbberechtigt sind. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Der Erbe 1. Ordnung

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Zu beachten ist jedoch, dass ein lebender Erbe der ersten Ordnung seine eigenen Nachkommen von diesem Erbe ausschließt. Auch nichteheliche Kinder, anerkannt oder nicht, sind zu genau gleichen Teilen erbberechtigt wie anerkannte, eheliche Kinder, wenn sie den Nachweis der Verwandtschaft bringen können. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Eltern beerben hier ihr verstorbenes Kind. Lebt nur noch ein Elternteil, so treten an die Stelle des bereits früher verstorbenen Elternteils die Geschwister des Erblassers oder deren Kinder.

Erben der dritten Ordnung

Hier werden die Großeltern des Verstorbenen und deren Kinder bedacht. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Das Erbe der 4. Ordnung

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Im Gegensatz zu den vorhergehenden gesetzlichen Erben, erben diese Voreltern jedoch allein mit Ausnahme der Abkömmlinge die mit dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Die Voraussetzung für einen Anspruch auf das Pflichtteil ist erst im Falle der Enterbung gegeben und berechtigt die Abkömmlinge oder den Ehepartner des Verstorbenen ihr Pflichtteil einzufordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie wird der Pflichtteil errechnet?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. 50 % des eigentlichen Erbteiles ist der Pflichtteilsanspruch. Vom ermittelten Verkehrswert des gesamten Erbes werden u.a. auch bestehende Schulden des Erblassers abgezogen, auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Sein Pflichtteil muss man bei den Erben geltend machen!

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Im § 2333 BGB sind die Voraussetzungen dargelegt, die das Recht auf das Pflichtteil verwirken können. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Kompetente Unterstützung bei einer letztwilligen Verfügung gibt ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Mitte.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Stellt man fest, dass das Erbe hauptsächlich die Übernahme einer Schuldenlast bedeutet, so hat man die Möglichkeit das Erbe abzulehnen. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Das Erbe ausschlagen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Während dieser Zeit können Erben die Erfüllung der geerbten Verbindlichkeiten verweigern. Das bedeutet auch, dass Forderungen in dieser Zeit zwar angemeldet, aber nicht vollstreckt werden dürfen. Der Nachlassempfänger sollte diese Zeit unbedingt nutzen um seine Haftung als Erbe zum Schutz seines Privatvermögens vor Gericht zu regeln. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Anderenfalls macht er sich gegenüber den Nachlassgläubigern schadensersatzpflichtig. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.