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Anwälte und Kanzleien für Familienrecht in München Langwied finden

Rechtsanwälte aus München Langwied & Umgebung mit Fachgebiet Familienrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

9 Anwälte im 40 km Umkreis von München Langwied
Rechtsanwältin Monika Stürzer Germering
Rechtsanwältin Monika Stürzer
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Hartstraße 68, 82110 Germering
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Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid Dachau
Rechtsanwalt Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwaltskanzlei Klaus Jakob Schmid
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Münchner Straße 12, 85221 Dachau
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Rechtsanwältin Gesine Arning München
Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Wolfratshauser Straße 240, 81479 München
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Rechtsanwältin Ingrid Frank München
Rechtsanwältin Ingrid Frank
Rechtsanwältin & Mediatorin mit Schwerpunkt im Erbrecht und Familienrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Residenzstraße 23, 80333 München
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Rechtsanwältin Renate Maltry München
Rechtsanwältin Renate Maltry
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Erbrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Hohenzollernstraße 89, 80796 München
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Rechtsanwältin Beate Kerscher München
Rechtsanwältin Beate Kerscher
Beate Kerscher und Kollegen
Rechtsanwältin
Bauerstraße 22, 80796 München
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Rechtsanwalt Florian Haußleiter München
Rechtsanwalt Florian Haußleiter
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Versicherungsrecht · Fachanwalt für Familienrecht · Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wimmerstraße 5, 81927 München
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Rechtsanwältin Elke Göhring Unterhaching
Rechtsanwältin Elke Göhring
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching
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Rechtsanwältin Sylvia Holland Neufahrn
Rechtsanwältin Sylvia Holland
Kanzlei Köhne, Kulle und Kollegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Bahnhofstraße 3, 85375 Neufahrn
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Infos zu Anwälte Familienrecht in München Langwied
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Voraussetzungen - Informationen

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Die räumliche Trennung der Partner ist seit einem Jahr vollzogen und beide wollen die Scheidung, oder sie leben seit mindestens drei Jahren getrennt und nur ein Partner möchte die Ehe beenden.

Scheidung innerhalb des ersten Trennungsjahres.

Dies ist dann erfüllt, wenn einem Ehepartner die Ehe nicht mehr zugemutet werden kann. Diese unzumutbare Härte muss in der Person des Partners liegen.

Der Normalfall: Scheidung nach einem Trennungsjahr

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Als Grund wird z.B. Suchtverhalten des Partners oder häusliche Gewalt anerkannt. Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig, können sie eine einvernehmliche Scheidung durchführen. Das deutsche Scheidungsrecht gibt vor, dass ein Anwalt die Vertretung vor Gericht übernimmt. Einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert hier auf unserer Seite.

Die Scheidung nach drei Trennungsjahren

Widerspricht ein Partner einer Scheidung, so verlängert sich die Zeit der Trennung auf drei Jahre. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Bei uns finden Sie erfahrene Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Es gilt bei einer Trennung an viele Dinge zu denken.

Wer trägt zukünftig die Verantwortung für die Kinder und wer leistet welche Unterhaltszahlungen. Wer bekommt das Auto, wer die Kücheneinrichtung, was ist mit dem gemeinsam ersparten Geld, all dies ist bei einer Scheidung zu regeln. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in München Langwied im Fall einer Scheidung.

Differenzen gibt es meist auch in finanziellen Belangen.

Häufig ist eine Zugewinngemeinschaft vereinbart worden, dann ist nun der Vermögenszuwachs aufzuteilen.

In den letzten Jahren lag die Anzahl an Scheidungen auf hohem Niveau.

Wie ist das Prozedere einer Ehescheidung. Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Die Ehescheidung ist an dem Familiengericht einzureichen, wo der Ehegatte mit allen gemeinschaftlichen, minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der § 122 des FamFG regelt die Zuständigkeit des Gerichtes. Bei Kinderlosigkeit ist dies in der Regel der Aufenthaltsort des Antraggegners. Wenn nicht beide Eheleute die Scheidung beantragen wollen genügt der Antrag von nur einer Partei. Ein Formular des Familiengerichtes soll alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invaliditätsvorsorge ermitteln. Der Termin für die Hauptscheidungsverhandlung wird nach Berechnung des Versorgungsausgleichs terminiert. Mit Ehevertrag lässt sich eine Scheidung deutlich schneller vollziehen.

Corona und das Familienrecht

Corona wirkt sich auch auf Bereiche des Familienrechts aus. Einige Gesetze wurden vorübergehend ergänzt, bzw. ausgesetzt, auch um die Folgen für die Bevölkerung durch Covid-19 so klein wie möglich zu halten. Besonders betroffen sind das Unterhaltsrecht und das Umgangsrecht und welche Auswirkungen z.B. eine angeordnete Quarantäne hat. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Um bei den sich pandemiebedingt schnell ändernden Gesetzeslagen rechtssicher und aktuell beraten zu werden, wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhalt im Familienrecht

Unter Unterhalt versteht man Leistungen, die den Lebensbedarf einer Person (Ex-Partner, und/oder gemeinsame Kinder) sichern. Unterhalt stellt die soziale Absicherung einer Person dar und gründet auf dem Solidaritätsprinzip. Unterhaltspflicht in Deutschland. Zu Unterhalt verpflichtet wird man nicht nur von rechts wegen, auch Vertragsvereinbarungen können zur Unterhaltspflicht führen.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Die Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Unterhaltsverpflichtete genügend verdient um zum Unterhalt eines anderen herangezogen werden zu können. Beide Partner müssen sich gleichermaßen um ihre gemeinsamen Kinder kümmern. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. So kümmert sich der eine Elternteil um das tägliche Wohl der gemeinsamen Kinder, der andere Elternteil ermöglicht dies durch finanzielle Unterstützung.

Kindesunterhalt berechnen

Allein das unterhaltsrelevante Einkommen ist hierbei zu beachten, nicht etwa Sachwerte oder sonstige Geldwerte. Um die Höhe der Unterhaltszahlungen grundsätzlich gerechter zu gestalten (und die Gerichte weiter zu entlasten), wurde die Düsseldorfer Tabelle vom Oberlandesgericht in Düsseldorf ins Leben gerufen.

Unterhalt für den Ehegatten

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit oder eine Firmengründung können auch noch nach Festsetzung der Unterhaltshöhe den Lebensunterhalt beeinflussen. Ein Anspruch auf Unterhalt darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, da er auch erlöschen kann. In einer Kanzlei für Familienrecht finden Mandanten Experten für alle Auseinandersetzungen die eine Scheidung mit sich bringt, von Zugewinnausgleich bis Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Um eine Scheidungsvereinbarung auszuarbeiten sollten Sie sich jedoch unbedingt nur auf einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin verlassen. So können je nach Sachverhalt gute Lösungen für beide Parteien gefunden werden und spätere Konflikte werden vermieden.

Selbstbehalt in Kürze

Der zahlungspflichtige Partner benötigt natürlich einen Teil des Einkommens selbst, um die eigenen Lebenshaltungskosten zu decken. Für Alleinerziehende kann es finanziell sofort eng werden, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltszahlung nicht nachkommt, deshalb springt in solchen Fällen das Jugendamt ein.

Was muss bei der Berechnung des Unterhalts berücksichtigt werden

Die Berechnung der monatlichen Unterhaltszahlungen können sehr schnell sehr kompliziert werden. Unterschreiben Sie keine Vereinbarungen des gegnerischen Anwalts ohne Rücksprache mit Ihrer eigenen Anwaltskanzlei.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss leistet der Staat, wenn der Partner fehlt und weder Unterstützung noch Unterhalt beisteuert. Dieser Vorschuss muss bei der zuständigen Stelle, meist die Ämter für Kinder, Jugend und Familie schriftlich beantragt werden.

Darf jeder Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beantragen?

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil durchaus in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen und tut es nicht, holt sich der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück. Der betreuende Elternteil darf nicht verheiratet oder mit dem anderen Elternteil noch zusammenwohnen, dies ist genauso Voraussetzung wie der feste Wohnsitz des Kindes in Deutschland.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.

Sorgerecht: Das Kindeswohl steht an erster Stelle

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Fragen über das Sorgerecht findet man im BGB beantwortet. Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Geht es um Entscheidungen zu alltäglichen Dingen kann das Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden. Bei größeren Entscheidungen, die das Kind betreffen, sollen sich die Eltern abstimmen und einigen. Ein klassisches Thema, welches alle Eltern irgendwann trifft ist die Schulwahl, oder auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Wo wächst das Kind nach der Scheidung auf?

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Diese Entscheidung kann oft nur ein Gericht entscheiden. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Seltener ist das alleinige Sorgerecht

Geht eine Beziehung ohne Trauschein in die Brüche, so ist klar geregelt, dass die Mutter das Sorgerecht erhält. Nur bei Gefährdung des Kindes kann ein gemeinsames Sorgerecht in ein alleiniges Sorgerecht umgewandelt werden. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Wenn man um das Wohl des Kindes fürchten muss, wird das Familiengericht gemeinsam mit Jugendamt und Sachverständigem über das alleinige Sorgerecht entscheiden. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Das Sorgerecht geht dann auf den Amtsvormund über. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in München Langwied zuverlässigen Rechtsrat.

Sorgerechtsverfügung - So sorgen Sie für den Notfall vor!

Die Sorgerechtsverfügung ist einem Testament sehr ähnlich, sie verfügt über das Sorgerecht des Kindes im Todesfall der Eltern. Die Voraussetzung bei einer Sorgerechtsverfügung ist die Schriftform, nur handschriftlich und von beiden Sorgerechtsbevollmächtigten unterschrieben ist sie gültig! Selbstverständlich kann auch nur ein Elternteil eine Sorgerechtsverfügung schreiben. Haben sich beide Partner zu einer Sorgerechtsverfügung entschlossen, so gilt die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils.

Wann kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Ein Anwalt ist bei Rechtsstreitigkeiten immer ein wichtiger Ansprechpartner und kann seinem Mandanten in seiner individuellen Situation eine wichtige Unterstützung sein. Die außergerichtliche Beilegung und friedliche Wahrung der Interessen ist mit Hilfe eines Anwaltes oft sehr viel leichter möglich.

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