Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg Nord
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Nord Mandate annehmen
Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 0.4 km Entfernung
Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 1.6 km Entfernung
Andreas Schott
Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburgin 1.7 km Entfernung
Camilla Joyce Thiele
Hinter der Lieth 15, 22529 Hamburgin 1.7 km Entfernung
Guido Schilling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hoheluftchaussee 109, 20253 Hamburg
in 1.8 km Entfernung
Serhat Kilinç
Beim Schlump 21, 20144 Hamburgin 1.8 km Entfernung
Kerstin Prange
Beim Schlump 56, 20144 Hamburgin 1.8 km Entfernung
Markus G. Andersen
Grindelhof 83/12, 20146 Hamburgin 2.4 km Entfernung
Christoph Nebgen
Grindelallee 20, 20146 Hamburgin 2.4 km Entfernung
Hans Tangermann
Grindelallee 1, 20146 Hamburgin 2.4 km Entfernung
Jürgen Nelsen
Osterstraße 157, 20255 Hamburgin 2.4 km Entfernung
Ernst-Jürgen Hoffmann
Mittelweg 22, 20148 Hamburgin 2.6 km Entfernung
Gabriele Reichel
Petkumstraße 24, 22085 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Petra Schaaff
Fährhausstraße 13, 22085 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Maike Hansen
Fachanwalt für FamilienrechtOsterstraße 116, 20259 Hamburg
in 2.8 km Entfernung
Otto Nietsch
Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburgin 3.2 km Entfernung
Jürgen Zeising
Hamburger Straße 146, 22083 Hamburgin 3.2 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Friedrich Hoberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Matthias Mielke
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Annette Mock
Colonnaden 25, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Joachim Schiebold
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Carola Stenger
Neuer Wall 10, 20354 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Christine Behling
Stresemannstraße 23, 22769 Hamburgin 3.6 km Entfernung
Alexander Mittmann
Kaiser-Wilhelm-Straße 93, 20355 Hamburgin 3.9 km Entfernung
Tim Philip Bonke
Neubertstraße 14, 22087 Hamburgin 3.9 km Entfernung
Katja Flemming-Hallmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 3.9 km Entfernung
Heino Heiden
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 3.9 km Entfernung
Ulrich Mizerski
Erlenkamp 12, 22087 Hamburgin 3.9 km Entfernung
Erbrecht
Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Kommt der Tod plötzlich und unerwartet, ist der Nachlass oft nicht geregelt, hier soll das Gesetz für Klarheit sorgen. Das Testament bietet die Möglichkeit, komplizierte Sachverhalte schon zu Lebzeiten zu regeln.
Was ist ein Erbvertrag?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Bei einem Testament verfügt der Erblasser alleine über die Regelung seiner Angelegenheiten nach seinem Tod. Ein Erbvertrag funktioniert anders. Ein Erbvertrag kann nicht alleine abgeschlossen werden, es braucht wenigstens zwei Personen, häufig handelt es sich hier um die Ehegatten. Ein Erbvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für Erbrecht kann bei der Gestaltung des Erbvertrages rechtssicher beraten.
Der schriftliche letzte Wille
Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Ist ein Testament vorhanden so muss dieses zwingend dem Nachlassgericht übermittelt werden. Das Amtsgericht in dessen Gebiet der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte ist das zuständige Nachlassgericht. Ein vom Gericht festgesetzter Termin wird dann schriftlich an alle Erben, gesetzlich sowie testamentarisch verfügt, versendet. Der Inhalt des Testamentes wird den Anwesenden während dieses Termins mitgeteilt. Mit Veröffentlichung des letzten Willens kann nun auch jeder Erbe eine Kopie des Testaments erhalten. Kontaktieren Sie einen Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Nord, der sich in Erbangelegenheiten auskennt.
Das Testament kann angefochten werden
Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Wird kein Testament gefunden, oder hat der Erblasser per letztwilliger Verfügung nur über einen Teil seines Nachlasses bestimmt, dann gilt für den übrigen Teil die gesetzliche Erbfolge.
Die Erbengemeinschaft
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
Gibt es zusätzlich zum Ehegatten noch Verwandte, so erbt der Ehepartner in einer zugewinngemeinschaftlichen Ehe die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte erhalten die Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Bei rechtlichen Fragen über die gesetzliche Erbfolge kann man sich für eine Rechtsberatung an einen versierten Rechtsanwalt für Erbrecht wenden.
Der Erbe 1. Ordnung
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Lebt das Kind des Erblassers im Erbfall noch, erben seine Enkel und Urenkel nichts. Seit 1998 ist es dem Gesetz egal, ob ein Kind ehelich oder nicht ehelich geboren ist. Kann man nachweisen, dass man ein leibliches Kind ist, so erbt man zu gleichen Teilen mit ehelich gezeugten Kindern. Ist man vor dem 01.07.1949 in den alten Bundesländern unehelich geboren, so kann diese Regel leider nicht angewandt werden. Es gilt jedoch gleiches Erbrecht für Kinder, die vor ihrem 18. Geburtstag adoptiert wurden. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Wieder anders sieht es bei Stiefkindern aus, sie haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, möchte man sie im Erbe berücksichtigen, so muss man dies testamentarisch verfügen.
Der Erbe 2. Ordnung
Als Eltern des Verstorbenen gehört man ebenso wie die Geschwister zu den Erben der zweiten Ordnung. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Das Erbe der 3. Ordnung
Als Erbe der dritten Ordnung beerbt man seinen Enkel. Auch hier gilt, wie schon bei den Erben der 2. Ordnung: lebt ein Großelternteil zum Zeitpunkt des Erbes bereits nicht mehr, so treten seine Kinder und Kindeskinder an seine Stelle.
Die Erben der 4. Ordnung und folgende
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Hier wird jedoch genau geprüft wer in der Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten steht. Es werden also nicht automatisch alle Abkömmlinge dieser Voreltern mitbedacht.
Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie berechnet sich der Pflichtteil?
Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Schulden des Erblassers sind vom ermittelten Verkehrswert des Erbes abzuziehen und Schenkungen zu berücksichtigen. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Das Pflichtteilsrecht, das dem Pflichtteilsberechtigten eigentlich seinen Pflichtteil sichert ist damit modifiziert. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Per Testament oder Verfügung kann der Anspruch auf das Pflichtteil unter Angabe von Gründen die das Gesetz akzeptiert ausgeschlossen werden. Schwere Straftaten, die das BGB im § 2333 benennt, führen dazu dass das Gesetz die Enterbung auch vom Pflichtteil anerkennt. Erbunwürdig ist ein Erbe nur bei schwerwiegenden Verfehlungen, wie etwa der Nichtleistung von Unterhaltspflichten. Um die Erbunwürdigkeit eines Erben durchzusetzen, bedarf es der Geltendmachung der Erbunwürdigkeit vor Gericht. Hilfe holen Sie sich bei einem Erbrechtsanwalt in Hamburg Nord im Fall einer Verfügung von Todes wegen.
Dem Erbe zustimmen
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Kann man das Erbe ausschlagen?
Innerhalb von sechs Wochen muss sich ein Erbe entscheiden, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Diese Entscheidung muss er dem Nachlassgericht mitteilen. Diese kurze Zeit ist oft nicht ausreichend um sich Klarheit über die finanzielle Situation zu verschaffen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. So kann man im Falle eines überschuldeten Erbes seine Haftung alleinig auf den Nachlass eingrenzen und weiß sein Privatvermögen geschützt. Der Nachlassverwalter ist verpflichtet, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Dies ist jedoch nur in besonderen Fällen wie Täuschung oder Irrtum als Grundlage des Erbantritts möglich. Es ist eine Anfechtungsfrist von normalerweise sechs Wochen zu beachten.