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Ihren Anwalt für Erbrecht in Saarbrücken Dudweiler finden

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Saarbrücken Dudweiler Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Sporbeck

Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Bernd Scherer

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Halberg 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Helmut Müller

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Reichsstraße 16, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jasmin Naumann

Fachanwalt für Familienrecht
Bahnhofstraße 89-91, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Annette Peteranderl

Fachanwalt für Familienrecht
Richard-Wagner-Straße 58-60, 66111 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Ringle

Winnweg 31, 66386 St. Ingbert
in 5.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Dalheimer

Zähringer Straße 2 a, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hans-Jürgen Münster

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Russo

Saargemünder Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Wennemuth

Robert-Koch-Straße 39, 66119 Saarbrücken
in 6.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Yvonne Schmitz

Trillerweg 6, 66117 Saarbrücken
in 7.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Sebastian Hamm

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Talstraße 14, 66292 Riegelsberg
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Susanne Weiland

Am Stehlsberg 10, 66292 Riegelsberg
in 8.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christof Maurer

Fachanwalt für Medizinrecht
Saarbrücker Straße 10, 66130 Saarbrücken
in 8.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Manfred Baldauf

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Akazienweg 7, 66333 Völklingen
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Stephanie Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Guido Merten

Friedrich-Ebert-Platz 1, 66333 Völklingen
in 12.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Panter

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Goethestraße 45, 66459 Kirkel
in 14.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andrea Warken

Fachanwalt für Familienrecht|204
Am Bahnhof 6, 66822 Lebach
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Saarbrücken Dudweiler
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht sorgt für Klarheit, wenn kein schriftlicher letzter Wille existiert und es soll Ungerechtigkeiten in Testamenten oder Verfügungen vorbeugen. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unter Artikel 14 verankert. Die Scheu sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen verhindert oft eine persönliche Vererbung. Die Erbschaft wird dann nach gesetzlichen Regelungen verteilt. Möchte man gewisse Dinge auch nach seinem Tod geregelt wissen, so gibt es zusätzlich zum Erbrecht die Möglichkeit einer schriftlichen Verfügung oder des Testamentes.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit bereits zu Lebzeiten sein Erbe zu regeln. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Nicht so bei einem Erbvertrag. Einen Erbvertrag kann man nicht alleine abschließen, hier braucht es mindestens zwei Personen häufig die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Streit bei Erbangelegenheiten kann durch diesen Vertrag oder ein Testament besser vermieden werden. Bei der Gestaltung eines Erbvertrages kann ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin mit dem Rechtsgebiet Erbrecht helfen.

Der testamentarische Erbfall

Was ist als Erbe im Hinblick auf das Vermögen des Verstorbenen zu tun. Stirbt ein Angehöriger oder ein Mensch, der einem nahestand, sollte baldmöglichst überprüft werden ob es ein Testament gibt. Falls ein Testament gefunden wird, muss dieses unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte. Ist man Erbe, wird man, wie auch alle übrigen Erben, vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem man zur Testamentseröffnung eingeladen wird. An diesem Tag wird dann die testamentarische Verfügung verlesen. Selbstverständlich gibt es für jeden Nachlassempfänger das Recht das Testament einzusehen und auch eine beglaubigte Kopie zu erhalten. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt / Anwältin für Erbrecht in Saarbrücken Dudweiler.

Die Anfechtung des Testaments

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Zuständig auch in diesem Fall ist selbstverständlich das Nachlassgericht. Dieses muss schriftlich davon in Kenntnis gesetzt werden. Der Antragsteller muss bei Unwirksamkeit des testamentarischen Willens einen Vorteil erlangen. Hat man einen Grund, oder erfährt man auch erst später von einem Grund das Testament anzufechten,gibt es eine Frist von einem Jahr ab dem Moment, da man von diesem Grund in Kenntnis gesetzt wurde. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Die Erbengemeinschaft

Das Gesetz spricht von einer Erbengemeinschaft, wenn der Nachlass an mehr als einen Erben vererbt wird. Alle Erben der Erbschaft werden dann Miterben genannt. Ist man Miterbe eines Vermächtnisses, so ist man verpflichtet, sich auch an der Verwaltung des Erbes zu beteiligen und zwar so lange, bis der Nachlass vollständig aufgeteilt wurde. Eine Kanzlei für Erbrecht ist auch für eine Erbengemeinschaft der richtige Partner. Anwälte unterstützen und beraten ihre Mandanten versiert und engagiert.

Die gesetzliche Erbfolge

In einer Ehe mit Zugewinn erbt der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses seines verstorbenen Ehegatten, wenn es außer ihm noch erbberechtigte Verwandte gibt. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Gibt es keine Erben der ersten drei Ordnungen, so ist der überlebende Ehegatte der alleinige Erbe. Laut Gesetzt gibt es Ordnungen in die Verwandte, je nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, eingeteilt werden. Rechtliche Fragen zum jeweiligen persönlichen Erbfall, oder eine Rechtsberatung zu anderen, das Erbrecht betreffenden, Themen kann man sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beantworten lassen.

Erbe der 1. Ordnung

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Kindeskinder erben erst, wenn ihre Eltern, also das Kind erster Ordnung zum Erblasser, bereits selbst verstorben ist. Nichteheliche Kinder erben im Erbfall nach dem 31.03.1998 gesetzlich genauso wie eheliche Kinder – vorausgesetzt die Vaterschaft und somit auch das Verwandtschaftsverhältnis wurde festgestellt. Nicht angewandt wird diese Regelung lediglich in den alten Bundesländern für unehelich geborene Kinder, die vor dem 01.07.1949 auf die Welt kamen. Adoptierte Kinder die noch vor ihrer Volljährigkeit adoptiert wurden, sind in der Erbregelung leiblichen Kindern gleichzusetzen. Bei der Adoption volljähriger Personen kann der Adoptierte nur von seinen Adoptiveltern erben. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Wer gehört zu den Erben der zweiten Ordnung?

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie sind die nächsten Angehörigen, wenn es keine eigenen Kinder gibt. Als Erben der zweiten Ordnung erben die Eltern ihres verstorbenen Kindes gleichberechtigt. Sind nur noch Geschwister da, so geht der Erbanspruch der Eltern ebenfalls auf sie über.

Wer ist Erbe der dritten Ordnung?

Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Da im Normalfall die Großeltern vor ihren Enkeln versterben, erben dann folgerichtig deren Kinder.

Erben der vierten Ordnung und fernerer Ordnungen

Damit sind die Urgroßeltern und fernere Voreltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge gemeint. Es gibt jedoch die Einschränkung, dass nur die Voreltern selbst erben und nicht mehr alle ihre Kinder, nur die direkte Linie zum Erblasser wird hier noch berücksichtigt.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Den Anspruch auf ein Pflichtteil haben nur der Ehepartner, die Kinder und seit 2001 auch der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, und dies nur dann, wenn der Erblasser sie nicht im Erbe bedacht hat. Gesetzlich ist der Pflichtteil in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Den Pflichtteil kann ein Pflichtteilsberechtigter nur in Geld ausgezahlt bekommen. Der Pflichtteil errechnet sich aus der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Der endgültige Wert des Erbes ermittelt sich aus dem Verkehrswert abzüglich eventuell bestehender Schulden. Auch Schenkungen sind zu berücksichtigen. Oft muss, wegen eines Erbstreits, für die Berechnung ein Gutachter eingeschaltet werden. Den Anspruch auf sein Pflichtteil, den hat man nicht automatisch, er muss aktiv geltend gemacht werden.

Kann man auf sein Pflichtteil verzichten?

Der Pflichtteilsverzicht bedeutet für den Pflichtteilsberechtigten, dass er im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Mögliche Gründe für einen Verzicht könnten u.a. Konfliktvermeidung oder auch eine bereits erhaltene Schenkung sein. Die schriftliche Zustimmung aller Erben ist Voraussetzung für den Pflichtteilsverzicht. Der Anwalt für Erbrecht berät seine Mandanten gern bei diesem wichtigen Entschluss und wird vermutlich auch eine notarielle Beglaubigung empfehlen.

Kann man das Recht auf den Pflichtteil verlieren?

Das Gesetz akzeptiert einen Ausschluss vom Pflichtteil nur, wenn dieser per Verfügung oder Erbvertrag begründet wird. Das Gesetz hat im BGB vier Gründe genannt, die anerkannt werden, wenn man einen Pflichtteilsberechtigten gänzlich enterben möchte. Erbunwürdigkeit kann festgestellt werden wenn der Erbe beispielsweise den Erblasser schwer misshandelt, quält oder grob beleidigt hat. Um einen Erben für erbunwürdig zu erklären bedarf es der Anfechtung vor Gericht. Holen Sie sich Rat bei einem Erbrechtsanwalt für Erbrecht in Saarbrücken Dudweiler.

Das Erbe annehmen

Die Entscheidung der Erbannahme sollte nicht übereilt getroffen werden. Ist der Nachlass überschuldet, empfiehlt es sich die Erbschaft auszuschlagen, da der Erbe auch für die Schulden des Erblassers mit dem eigenen Vermögen einsteht. Man hat ein Erbe auch durch schlüssiges Verhalten angenommen, z.B. wenn man gegenüber Versicherungen des Erblassers Ansprüche geltend gemacht hat oder wenn man sich einen Erbschein ausstellen lässt.

Das Erbe nicht annehmen

Sechs Wochen hat man nach dem Tod des Erblassers und der eigenen Kenntnis des Erbes Zeit, das Erbe anzunehmen oder auch abzulehnen. Die Frist, binnen der ein Erbe die Ausschlagung der Erbschaft erklären kann, ist mit gerade einmal sechs Wochen denkbar kurz bemessen. Es gibt hier die Möglichkeit, die Erbenhaftung einzuschränken. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Der Erbe kann sich durch die Einrede also weitere Luft verschaffen, um - auch nach der Annahme der Erbschaft – einen genauen Überblick über die Erbschaft und die mit ihr verbundenen Haftungsrisiken zu erhalten. Es empfiehlt sich, in einem Gerichtsverfahren seine Erbenhaftung zum Schutz seines Privatvermögens geltend zu machen. Ist der Nachlass verschuldet, wird aus dem erhofften Plus schnell ein Minus. Wer das Erbe antritt, haftet ggf. mit seinem ganzen Privatvermögen. Deshalb sollte man unbedingt die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränken. Die einzige Möglichkeit dafür besteht in der Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Dies muss unverzüglich erfolgen. Dadurch kann verhindert werden, dass man von den Nachlassgläubigern auf Schadenersatz verklagt wird. Für den Erben bleibt übrig was das Nachlassinsolvenzverfahren errechnet hat, nach Begleichung aller Schulden. Hat man das Erbe vorschnell oder in Unkenntnis der vollständigen Sachlage angenommen, so gibt es nur noch einen Weg zurück, man muss die Annahme anfechten. Hier ist zu beachten, dass dies nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wie bewusster Täuschung oder Drohung möglich ist. Zu beachten ist hierbei allerdings die jeweils gültige Anfechtungsfrist. Im Normalfall beträgt sie sechs Wochen.

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