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Rechtsanwälte für Sozialrecht in Aachen Süd auf Anwaltssuche finden

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Markus Jentgens

Rathausstraße 16 a, 52222 Stolberg (Rheinland)
in 10.3 km Entfernung
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Werner Pfeil

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
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Infos zu Anwälte Sozialrecht in Aachen Süd
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Überblick über das Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Die Gesetzestexte findet man im Sozialgesetzbuch I – XII. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches findet man gleich im SGB I, das SGB II hingegen beschäftigt sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Ebenso ist das Rentenrecht in Deutschland als Sozialversicherung im SGB VI als gesetzliche Rentenversicherung zu finden. Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Das SGB VI führt die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise) in § 43 SGB VI auf. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird dadurch klar ersichtlich. Der Staat erfüllt auch das Fürsorgeprinzip indem er durch z.B. Arbeitslosengeld II ( Hartz 4 ) oder Sozialhilfe Unterstützung gewährt ohne vorher Leistungen eingefordert zu haben. Interessant zu wissen ist, dass sich BAföG und Arbeitslosengeld II bis auf wenige Sonderregelungen ausschließen. Ein doppelter Bezug wäre Sozialbetrug und die zuständigen Ämter bemühen sich diesen durch Datenabgleich zu minimieren. Im SGB 9 findet sich das Behindertenrecht ein weiterer Bereich des Sozialrechts. Den jeweiligen Grad der Behinderung, kurz GdB, wird durch das sogenannte Feststellungsverfahren bestimmt. Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Auch um über neue Regelungen informiert zu bleiben. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Finden Sie mit unserer Hilfe einen Anwalt Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Nähe. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Sozialhilfe ist gedacht als letzte Auffangmöglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder nicht ausreichend waren.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Gang in einem KrankenhausGang in einem Krankenhaus Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe hilft auch bei Belastungen wie Behinderung oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

älteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferneälteres Ehepaar schaut hoffnungsvoll in die Ferne Nur ohne andere Einkommensmöglichkeiten darf auf Sozialhilfe zurückgegriffen werden, dies nennt man auch Nachrangigkeit. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Als erwerbsfähig gilt ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren der in der Lage ist täglich wenigstens drei Stunden zu arbeiten. Dies wiederum schließt den Sozialhilfebezug aus. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Während für die Beantragung des Arbeitslosengeld I die Arbeitsagentur zuständig ist. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Gibt es Eltern, Kinder oder Ehepartner des Antragstellers für Sozialhilfe, die in der Lage sind diesen finanziell zu unterstützen, so wird ebenfalls keine Sozialhilfe gewährt.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Die entsprechenden Kapitel sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Bedürftiger hält ein Herz in den HändenBedürftiger hält ein Herz in den Händen Angemessene, den Regelsätzen entsprechenden Miet- und Heizkosten werden als laufende Kosten übernommen,. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. In wenigen Ausnahmefällen wird Deutschen auch im Ausland Sozialhilfe bewilligt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Rollstuhlfahrer verschenkt BlumenRollstuhlfahrer verschenkt Blumen Neu ist seit 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Leistungen der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt aus Kapitel drei vergleichbar. Als Erbe muss man nicht fürchten für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht zu werden, wenn das Jahresgesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

zwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwandzwei Rollstuhlfahrer malen auf eine Leinwand Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Purple RibbonPurple Ribbon Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wenn dieses Persönliche Budget trägerübergreifend gewährt wird, so erleichtert es dem Sozialhilfebezieher die Organisation indem er nur mit einem Träger kommunizieren muss, da dieser dann die Koordination und Abrechnung mit den anderen Kostenträgern übernimmt. Dies soll dem Sozialhilfeberechtigten mehr Selbstbestimmung ermöglichen.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Der Verlust des Wohnraumes oder des Arbeitsplatzes können soziale Schwierigkeiten nach sich ziehen. In Kapitel Acht geht es um Leistungen, die Menschen dann gewährt werden, wenn ihnen in ihren besonderen Lebenssituationen die Kraft fehlt diese selbst zu lösen. Um in solchen Lebenslagen Unterstützung zu bekommen, umfassen die Leistungen alle notwendigen Maßnahmen wie z.B. Beratung, persönliche Betreuung auch der Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Hilfeleistung wird ausschließlich nachrangig gewährt.

Wenn guter Rat teuer ist

Wie kann man Anwaltskosten bezahlen trotz einer Notlage? Arzt berät alte Dame in der GeriatrieArzt berät alte Dame in der Geriatrie Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Anders als Prozesskostenhilfe deckt die Beratungshilfe nur ein Erstgespräch und eine außergerichtliche Beratung ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Hier handelt es sich dann um die Prozesskostenhilfe. Es müssen jedoch auch hier bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Auch nicht zurückzahlen muss man, wenn die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Verliert der Sozialhilfeempfänger den Prozess, so hat er damit zu rechnen, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise von ihm übernommen werden müssen. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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