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Rechtsanwälte und Kanzleien für Reiserecht in München Westpark finden

Rechtsanwalt Christof Kiehm München
Rechtsanwalt Christof Kiehm
Anwaltskanzlei Kiehm
Rechtsanwalt
Theatinerstraße 29, 80333 München
089 - 3233620
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Christof Kiehm, Ihr Anwalt für Reiserecht in München. Wenn Sie juristischen Rat im Reiserecht benötigen, würde ich Ihnen gern meine Hilfe anbieten. Nehmen Sie am besten gleich unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ich freue mich auf Sie! Meine Kompetenzen. Nach meinem Jurastudium habe ich mich dazu entschlossen, mich auf das Reiserecht zu spezialisieren. Daher habe ich meine eigene Kanzlei in München eröffnet, in welcher ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Bevor Sie zu mir kommen, sollten Sie vorab Kontakt zu mir aufnehmen. Dann können wir gemeinsam einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem haben wir Gelegenheit, Ihren Fall ausführlich zu besprechen. Im Anschluss kann ich mir dann ein genaues Bild Ihrer Lage machen und eine erste Einschätzung vornehmen. Wir konzentrieren uns dabei auf eine schnelle, kostengünstige Durchsetzung Ihrer Interessen und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Selbstverständlich kläre ich Sie auch vorab über ...mehr
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ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug
ein glückliches Paar vor einem Propellerflugzeug ©freepik-mko

Reiserecht

junge Leute in einem Hosteljunge Leute in einem Hostel Das BGB beinhaltet das Reiserecht für Pauschalreisen. Dem Kunden wird die Reiseplanung durch einen abgeschlossenen Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter anstelle von vielen Einzelverträgen deutlich vereinfacht. Anreise, Hotel, die Verpflegung vor Ort und auch Freizeitaktivitäten können dadurch in einem gebucht werden. Nur ein einziger Vertrag gem § 651 a BGB ist ausreichend anstelle von Beförderungsverträgen mit Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften und Beherbergungsverträgen mit Hotels oder Ferienwohnungen. Ansprechpartner bei Unzufriedenheit ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel oder die Fluggesellschaft. Bei einer Flugverspätung können möglicherweise Entschädigungsansprüche entstehen. Als Individualreisender hat man hingegen viele Vertragspartner, etwa für Dienstverträge, Beherbergungs- und Beförderungsverträge und viele mehr. Reisen ohne Reiseveranstalter sind nicht vom Reiserecht abgedeckt, sie sind in anderen Rechtsgebieten geregelt.

Rechte beim Reiserücktritt kurzer Überblick

kranke Familie auf einem Sofakranke Familie auf einem Sofa Es ist kein Problem von einer Reise zurückzutreten. Jedoch fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Hat man eine Reisekostenrücktrittsversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese manchmal die Gebühren. Allerdings muss der Reisende selbst oder ein naher Angehöriger erkrankt sein, oder eine andere ernste Lebenssituation gegeben sein um diese Versicherung nutzen zu können. Eine Covid-19 Erkrankung kann ein Reiserücktrittsgrund sein. Nachweisen muss man die Reiseunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest. Ausgeschlossen wird ein Reiserücktritt wenn man wegen eines Risikokontaktes in Quarantäne ist, da es sich hierbei nicht um eine Erkrankung handelt. Für Reisende, die sich auch für den Pandemiefall reiserücktrittversichern wollen, ist es angeraten dies vor Vertragsabschluss der Versicherung zu überprüfen.

Reiserechtslage zu Coronazeiten

junge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Kofferjunge Frau mit Atemmaske hält ihren gelben Koffer Das BGB nennt unter § 651 h auch Umstände, die den Reiseveranstalter selbst an der Erfüllung des Vertrags hindern können und einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen. Die Voraussetzung für die Anwendung dieses Paragraphen sind unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die eine Reise an den Bestimmungsort unmöglich machen oder erheblich beschweren. Vor allem aber ist eine offizielle Reisewarnung durch das Auswärtige Amt entscheidend. Tritt der Reiseveranstalter von der Reise zurück, so hat er die Reise ohne Gebühren für seine Kunden zu stornieren. Auch die Rechtsprechung hat hierzu bereits Urteile gefällt. Die Rechtslage kann sich durch neuere Bestimmungen zu Covid-19 und der sich stets verändernden Krisenlage jederzeit ändern. Bei Fragen das Reiserecht betreffend, oder bei speziellen Fragen, holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Reiserecht.

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