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Anwalt für Erbrecht in Tangstedt

Anwälte für Erbrecht, die im Umkreis von Tangstedt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Silke Hilgeroth-Schlenker

Am Ochsenzoll 135, 22851 Norderstedt
in 4.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Harald Dülsen

Mesterbrooksweg 20 a, 22397 Hamburg
in 5.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Anja Freier

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Poppenbüttler Hauptstraße 56 a, 22399 Hamburg
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Amélie Gutknecht-Horne

Maike-Harder-Weg 74, 22399 Hamburg
in 7.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Günter Borcherding

Gartenstraße 7 d, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ulrike Borstel

Bahnhofstraße 5, 24558 Henstedt-Ulzburg
in 9.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Vera Veigl

Saseler Markt 12, 22393 Hamburg
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Karsten Wehncke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Frahmredder 20, 22393 Hamburg
in 9.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Irene Behr

Kritenbarg 18, 22391 Hamburg
in 10.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Antje Duwe

Fachanwalt für Steuerrecht
Am Reisenbrook 8 d, 22359 Hamburg
in 11.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dietmar Doss

Rugenbarg 65-67, 22848 Norderstedt
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Bernd Herbst

Ohechaussee 10, 22848 Norderstedt
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus-Thomas Krüger

Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Soth

Fachanwalt für Erbrecht
Ochsenzoller Straße 179, 22848 Norderstedt
in 11.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Jan Eggers

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 63, 25451 Quickborn
in 11.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stefan Dehns

Rathausstraße 28, 22941 Bargteheide
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Rudolf Dorsch

Rathausplatz 9, 22926 Ahrensburg
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Janne Seelig

Fachanwalt für Erbrecht
Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Thomas Tegen

Große Straße 1-3, 22926 Ahrensburg
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Annette Triebe

Manhagener Allee 43, 22926 Ahrensburg
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Sigrid Haselsberger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Schanzenberg 12, 22335 Hamburg
in 13.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Nicole Groß

König-Heinrich-Weg 148, 22455 Hamburg
in 13.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Klaus Jürgen Dreyer

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Hermann-Balk-Straße 131, 22147 Hamburg
in 14.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Dirk Ewald

Bramfelder Chaussee 226, 22177 Hamburg
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Wiebke Hofmann-Jacobsen

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bramfelder Chaussee 214, 22177 Hamburg
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Ingo Becker

Frohmestraße 45 b, 22457 Hamburg
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Stephanus Stöver

Glissmannweg 1, 22457 Hamburg
in 14.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Möller

New York Ring 6, 22297 Hamburg
in 15.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
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Claudia Riesner

Fachanwalt für Erbrecht|6538
New-York-Ring 6, 22297 Hamburg
in 15.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Gerold Bischoff

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Tibarg 44, 22459 Hamburg
in 15.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus Middelhauve

Eppendorfer Landstraße 91, 20249 Hamburg
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörg-Joachim Jäger

Lehárstraße 88, 22145 Hamburg
in 17.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Otto Nietsch

Osterbekstraße 90c, 22083 Hamburg
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zeising

Hamburger Straße 146, 22083 Hamburg
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Henrik Bülow

Scheffelstraße 7, 22301 Hamburg
in 17.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Leonhard Rothkirch-Trach

Oetjendorfer Landstraße 3, 22955 Hoisdorf
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nicole Lindemann

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Nadine Rumpke

Fachanwalt für Familienrecht
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Harald Weber

Wandsbeker Marktstraße 85-87, 22041 Hamburg
in 17.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Andreas Schott

Süderfeldstraße 62, 22529 Hamburg
in 18.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Erbrecht

Infos zu Anwälte Erbrecht in Tangstedt
Erbrecht
Erbrecht ©freepik - mko

Überblick über das Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang der Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Regelungen zum Nachlass schreibt das Grundgesetz in Artikel 14 vor. Das Erbrecht bietet Orientierung aus einer oft sehr undurchsichtigen Situation. Traut man seinen Erben nicht oder fürchtet man einen Erbenstreit, so kann man diesen durch ein klar formuliertes schriftliches Testament vermeiden.

Einen Erbvertrag schließen

Möchte man bereits zu Lebzeiten sein Erbe regeln, geschieht dies meist mit Testament. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit des Erbvertrages. Den Inhalt und die darin geregelten Angelegenheiten bestimmt der Erblasser in einem Testament alleine und kann sie auch alleine ändern lassen, oder das Testament durch ein neueres ersetzen. Das gilt nicht für den Erbvertrag. Der Erbvertrag wird zwischen zwei oder mehreren Personen geschlossen, häufig sind es die Ehegatten. Für den Erbvertrag ist die Beurkundung durch einen Notar zwingend. Erbangelegenheiten führen oft zu Streit. Mit den Regelungen eines Vertrages können diese Auseinandersetzungen bestmöglich verhindert werden. Hilfe und ausführliche Informationen zum Erbvertrag, dessen Gestaltung oder zum Thema Erbrecht allgemein finden Sie bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin für Erbrecht.

Erben mit Testament

Wir geben Ihnen Tipps für die ersten Schritte zur Erbschaft. Oft weiß man, dass ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, dieses gilt es im Todesfall zu finden. Wird man fündig, so ist man verpflichtet, dieses schriftliche Vermächtnis dem Nachlassgericht zu überreichen. Für den Nachlass ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verstorbene gelebt hat zuständig. Dieses Gericht lädt dann alle Erben zur Testamentseröffnung ein. Zu diesem Termin werden dann alle Erben über den Inhalt der Erbschaft informiert. Nun ist es für jeden Erben auch möglich, Einsicht in das Testament zu bekommen sowie den Erhalt einer beglaubigten Kopie. Gerne gewährt ein Anwalt / eine Anwältin für Erbrecht in Tangstedt zuverlässigen Rechtsrat.

Wie fechtet man ein Testament an?

Gibt es Zweifel an der gesetzlichen Richtigkeit der Erbverteilung, so kann man diese anfechten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Pflichtteilsberechtigter Erbe übergangen wurde. Diese Anfechtung hat schriftlich beim Nachlassgericht eingereicht zu werden. Nur wenn ein evtl. berechtigter Anspruch auf das Erbe besteht, darf man das Testament anfechten. Erst nach Verlesen des Testaments und dann innerhalb eines Jahres ist dieses anfechtbar, es sei denn man erlangt erst später zu einer Erkenntnis, die es anfechtbar macht. In diesem Fall gilt ab diesem Zeitpunkt ein Jahr bis die Anfechtbarkeit erlischt. Gibt es kein Testament, oder ist nicht über das gesamte Erbe verfügt worden, tritt hier die gesetzliche Erbfolge ein.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Erben eines Nachlasses. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nennt man Miterben. Jeder der Miterben ist verpflichtet, sich an der Verwaltung des Vermächtnisses zu beteiligen bis der Nachlass vollständig aufgeteilt ist. Anwälte einer Kanzlei für Erbrecht sind qualifizierte Juristen, die ihre Mandanten jederzeit fachlich versiert beraten können.

Die gesetzliche Erbfolge

Stirbt ein Partner in einer Ehe mit vereinbarter Zugewinngemeinschaft, so erbt sein Ehepartner die Hälfte seines Nachlasses. Die Erben der sogenannten 1. Ordnung erben dann zu gleichen Teilen die zweite Hälfte. Ohne Erben der 1. Ordnung bekommt der Ehegatte noch ein Viertel mehr, also dreiviertel des Nachlasses. Alleinerbe ist der überlebende Ehegatte dann, wenn es außer ihm nur noch Erben der 4. Ordnung oder noch fernerer Ordnungen gibt. Die erbenden Verwandten werden in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht kann auch bei komplizierteren Erbfällen seine Mandanten rechtlich versiert beraten und unterstützen, oder eine generelle Rechtsberatung anbieten.

Die sogenannte erste Ordnung beim Erbe

Dies sind die Abkömmlinge des Erblassers, das heißt seine Kinder, Enkel und deren Abkömmlinge. Jedes erbende Kind schließt seine eigenen Abkömmlinge von der gesetzlichen Erbfolge aus. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Ist der Nachweis über die Blutsverwandtschaft erbracht, so erben alle Kinder in gleichem Umfang. Eine Ausnahme ist leider zu berücksichtigen: alle Geburten in den alten Bundesländern vor Juli 1949 fallen nicht in diese Gesetzesregelung. Auch in Kindesalter adoptierte Kinder erben zu gleichen Teilen wie die leiblichen Kinder ihrer Adoptivfamilie. Adoptionen, die erst nach dem 18. Lebensjahr erfolgen unterliegen beim Erbrecht einer Einschränkung, ihr Erbrecht erstreckt sich nur auf die Adoptiveltern. Komplett unberücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge Stiefkinder.

Wer sind die Erben der zweiten Ordnung?

Das sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen/Nichten, etc.). Sie erben dann, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind. Leben im Erbfall noch beide Elternteile, so erben diese zu gleichen Teilen. Geschwister oder deren Kinder erben dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles nur noch ein Elternteil lebt.

Wer erbt als Erbe der 3. Ordnung?

Die Großeltern mütterlicherseits und väterlicherseits erben zu gleichen Teilen als Erben der dritten Ordnung. Lebt ein Großelternteil nicht mehr, treten auch an dessen Stelle seine Abkömmlinge.

Die Erben der 4. Ordnung und folgende

Urgroßeltern und noch fernere Voreltern des Verstorbenen gehören in diese Ordnung. Die Erbschaft erstreckt sich hier jedoch nur noch auf diese Voreltern sowie deren Kinder die dem Erblasser am nächsten verwandt sind.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Als Ehepartner oder Kind eines Erblassers hat man dann einen Anspruch auf das Pflichtteil, wenn der Verstorbene ihn vom Erbe ausgeschlossen hat. Der gesetzliche Pflichtteil ist in den §§ 2303 ff BGB geregelt.

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Bei den Pflichtteilsansprüchen von Kindern oder Ehepartnern, die nicht im Testament bedacht wurden, handelt es sich grundsätzlich um Geld. Aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem ergibt sich sein gesetzlicher Erbteil, die Hälfte dieses Erbteils ist dann der Pflichtteil. Um das Erbteil genau bestimmen zu können, muss der Verkehrswert des Erbes ermittelt werden, abzüglich evtl. bestehender Schulden. Auch mögliche Schenkungen sind anzugeben. Ein Erbstreit macht es meist notwendig für die Berechnung einen Gutachter einzusetzen. Zu beachten ist, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht automatisch entsteht. Er muss geltend gemacht werden.

Warum verzichtet man auf sein Pflichtteil?

Bei einem Pflichtteilsverzicht erklärt der Pflichtteilsberechtigte, dass er auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet und im Erbfall nicht auf sein Pflichtteilsrecht bestehen kann. Eine bereits erhaltene Schenkung oder Konfliktvermeidung können zum Beispiel Gründe für den Verzicht auf sein Pflichtteil begründen. Für den Verzicht bedarf es in der Regel die schriftliche Zustimmung aller Erben. Den Pflichtteilsverzicht oder die Zustimmung als Erbe zum Pflichtteilsverzicht eines anderen Erben sollte man nicht ohne anwaltliche Hilfe machen und bestmöglich notariell beglaubigen lassen.

In seltenen Fällen kann das Pflichtteil nicht eingefordert werden.

Soll ein erbberechtigter Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen werden, so muss dies per Testament schriftlich festgelegt und begründet werden. Kann man die Enterbung mit einer, im § 2333 Bürgerliches Gesetzbuch genannten, Straftat des Erben begründen, so kann der Erblasser die völlige Enterbung durchsetzen. Für erbunwürdig kann eine Person z.B. erklärt werden, wenn sie ihre Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser verletzt hat. Wichtig zu wissen ist, dass Erbunwürdigkeit nicht automatisch erfolgt, sondern von anderen Erben beantragt und von Gericht geprüft werden muss Ein Erbrechtsanwalt in Tangstedt berät im Falle des Entzuges des Pflichtteils.

Die Annahme seines Erbteils

Damit man kein böses Erwachen erlebt, sollte man vor der Annahme des Erbes erst prüfen was man eigentlich erbt. Erben kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für den Erben haben. Daher ist es ratsam im Erbfall einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht zu konsultieren. Schlüssiges Verhalten reicht aus um ein Erbe als akzeptiert und angenommen zu sehen.

Das Erbe nicht annehmen

Die Frist für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Der Erbe muss sich innerhalb dieser Zeit dem Nachlassgericht gegenüber erklären. Diese relativ kurze Zeit, ist in Anbetracht der Tragweite meist nicht ausreichend. Eine eingeschränkte Erbenhaftung verzögert die Entscheidung. Im Rahmen der Dreimonatseinrede hat der Erbe die Möglichkeit, einen Überblick über die Vermögenswerte und Schuldenstände zu erlangen. Während dieser Schonfrist hat der Erbe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und zu ordnen. Zu empfehlen ist es, in diesem Zeitraum seine Erbenhaftung zum Schutz des Privatvermögens beim Gericht regeln zu lassen. Nicht immer hat eine Erbschaft mehr Geld zur Folge. Auch Schulden gehen auf die Hinterbliebenen über. Dagegen hilft nur, die Erbenhaftung zu begrenzen. Dafür muss der Erbe ein Nachlassinsolvenzverfahren beim Insolvenzgericht beantragen. Sofort mit Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist dies zu beantragen. Bei Verletzung dieser Pflicht hat der Erbe bzw. der Nachlassverwalter den Nachlassgläubigern den aus der Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen. Erst nach dem Insolvenzverfahren des Nachlasses ist ersichtlich was vom Erbe übriggeblieben ist. Die Anfechtung der Annahme des Erbes ist die einzige Möglichkeit sich von einer Erbschaft wieder zu trennen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man entweder durch Drohung oder Täuschung zur Annahme gezwungen wurde, oder wenn man bei der Annahme der Erbschaft einem Irrtum unterlegen ist. Auch hier gibt es wieder eine Frist von sechs Wochen ab dem Moment, an dem man von diesem Tatbestand Kenntnis genommen hat.

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