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Anwaltssuche für Versicherungsrecht in Kulmbach

Rechtsanwältin Jutta Spengler Bayreuth
Rechtsanwältin Jutta Spengler
Kanzlei Lampert & Dr. Graf
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Medizinrecht
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
0921 - 759 33-0
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Jutta Spengler, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Medizinrecht, in Bayreuth . Ein herzliches Willkommen auf meiner Seite – wie kann ich Sie unterstützen? Ich bin Fachanwältin für Familienrecht und für Medizinrecht und kann Sie in diesen (und in weiteren) Rechtsgebieten umfassend beraten und vertreten. Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, rufen Sie mich direkt in der Kanzlei an. Sie können dort gleich einen Termin vereinbaren oder mir eine Nachricht beim Kanzleiteam oder auch gleich hier auf dem Kontaktformular auf meinem Profil hinterlassen. Ich melde mich umgehend zurück. Vita und Kompetenzen als Rechtsanwältin und Fachanwältin. Mein juristisches Studium habe ich an den Universitäten Heidelberg, Mannheim und Bayreuth absolviert, das folgende Referendariat ebenfalls in Bayreuth. Im Jahr 2000 wurde ich zur Anwaltschaft zugelassen. Seitdem bin ich in der Sozietät Lampert Dr. Graf & Kollegen tätig. Ab dem Jahr 2007 durfte ich den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht, seit 2012 auch den Fachanwaltstitel ...mehr
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Versicherungsrecht
Versicherungsrecht ©freepik - mko

Was gehört zum Versicherungsrecht?

Auffahrunfall schwarzes FahrzeugAuffahrunfall schwarzes Fahrzeug Die staatliche Absicherung durch Versicherungen wie der Kranken- oder Rentenversicherung ist in Deutschland verpflichtend. Die Bandbreite an privaten Versicherungen ist jedoch noch um einiges größer. Das Versicherungsrecht dient diesen als rechtliche Basis. Die Rechtsbeziehungen des Vesicherungsrechtes werden durch das Zivilrecht geregelt. Weitestgehend sind die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

Versicherbar ist so gut wie alles.

ein Stapel 20 Euro Geldscheineein Stapel 20 Euro Geldscheine Expertenmeinungen legen immer mal wieder offen, welche Versicherungen in unterschiedlichen Situationen nötig sind und welche nicht. Jeder sollte unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Oben eingestuft werden auch Versicherungen wie die Auslandsreisekrankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Risikolebensversicherung. Die Tierhalterhaftpflicht ist in einigen Bundesländern Vorschrift, ist sie es nicht, so wäre es eine als wichtig erachtete Versicherung für Hundebesitzer. Als Wohneigentümer oder Hausbesitzer sollte man unbedingt eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Jeder Bauherr sollte, nach Expertenrat, vor Baubeginn ernsthaft über eine Bauherrenhaftpflicht nachdenken. Zusätzlich kann man die nicht kalkulierbaren Risiken am Bau durch eine Elementarschadensversicherung weiter abdecken. Ist man selbstständiger Unternehmer, so kann eine freiwillige, gesetzliche Rentenversicherung eine gute Absicherung für das Alter sein. Komfortabel sind auch die Pflegezusatzversicherung oder eine Vollkaskoversicherung für sein Kfz. Aber sie sind sehr kostspielig. Für Zahnzusatzversicherungen gilt das gleiche. Bei einer Rechtsschutzversicherung liegt die Schwierigkeit darin, dass man nicht weiß für welche Situation man sie braucht und dann vielleicht eben einen wichtigen Bereich ausgeschlossen hat um die monatlichen Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Manchmal sind Versicherungen aber auch sinnlos, da sie bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Glasbruch kann sowohl im Leistungsumfang der Privathaftpflicht, der Hausrat oder einer Wohngebäudeversicherung abgesichert sein und bedarf deshalb meist keiner zusätzlichen Versicherung mehr. Auch die Kosten für Brillen- oder Handyversicherungen stehen nicht im Verhältnis zu ihrem Nutzen. Holen Sie sich als Versicherungsnehmer den Expertenrat durch einen Anwalt für Versicherungsrecht ein. Keine Versicherung kommt ihrerseits ohne fest angestellte Anwälte aus. Ein Anwalt für Versicherungsrecht in Kulmbach steht Ihnen im Konfliktfall zur Seite.

Wenn die Versicherung nicht zahlen will

zornige junge Frau mit defektem Smartphonezornige junge Frau mit defektem Smartphone Im Normalfall kommt eine Versicherung, z.B. eine Krankenzusatzversicherung, bei Eintritt des Schadensfalles, also einer Krankheit, für die zusätzlichen Kosten für eine Genesung auf. Möglicherweise wird sie vor Kostenübernahme eine Prüfung beantragen. Bei Personenschaden wird eigentlich immer eine Prüfung veranlasst, ebenso bei hohen Kosten. Wie schnell die Versicherung die Entschädigung zahlen muss ist nicht gesetzlich geregelt, bewusstes oder unzulässig langes Verzögern der Entschädigung wird jedoch von der Rechtssprechung nicht toleriert. Es kann dann passieren, dass die Versicherung für ihre Verzögerungstaktik auch noch für entstandenen Verzugsschaden aufzukommen hat. Auch die Honorarkosten für den engagierten Rechtsanwalt können in diese Summe mit einfließen. Dafür gibt es aber keine Gewähr. Der Versicherung sollte als erster Schritt eine schriftliche Erinnerung zugeschickt werden. Die HIS Datenbank gibt Aufschluss über eventuelle Einträge, die die Versicherung zur Vorsicht mahnen. Dort sollte man sich versichern, dass man keine Eintragungen über sich findet. HIS ist ein Hinweis- und Informationssystem das der Aufdeckung und Prävention von Versicherungsbetrug dient und der Schufa nicht unähnlich. Ein Ombudsmann könnte als Mittler fungieren. Dieser Vermittler kann schlichtend zu einem positiven Ergebnis beitragen. Optional kann man sich auch an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht) wenden. Niemand sollte jahrelang auf vereinbarte Leistungen von seiner Versicherung warten müssen. Die erfahrene Unterstützung eines Anwaltes für Versicherungsrecht sollte spätestens bei Fällen, die vor Gericht gehen nicht fehlen. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme zu einem Anwalt für Versicherungsrecht in Kulmbach.

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