Einen Anwalt für Erbrecht in Hamburg Wandsbek finden
Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Hamburg Wandsbek Mandate annehmen
Nicole Lindemann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Nadine Rumpke
Fachanwalt für FamilienrechtSchloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 0.9 km Entfernung
Harald Weber
Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburgin 0.9 km Entfernung
Dirk Ewald
Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburgin 2.7 km Entfernung
Wiebke Hofmann-Jacobsen
Fachanwalt für Familienrecht|3456Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 2.7 km Entfernung
Anneken Kari Sperr
Chapeaurougeweg 30, 20535 Hamburgin 3.3 km Entfernung
Otto Nietsch
Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Jürgen Zeising
Hamburger Straße 146, 22083 Hamburgin 3.5 km Entfernung
Tim Philip Bonke
Neubertstraße 14, 22087 Hamburgin 4.4 km Entfernung
Katja Flemming-Hallmann
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Heino Heiden
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtMundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 4.4 km Entfernung
Ulrich Mizerski
Erlenkamp 12, 22087 Hamburgin 4.4 km Entfernung
Gabriele Reichel
Petkumstraße 24, 22085 Hamburgin 4.6 km Entfernung
Petra Schaaff
Fährhausstraße 13, 22085 Hamburgin 4.6 km Entfernung
Henrik Bülow
Scheffelstraße 7, 22301 Hamburgin 5.1 km Entfernung
Klaus Jürgen Dreyer
Fachanwalt für Familienrecht|6538Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 5.2 km Entfernung
Marc Möller
New York Ring 6, 22297 Hamburgin 5.6 km Entfernung
Claudia Riesner
Fachanwalt für Erbrecht|6538New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 5.6 km Entfernung
Eva Proppe
Fachanwalt für Familienrecht|204Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 5.8 km Entfernung
Ernst-Jürgen Hoffmann
Mittelweg 22, 20148 Hamburgin 5.9 km Entfernung
Klaus Middelhauve
Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburgin 6.2 km Entfernung
Christiane Appel
Drehbahn 9, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Matthias Baus
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Frederike Borsdorff
ABC-Straße 38, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Heiner J. Fett
Colonnaden 96, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Christina Gatz
Fachanwalt für ErbrechtABC-Straße 15, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Gero Glasenapp
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Guido Göttling
Fachanwalt für Familienrecht|6538Dammtorstraße 20, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Ulrike Hafer
Fachanwalt für FamilienrechtJungfernstieg 41, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Andreas Haupt
Poststraße 51, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Friedrich Hoberg
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Neuer Wall 10, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Matthias Mielke
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Annette Mock
Colonnaden 25, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Joachim Schiebold
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Poststraße 51, 20354 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Carola Stenger
Neuer Wall 10, 20354 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Birgit Boßert
Fachanwalt für Familienrecht|6538Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 6.4 km Entfernung
Wolfgang Burandt
Domstraße 15, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Liliane Bürk
Ballindamm 8, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Kristina Ehren
Burchardstraße 24, 20095 Hamburgin 6.4 km Entfernung
Erben und das Erbrecht
Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Dabei ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz Artikel 14 festgeschrieben. Um im Sterbefall nicht gänzlich orientierungslos zu sein, gibt es das Erbrecht. Wer es allerdings genauer bestimmen möchte muss ein Testament machen.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Bei einem Erbvertrag ist dies anders. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als das Testament muss ein Erbvertrag durch einen Notar beurkundet werden. Ein Vertrag noch zu Lebzeiten kann späteren Streit wegen Erbangelegenheiten unter den Erben geringer halten. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.
Vererbung per Testament
Sobald man die Gewissheit hat, als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe eine Erbschaft gemacht zu haben, gibt es in kurzer Zeit viele Fragen zu klären. Manchmal gibt es die Notwendigkeit als Hinterbliebener die Privaträume des Verstorbenen nach einem oder gar mehreren Testamenten zu durchsuchen. Abzugeben ist ein aufgefundenes Testament immer bei Gericht. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Hamburg Wandsbek zuverlässigen Rechtsrat.
Wie fechtet man ein Testament an?
Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Auf das Pflichtteil muss zum Beispiel auch in einem schriftlich verfügten Nachlass Rücksicht genommen werden. Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Angefochten darf ein Testament frühestens mit dem Tod des Erblassers. Außerdem gilt eine ein Jahres Frist nach Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes. Ohne Testament wird der Nachlass gesetzlich verteilt.
Die Erbengemeinschaft - wenn es nicht nur einen Erben gibt.
Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erbengemeinschaft besteht dann aus sogenannten Miterben. An der Verwaltung des gemeinsamen Erbes müssen sich alle Miterben beteiligen bis das Vermächtnis gänzlich aufgeteilt ist. In einer Kanzlei für Erbrecht findet man versierte Juristen, die ihre Mandanten in allen Erbrechtsangelegenheiten gerne unterstützen.
Erben ohne Testament – gesetzliche Erbfolge
Lebte man mit dem Verstorbenen in einer Ehe des Zugewinns, so beerbt man ihn mit der Hälfte seines Nachlasses. Die zweite Hälfte geht an die direkten Nachkommen. Dem Ehegatten stehen sogar drei Viertel des Erbes zu, wenn die Ehe kinderlos blieb. Wenn der Erblasser außer seinem Ehegatten nur noch entfernte Verwandte hat, so erbt der Ehegatte allein. Um ein Erbe möglichst gerecht aufzuteilen, hat sich das Gesetz auf Ordnungen geeinigt. In diese Gruppierungen werden Erben, ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gemäß, eingeteilt und bedacht. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht bietet seinen Mandanten zu allen rechtlichen Themen das Erbrecht eine versierte Rechtsberatung.
Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe
Die Kinder des Verstorbenen, sowie deren Kinder und Kindeskinder sind sogenannte Erben der ersten Ordnung. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Kinder die als Minderjährige adoptiert werden, sind vor dem Gesetz den leiblichen Kindern gleichgestellt und erben demzufolge im gleichen Umfang. Ein Erwachsener, der adoptiert wird, kann allerdings nur seine Adoptiveltern beerben, alle anderen Familienmitglieder der Adoptivfamilie schließt das Erbrecht in diesem Fall aus. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.
Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?
Die Erben der 2. Ordnung sind Eltern und Geschwister des Erblassers. Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, so werden die Erben der zweiten Ordnung bedacht. Stirbt das Kind vor den Eltern, erben beide Elternteile zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.
Die dritte Ordnung im Erbrecht
Als Erbe der dritten Ordnung bezeichnet man die Großeltern des Erblassers, sowie deren Kinder, also Onkel und Tante des Verstorbenen. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.
Die 4. Ordnung im Erbrecht und darüber hinaus
Um die Erben der 4. Ordnung zu bestimmen, muss man noch weiter zurückgreifen. Hier handelt es sich um die Urgroßeltern, bzw. deren Voreltern. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Nur die nächsten Angehörigen, also Ehepartner und die Kinder können das Pflichtteil einfordern. Voraussetzung ist der Ausschluss von der Erbfolge durch den Erblasser. Die §§ 2303 ff BGB beinhalten die gesetzlichen Regelungen über den Pflichtteil.
Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch?
Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Für die Errechnung des Pflichtteils nimmt man die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.
Was bedeutet Pflichtteilsverzicht?
Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine Schenkung oder auch die Vermeidung eines Konfliktes können Gründe sein um auf ein Pflichtteil zu verzichten. Es braucht die Zustimmung aller Erben um auf sein Pflichtteil zu verzichten. Eine notarielle Beglaubigung sollte bei diesem wichtigen Schritt überlegt werden, auf jeden Fall sollte er nicht ohne anwaltlichen Rat gegangen werden.
Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?
Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Nur wenige aber gewichtige Gründe stehen im § 2333 BGB, die einem das Pflichtteil aberkennen können. Eine Person kann zum Beispiel für erbunwürdig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben, Drohungen oder arglistige Täuschung den Erblasser zur Errichtung oder Änderung des Testaments veranlasst hat, um dadurch einen Vorteil zu erlangen. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Ein Erbrechtsanwalt in Hamburg Wandsbek liefert zuverlässigen Rechtsrat bei Testament und Erbvertrag.
Annahme des Erbes
Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Es könnte sich auch um negative Vermögenswerte, also Schulden, handeln, in diesem Fall ist man gut beraten, das Erbe auszuschlagen. Verhält sich der Erbberechtigte wie ein Erbe, der das Erbe angenommen hat, indem er z.B. den Erbschein beantragt, so gilt das Erbe als akzeptiert.
Das Erbe nicht annehmen
Einem erbberechtigten Hinterbliebenen bleiben sechs Wochen Zeit, dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. In solchen Fällen kann man die Erbenhaftung einschränken. Bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Annahme der Erbschaft kann der Erbe die so genannte Dreimonatseinrede erheben. Diese Einrede berechtigt den Erben für einen Zeitraum von drei Monaten, die Erfüllung von Ansprüchen, die nachlassbedingt gegen den Erben erhoben werden, zu verweigern. In dieser Zeitspanne sollte man als Erbe unbedingt seine Erbenhaftung in einem Gerichtsverfahren geltend machen, um so sein privates Vermögen zu schützen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, können Erben eine Nachlass-verwaltung beim Gericht beantragen. Dann übernimmt ein vom Gericht eingesetzter Nachlassverwalter die Abwicklung der Erbangelegenheiten. Dieser ordnet das Erbe und begleicht Schulden aus dem vorhandenen Erbe. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Dieser Antrag muss ohne schuldhaftes Zögern eingereicht werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist das Insolvenzverfahren beendet stellt sich für den Erben heraus, was er nun tatsächlich noch erbt. Eine übereilte Annahme der Erbschaft kann später nur noch mit der Anfechtung der Annahme zurückgenommen werden. Mögliche Gründe einer Erbausschlagung können gegeben sein, wenn man das Erbe nur wegen einer Drohung annahm oder einem Irrtum erlag. Die Anfechtungsfrist beträgt auch hier sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes.