anwaltssuche
Suche

Anwälte für Sozialrecht in Wardenburg für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Wardenburg.
Symbolbild Rechtsanwalt

Petra Elverich

Oldenburger Straße 250, 26203 Wardenburg
Symbolbild Rechtsanwalt

Rolf Maiwald

Oldenburger Straße 250, 26203 Wardenburg
Symbolbild Rechtsanwalt

Kerstin Noll

Oldenburger Straße 250, 26203 Wardenburg

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Wardenburg
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Mit dem Sozialrecht gewährleistet der Staat ein System der sozialen Sicherheit für seine Bürger. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Voll oder teilweise erwerbsgemindert ist eine Person dem Gesetz nach, wenn sie die Voraussetzungen nach § 43 SGB VI erfüllt. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Wissen sollte man, dass ein Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II beeinflusst. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem GdB von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Die Sozialhilfe genauer betrachtet: Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Ärztin kümmert sich um RollstuhlfahrerÄrztin kümmert sich um Rollstuhlfahrer Helfen soll es allen Bürgern, die für ihr Existenzminimum nicht selbst sorgen können und die auf keine andere ausreichende Hilfe durch Angehörige oder andere Sozialleistungsträger zurückgreifen können und deren gewöhnlicher Aufenthalt Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben?

Kind und Vater halten sich an der HandKind und Vater halten sich an der Hand Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Für diese Personengruppe besteht bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ohne feste Aufenthaltsgenehmigung fallen Asylbewerber und Ausländer nicht unter das Sozialhilfegesetz. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Ärztin spricht mit Patientin auf der IntensivstationÄrztin spricht mit Patientin auf der Intensivstation Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII

älterer Mann blickt freundlich über seine Brilleälterer Mann blickt freundlich über seine Brille Um den vielen unterschiedlichen Situationen möglichst gerecht zu werden wird die Sozialhilfe in sieben Kapitel unterteilt. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau hilft Rollstuhlfahrerinjunge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Zusammengefasst sind hier Regelsätze und die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfszuschläge und einmalige Leistungen. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Auch Kinder von Sozialhilfeempfängern können seit 2011 durch ein Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Schulkindern werden so Schulausflüge und Klassenfahrten ermöglicht ebenso wie eine Lernförderung bei Bedarf, auch die Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mitagessen oder Schülerbeförderung können übernommen werden.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Anspruch auf diese Grundsicherung haben bedürftige Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab 65 Jahren sowie dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Pfleger helfen einer alten Dame in den RollstuhlPfleger helfen einer alten Dame in den Rollstuhl Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Hat ein Sozialhilfeempfänger bereits eine bestehende Kranken- und Pflegeversicherung, so gibt es die Möglichkeit, dass die Sozialhilfe diese Beiträge übernimmt. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Neu ist in beiden Kapiteln die Möglichkeit, Eingliederungshilfeleistungen zum Teil auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Die Rehaleistungen selbst einkaufen, das ist es was man bei einem Persönlichen Budget unterstützt, indem man anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung zur Verfügung stellt. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

medizinische Pflege Pulsmessenmedizinische Pflege Pulsmessen Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Im 9. Kapitel „Hilfe in anderen Lebenslagen“ befinden sich Hilfestellungen, wie die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes § 70 oder § 71 die Altenhilfe oder § 72 Blindenhilfe. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Zu besorgen ist lediglich ein Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht. Ein Rechtsanwalt für Sozialhilferecht wird seinem Mandanten dann nur 15 Euro berechnen, den Rest seiner Gebühr für die Rechtsberatung wird er durch den Beratungsschein mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Auch an die in der Regel notwendige Rückzahlung der Prozesskostenhilfe sollte ein Antragsteller denken. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Bei Behördenstreitigkeiten, oft auch im Bereich des Sozialversicherungsrecht, kann ein Anwalt in einer Kanzlei für Sozialrecht entscheidend helfen Bei sozialrechtlichen Fragen zum Beispiel zum Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, oder Bescheiden, zu Themen wie Pflegeversicherungsrecht oder Krankengeld wenden Sie sich bestmöglich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Sie hatten einen Arbeitsunfall oder sind Berufsunfähig geworden? Hilfe beim korrekten Ausfüllen von Anträgen und der Durchsetzung Ihrer Rechte bekommen Sie von einem Anwalt für Sozialrecht.

Datenschutzeinstellungen
anwaltssuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.