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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht in Barsbüttel

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Barsbüttel Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Schönbeck

Oher Weg 28 a, 21509 Glinde
in 4.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Jürgen Dreyer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 5.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg-Joachim Jäger

Lehárstraße 88, 22145 Hamburg
in 6.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Lindemann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nadine Rumpke

Fachanwalt für Familienrecht
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Harald Weber

Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg
in 6.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Dreser

Kurt-A.-Körber-Chaussee 10, 21033 Hamburg
in 7.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Körner

Feldstraße 2, 21465 Wentorf bei Hamburg
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Schmitt

Bergstraße 8, 21465 Reinbek
in 7.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Ewald

Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburg
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wiebke Hofmann-Jacobsen

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 8.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anneken Kari Sperr

Chapeaurougeweg 30, 20535 Hamburg
in 8.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Antje Duwe

Fachanwalt für Steuerrecht
Am Reisenbrook 8 d, 22359 Hamburg
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vera Veigl

Saseler Markt 12, 22393 Hamburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Karsten Wehncke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Frahmredder 20, 22393 Hamburg
in 9.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto Nietsch

Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zeising

Hamburger Straße 146, 22083 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kai Breuning

Fachanwalt für Familienrecht
Ernst-Mantius-Straße 30, 21029 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ira Franziska Vinnen

Fachanwalt für Erbrecht
Sachsentor 13, 21029 Hamburg
in 9.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Irene Behr

Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
in 9.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Tim Philip Bonke

Neubertstraße 14, 22087 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katja Flemming-Hallmann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schwanenwik 33, 22087 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Heino Heiden

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mundsburger Damm 45, 22087 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Mizerski

Erlenkamp 12, 22087 Hamburg
in 10.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gabriele Reichel

Petkumstraße 24, 22085 Hamburg
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Schaaff

Fährhausstraße 13, 22085 Hamburg
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Eva Proppe

Fachanwalt für Familienrecht|204
Hammerbrookstraße 95, 20097 Hamburg
in 10.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Bülow

Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Möller

New York Ring 6, 22297 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claudia Riesner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Boßert

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bergstraße 26, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Burandt

Domstraße 15, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Liliane Bürk

Ballindamm 8, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kristina Ehren

Burchardstraße 24, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Gerken

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Hermannstraße 10, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Hambach

Fischertwiete 2, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus-Henning Hollmann

Kurze Mühren 13, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Mitranic

Ballindamm 3, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Katrin Rosenberger

Hermannstraße 22, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Beatrix A. Ruetten

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schopenstehl 20, 20095 Hamburg
in 11.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Barsbüttel
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Erben und das Erbrecht

Die Hinterlassenschaften im Todesfall zu regeln ist nicht einfach, deshalb gibt es das Erbrecht. Das Grundgesetz hat in Artikel 14 das Erbrecht festgelegt. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Das Testament kann ein Erblasser alleine verfügen, er kann darin seine Angelegenheiten selbst regeln und ändern, wenn er das möchte. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Für einen gültigen Erbvertrag braucht es wenigstens zwei Personen, wie etwa die Ehegatten. Anders als ein Testament muss der Erbvertrag zwingend von einem Notar beurkundet werden. Um Streit in Erbangelegenheiten zu vermeiden ist der Abschluß eines Vertrages oder eines Testaments sehr hilfreich. Als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin für Erbrecht sind sie der richtige Ansprechpartner für die Beratung oder Gestaltung eines Erbvertrages oder auch Testaments.

Testament – der letzte Wille

Ist man in einem Testament als Erbe erwähnt, gibt es einiges zu klären. Weiß man, dass der Erblasser ein Testament erstellt hat, so sollte unverzüglich danach gesucht werden. Wer ein Testament findet und es nicht abgibt, macht sich strafbar und setzt sich möglicherweise Schadensersatzansprüchen der Erben aus. In diesem Fall wendet man sich an das örtliche Nachlass- bzw. Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat. Per Brief bekommt jeder Erbe dann ein gerichtliches Schreiben mit der Aufforderung am Termin der Testamentseröffnung zu erscheinen. Über den Inhalt des Testamentes erfährt man erst bei dieser Testamentseröffnung. Da ein Testament oft nicht gleich in allen Einzelheiten verstanden werden kann, gibt es die Möglichkeit eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt / einer Anwältin für Erbrecht in Barsbüttel der sich bei Erbschaften auskennt.

Das Testament kann angefochten werden

Angefochten kann das Testament werden, wenn man sich als Erbe nicht oder nicht ausreichend bedacht sieht. Anfechtbar ist ein Erbe immer dann, wenn man gesetzlicher Erbe ist und nicht berücksichtigt wurde, oder auch wenn man den freien Willen des Erblassers bei der Erstellung des Testamentes anzweifeln muss. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Stattgegeben wird einer Anfechtung nur, wenn sie von einem Erben eingereicht wird, dem ein erfolgreicher Einspruch zum Vorteil gereichen würde. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Ohne Testament geht das Gericht davon aus, dass der Erblasser sein Vermögen den Menschen vererben möchte, die ihm familiär am nächsten stehen: der Ehegatte, die Kinder, die übrigen Verwandten.

Die Erbengemeinschaft

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Die Erben werden in diesem Fall als Miterben bezeichnet. Bis zur vollständigen Aufteilung des Erbes müssen sich alle Miterben an der Verwaltung des Vermächtnisses beteiligen. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Die gesetzliche Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Die gesetzliche Aufteilung des Erbes erfolgt nach einem Ordnungssystem, welches den Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen berücksichtigt. Sie möchten sich noch tiefergehend über rechtliche Belange das gesetzliche Erbrecht betreffend informieren? Dann wenden Sie sich gerne für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt für Erbrecht auf unseren Seiten.

Der Erbe 1. Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Verwandte der höheren Ordnung schließen Erben der niedrigeren Ordnung aus. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Unterschied macht ob man als Erbe der 1. Ordnung ehelich oder unehelich ist. Erheblich ist lediglich die Blutsverwandtschaft. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Ein minderjähriges, adoptiertes Kind erbt vor dem Gesetz wie ein leibliches Kind. Wird ein bereits volljähriger Mensch adoptiert, so ist das Adoptionsrecht hier deutlich enger eingegrenzt. Es erstreckt sich ausschließlich auf die Erbansprüche der verstorbenen Adoptionseltern. Stiefkinder sind keine gesetzlichen Erben.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Diese Ordnung berücksichtigt Eltern und Geschwister. Als Erbe der zweiten Ordnung ist man dann erbberechtigt, wenn der Verstorbene keine eigenen Nachkommen hat. Wenn beide Elternteile noch leben, so beerben sie ihr Kind zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil oder auch beide Elternteile bereits verstorben, so geht ihr Erbanspruch auf die Geschwister des Erblassers über.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern sowie deren Kinder. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, so erben wiederum dessen Kinder.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Die Voraussetzung um ein Pflichtteil einzufordern

Nur die Abkömmlinge des Erblassers, sowie sein Ehegatte und die Eltern des Erblassers haben im Falle der Enterbung ein Recht auf das Pflichtteil. Das Bürgerliche Gesetzbuch führt die Gesetzestexte zum Pflichtteil in den §§ 2303 BGB.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Ein Pflichtteil kann nur in Geld ausbezahlt werden. Je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten errechnet sich der gesetzliche Anspruch, hiervon beträgt der Pflichtteil dann 50 %. Es ist der Verkehrswert des gesamten Erbes zu ermitteln und zum Beispiel bestehende Schulden des Erblassers abzuziehen, Schenkungen müssen aufgeführt werden. Erbstreitigkeiten machen es oft notwendig für die Berechnung einen Gutachter heranzuziehen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Das Pflichtteil, so ist es im Pflichtteilsrecht festgelegt, sichert dem Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteil am Erbe. Dies wird durch den Verzicht geändert. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.

Es gibt Gründe, die einem das Recht auf das Pflichtteil nehmen.

Möchte man einem Erben sein Pflichtteil entziehen, so hat dies schriftlich zu erfolgen und bedarf einer ausführlichen Begründung. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Erbunwürdig kann man z.B. sein, wenn man als Erbe den Erblasser daran hindert ein Testament zu erstellen, ihn mutwillig täuscht, misshandelt oder gar tötet. Es bedarf einer Anfechtungsklage vor Gericht um das Erbrecht einer Person erlöschen zu lassen. Ein Erbrechtsanwalt in Barsbüttel berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Annahme des Erbes

Erfährt man, dass man geerbt hat, sollte man sich zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Situation des Erblassers verschaffen. Daraus ergibt sich dann, ob man die Erbschaft annehmen oder besser ausschlagen sollte. Mit der Beantragung des Erbscheines hat man das Erbe akzeptiert, dieser Sachverhalt muss einem potentiellen Erben klar sein.

Das Erbe ausschlagen

Im Falle des Erbausschlages muss dies dem zuständigen Nachlassgericht binnen sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers und der Kenntnis des Erbfalles mitgeteilt werden. Oft reichen die sechs Wochen aber nicht, um sich ein Bild über den Nachlass zu machen. Hier hilft evtl. die eingeschränkte Erbenhaftung um eine vorschnelle Entscheidung später zu bereuen. Es gibt dafür die Dreimonatseinrede. Sie verschafft dem Erben mehr Zeit sich über das Erbe und seine damit einhergehenden Verpflichtungen Klarheit zu verschaffen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Während dieser drei Monate sollte der Erbe unbedingt seine Erbenhaftung geltend machen und somit sein privates Vermögen schützen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Zu diesem Zweck stellt man bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Dies muss er tun, sobald er Kenntnis von der Überschuldung des Nachlasses erlangt. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Ist nach Begleichung der Schulden, bzw. nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch etwas vom Erbe übrig, so geht dies in den Besitz des Erben über. Die einzige Möglichkeit, ein bereits angenommenes Erbe wieder aufzuheben ist die Anfechtung. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Die Frist innerhalb der man seine Erbannahme anfechten kann beträgt meist sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Grundes.

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