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Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen

Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens Rommerskirchen
Rechtsanwältin Prof. Dr. Petra Berens
Kanzlei Prof. Dr. Petra Berens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Wyckgasse 29, 41569 Rommerskirchen
02183 - 4173915
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Prof. Dr. Petra Berens, Ihre Fachanwältin für Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bedburg, Rommerskirchen und Mönchengladbach. Sie möchten Schmerzensgeld gegenüber Ihrem Arzt oder Krankenhaus beanspruchen? Ihnen werden bestimmte Sozialleistungen von den Behörden verweigert? Sie sehen sich Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber ausgesetzt oder stehen kurz vor der Scheidung Ihrer Ehe? Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Fragen dieser sowie aller weiteren innerhalb der vorgenannten Rechtsgebiete, möchte ich Ihnen gerne die Unterstützung bieten, die Sie suchen: eine effiziente, zielgerichtete und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung. Meine Kompetenzen. Den Weg der Juristerei einzuschlagen, war eine sehr bewusste Entscheidung. Nachdem ich das Studium erst im Alter von 35 Jahren aufgenommen hatte, gelang es mir innerhalb von 10 Jahren Studium, Referendariat und Promotion abzuschließen und letztendlich die Professur zu erhalten. Seit dem Jahre 2002 stehe ich meinen Mandanten als selbstständige Rechtsanwältin zur Verfügung und nahm 2004 meine Lehrtätigkeit als Professorin an ...mehr
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Rommerskirchen
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Voraussetzungen - Informationen

Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine Zerrüttung der Ehe ist anzunehmen, wenn die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre getrennt leben und nur einer der Ehepartner die Scheidung will.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Die Gründe müssen dann in der Person des Partners liegen.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung finanziell nicht erschwinglich, so ist es dringend nötig, klare Regeln einzuhalten was Verbindlichkeiten und deren Begleichung angeht, am besten indem man getrennte Konten führt. Der scheidungswillige Ehepartner muss die Trennungszeit von einem Jahr nachweisen und zusätzlich den Nachweis führen, dass die Ehe gescheitert ist. Hier kann er sich auch auf Gründe berufen, die der scheidungswillige Partner selbst verursacht hat, wie beispielsweise eine neue Beziehung. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Suchen Sie einen guten Scheidungsanwalt in ihrer Nähe? Dann werden Sie auf unserer Seite fündig.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Hängt ein Partner emotional noch an der Ehe und am Ehepartner so wird er der Scheidung nicht zustimmen und bekommt die Möglichkeit in insgesamt drei Trennungsjahren, den Partner von seiner Sicht zu überzeugen. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Was muss bei einer Scheidung geregelt werden.

Welches Modell wird bei der Betreuung der Kinder gewählt und wer zahlt insbesondere beim Wechselmodell. Außerdem gibt es gemeinsam erworbene Gegenstände und eventuell gemeinsam gespartes Geld, das es nun aufzuteilen gilt. Ein Anwalt für Familienrecht in Rommerskirchen berät im Falle einer Scheidung

Kann man sich hier nicht gütlich einigen, kommt es schnell zu Differenzen.

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Wir haben Ihnen nachfolgend den rechtlichen Gang einer Scheidung dargestellt. Da ein Antrag auf Scheidung nur von einem Anwalt gestellt werden darf, empfiehlt es sich einen Anwalt frühzeitig mit in das Scheidungsverfahren mit einzubeziehen. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Wird die Ehe kinderlos geschieden, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt, es sei denn einer der Partner wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Familiengericht zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Das Familiengericht versendet zur Ermittlung von Ansprüchen zum Versorgungsausgleich Vordrucke an die "noch Eheleute". Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Covid-19 und Familienrecht

Auch das Familienrecht bleibt von der Corona Pandemie nicht verschont. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurden deshalb auch Regelungen erlassen, die zu zeitweisen Entlastungen der Bürger führen sollen. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Am sichersten holt man sich bei familienrechtlichen Fragen den Rat eines Anwalts für Familienrecht ein.

Unterhalt wenn die Ehe geschieden wird

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur von Gesetzes wegen kann man unterhaltspflichtig werden, auch vertragliche Vereinbarungen können dies festlegen.

Barunterhalt oder Alimente bezeichnet das gleiche

Man umschreibt damit den finanziellen Teil des Unterhaltes. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Die Unterhaltsarten für die gemeinsamen Kinder unterscheiden sich in Barunterhalt und Naturalunterhalt, außerdem gibt es noch den Trennungsunterhalt später den nachehelichen Unterhalt. Beide Elternteile teilen sich den Unterhalt indem sich einer um das Wohl und den Alltag des Kindes kümmert, der andere steuert mit seinem Barunterhalt Unterstützung bei.

Den Kindesunterhalt berechnen

Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte "unterhaltsrelevante" Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, die meisten Paare bzw. deren Anwälte nehmen sie trotzdem zur Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe, da sie detaillierte Berechnungen wie viel Geld Kinder in welchem Alter monatlich benötigen enthält.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass auch der Ehepartner eventuell Anspruch auf Unterhalt hat. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel "unterhaltsrelevantes" Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich - sofern ein Anspruch vorhanden ist - die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Jederzeit kann es nötig sein, die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes neu zu berechnen, etwa bei Arbeitsplatzverlust oder -wechsel. Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Um solche eine Scheidungsvereinbarung zu schließen, sollten Sie unbedingt einen eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin beauftragen. Für beide Parteien können gute Lösungen auf den jeweiligen Sachverhalt zugeschnitten gefunden werden und weitere Konflikte werden abgewendet.

Der Selbstbehalt

Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Sollte dem zum Unterhalt verpflichteten Ehepartner nicht genügend Geld zur Verfügung stehen nach Abzug seines Selbstbehaltes, so sorgt der Staat finanziell für die Kinder.

Die Berechnung des Unterhalts

Da sehr viel berücksichtigt werden muss, bedarf es sehr genauer Berechnung. Lassen Sie sich bei der Berechnung des Unterhaltes von einer erfahrenen Anwaltskanzlei helfen.

Der Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist als schnelle Hilfe für Alleinerziehende gedacht, wenn der Unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen kann. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Wann kann man Unterhaltsvorschuss beantragen?

Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss man nicht erst völlig mittellos sein. Das Jugendamt wird sehr genau kontrollieren ob und wann der gewährte Unterhaltsvorschuss vom zum Barunterhalt verpflichteten Elternteil wieder einforderbar ist. Um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der feste Wohnsitz ist in Deutschland, das Kind wohnt mit dem alleinerziehenden Elternteil zusammen.

Wann hat man keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Ändert sich der Status des Alleinerziehenden durch z.B. Heirat, wird die Unterhaltsvorschusszahlung eingestellt.

Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern

Elternschaft, und das damit einhergehende Sorgerecht, bedeutet die Übernahme von Rechten und Pflichten. Darunter fällt auch die Entscheidung wo der Lebensmittelpunkt des Kindes ist, wer sich im Alltag um das Kind kümmert oder natürlich wie es finanziell abgesichert ist. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Etwa die Schulwahl oder gesundheitliche, nicht akute Themen. Leider kommt es immer wieder vor, dass das Familiengericht gebeten werden muss Entscheidungen für ein Kind zu treffen, weil die Eltern keinen Konsens finden.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Oft ist es mit die schwierigste Entscheidung bei wem das Kind aufwachsen soll. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Je älter die Kinder sind, desto mehr wird auch der Wunsch der Kinder berücksichtigt, bei welchem Elternteil sie leben wollen.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Geht eine Beziehung ohne Trauschein in die Brüche, so ist klar geregelt, dass die Mutter das Sorgerecht erhält. Nur ein triftiger Grund veranlasst das Familiengericht bei verheirateten Paaren dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht stattzugeben. Gründe können etwa häusliche Gewalt, Veruntreuung des Vermögens, Vernachlässigung oder die Gefährdung der Gesundheit des Kindes sein. Es ist nicht ausreichend zu befürchten jemand sei "schlechter Umgang" für das Kind. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Ein sog. Amtsvormund wird gestellt und bekommt das Sorgerecht übertragen. Er bringt das Kind dann in einem Heim oder bei Pflegeeltern unter. Kontaktieren Sie einen Familienanwalt in Rommerskirchen, der sich in Sorgerecht auskennt.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Es kann auch jedes Elternteil eine eigene Sorgerechtsverfügung treffen. Maßgeblich ist immer die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wann kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Ein Anwalt ist wichtiger Partner und Unterstützer in Situationen die zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

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