Den Rechtsanwalt für Reiserecht in München Untergiesing bei Anwaltssuche finden
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
Reisen und das Gesetz
Mädchen auf einer Schwimmmatratze Pauschalreisen sind im Gesetz durch das Reiserecht geregelt. Pauschalreisen beinhalten viele einzelne Verträge. So werden die Anreise per Flugzeug oder Bahn, das Hotel inklusive Halb- oder Vollpension, zusätzlich Kinderbetreuung, Wellness-Anwendungen oder Freizeitaktivitäten in einem Paket gebucht. Nur ein einziger Vertrag gem § 651 a BGB ist ausreichend anstelle von Beförderungsverträgen mit Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften und Beherbergungsverträgen mit Hotels oder Ferienwohnungen. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Eine Flugverspätung oder eine starke Vorverlegung des Fluges kann zu einem Streit führen. Als Individualreisender hat man hingegen viele Vertragspartner, etwa für Dienstverträge, Beherbergungs- und Beförderungsverträge und viele mehr. Ist keine Pauschalreise gebucht, so ist sie nicht über das Reiserecht geregelt sondern in anderen Rechtsgebieten.
Reiserücktritt kurz zusammengefasst
hölzerne Löffel mit bunten Tabletten Natürlich kann man von einer Reise zurücktreten. In der Regel hat man jedoch Stornogebühren zu zahlen. In manchen Fällen hilft eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung. Sie tritt jedoch meist nur dann in Kraft, wenn eine ernste Lebenssituation oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen Angehörigen den Reiseantritt verhindert. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Zur Bestätigung der Reiseunfähigkeit muss diese mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Der Kontakt mit einer infizierten Person und die daraufhin verhängte Quarantäne sind jedoch für die Versicherung kein anerkannter Rücktrittsgrund. Vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Versicherung den Pandemiefall nicht ausgeschlossen hat.
Reisen und Corona
junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Ein Reisevertrag kann auch vom Veranstalter selbst gekündigt werden, z.B. aus Gründen „der höheren Gewalt„ gem. § 651 h BGB. Das Gesetz spricht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung einer Reise unmöglich machen. Als gewichtigster Punkt gilt vor allem eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Für den Kunden fallen in diesem Fall keinerlei Stornogebühren an. Es gibt bereits richterliche Urteile für derlei Fälle. Leider können sich durch die aktuelle Covid-19 Pandemie jederzeit Änderungen zu dem in diesem Artikel behandelten Thema ergeben. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.