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Einen Anwalt für Erbrecht in Hamburg Wandsbek finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Wandsbek Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Lindemann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nadine Rumpke

Fachanwalt für Familienrecht
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Harald Weber

Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Ewald

Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wiebke Hofmann-Jacobsen

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anneken Kari Sperr

Chapeaurougeweg 30, 20535 Hamburg
in 3.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto Nietsch

Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zeising

Hamburger Straße 146, 22083 Hamburg
in 3.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tim Philip Bonke

Neubertstraße 14, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Flemming-Hallmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heino Heiden

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Mizerski

Erlenkamp 12, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Reichel

Petkumstraße 24, 22085 Hamburg
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Schaaff

Fährhausstraße 13, 22085 Hamburg
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Bülow

Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Jürgen Dreyer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 5.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Möller

New York Ring 6, 22297 Hamburg
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Riesner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 5.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva Proppe

Fachanwalt für Familienrecht|204
Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 5.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ernst-Jürgen Hoffmann

Mittelweg 22, 20148 Hamburg
in 5.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Middelhauve

Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburg
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christiane Appel

Drehbahn 9, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Baus

ABC-Straße 38, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Frederike Borsdorff

ABC-Straße 38, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heiner J. Fett

Colonnaden 96, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christina Gatz

Fachanwalt für Erbrecht
ABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gero Glasenapp

Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Göttling

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Hafer

Fachanwalt für Familienrecht
Jungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Haupt

Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Friedrich Hoberg

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Matthias Mielke

Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Mock

Colonnaden 25, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernfried Rose

Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Schiebold

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Carola Stenger

Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Boßert

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Burandt

Domstraße 15, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Liliane Bürk

Ballindamm 8, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Ehren

Burchardstraße 24, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Hamburg Wandsbek
älteres Ehepaar hält sich lachend im Arm
älteres Ehepaar hält sich lachend im Arm ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Vererbung per Testament

Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Wandsbek zuverlässigen Rechtsrat.

Wie fechtet man ein Testament an?

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.

Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.

Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge

Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Die dritte Ordnung im Erbrecht

Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus

Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?

Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Wandsbek liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.

Das Erbe nicht annehmen

Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

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