Rechtsanwälte für Sozialrecht in Hochspeyer auf Anwaltssuche finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Hochspeyer.Peter Deschka
Diemersteiner Straße 15, 67677 Enkenbach-Alsenbornin 5.4 km Entfernung
Joachim Schneider
Kirchenstraße 3, 67677 Enkenbach-Alsenbornin 5.4 km Entfernung
Bastian Bauer
Fachanwalt für VerkehrsrechtAlmenweg 19, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Andreas Brokamp
Fachanwalt für Familienrecht|6538Epplergasse 3, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Florian Decker
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Volker Haardt
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Klaus Madl
Benzinoring 9, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Michael Schneider
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Dimitri Spiridonov
Fachanwalt für Versicherungsrecht|204Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Hubert Steinmacher
Bahnhofstraße 26, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Sven Theobald
Steinstraße 49, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Anett Theobald
Fachanwalt für Familienrecht|6538Steinstraße 49, 67657 Kaiserslautern
in 5.7 km Entfernung
Christian Wermke
Luxemburger Straße 1-3, 67657 Kaiserslauternin 5.7 km Entfernung
Irene Altmann
Kurt-Schumacher-Straße 80, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Marcus Kienzler
Kantstraße 7-9, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Frauke Mundanjohl
Röchlingstraße 1, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Anne Scherer
Fachanwalt für FamilienrechtKantstraße 7-9, 67663 Kaiserslautern
in 7.2 km Entfernung
Thimo Schlär
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Dessauer Straße 6, 67663 Kaiserslautern
in 7.2 km Entfernung
Urszula Ewa Ziajski
Auf dem Bännjerrück 59, 67663 Kaiserslauternin 7.2 km Entfernung
Johannes Berg
Fachanwalt für Strafrecht|6538Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Uwe Brix
Pirmasenser Straße 1, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Janina Alessa Eispert
Fachanwalt für FamilienrechtAm Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Philipp Moritz Eschbach
Fachanwalt für VerkehrsrechtMozartstraße 34, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Andreas Frömmel
Brahmsstraße 15, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Klaus J. Fuhrmann
Karl-Marx-Straße 15, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Astrid Gösmann
Eisenbahnstraße 4a, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Rainer Herzfeldt
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Michael Horn
Fachanwalt für Familienrecht|6538Richard-Wagner-Straße 79, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Dunja Jahnke
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Marktstraße 37, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Peter Karmeinsky
Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Rainer Kremling
Schubertstraße 37, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Norbert Krämer
Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Wolfgang Kurz
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Am Altenhof 8, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Gerhard Rainer Langguth
Glockenstraße 70, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Sebastian Leppla
Bahnhofstraße 22, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Roman Meister
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Eisenbahnstraße 1, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Stefan Motzenbäcker
Marktstraße 35, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Mirjam Nermyn Ohliger
Logenstraße 8, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Roland Ohnesorg
Eisenbahnstraße 4 a, 67655 Kaiserslauternin 8.7 km Entfernung
Katja Ohr
Fachanwalt für Insolvenzrecht|204Kanalstraße 7, 67655 Kaiserslautern
in 8.7 km Entfernung
Sozialrecht im Überblick
Das deutsche Sozialrecht soll den Bürgern in Deutschland durch soziale Sicherung ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Das SGB I widmet sich dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Die Arbeitslosenversicherung und Leistungen für Maßnahmen zur Arbeitsförderung findet man im SGB III. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Das Rentenrecht enthält auch die Bestimmungen über Erwerbsminderungsrente. Unter § 43 SGB VI findet man die gesetzlichen Regelungen für Erwerbsminderung. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Kapitel 9 des SGB behandelt ein weiteres Sozialrecht: Das Behindertenrecht. Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird frühestens mit einem GdB von 50 festgestellt. Nimmt man bereits Leistungsansprüche aus SGB II in Anspruch so sollte man vor der Beantragung weiterer Sozialleistungen, wie etwa Elterngeld , unbedingt fachmännischen Rat einholen. Auch über Änderungen von Regelungen bzw. Gesetzen bleibt man so auf dem Laufenden. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt für seinen Mandanten Leistungen durch, die ihnen von rechts wegen zustehen. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.
Wann kann das Sozialhilferecht helfen?
Krankenschwester umarmt ältere Frau Ist der gewöhnliche Aufenthaltsort eines in Not geratenen Bürgers, Deutschland, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe. Menschen mit körperlichen Behinderungen wie z.B. Blindheit oder auch Pflegebedürftigkeit können durch Sozialhilfeleistungen Unterstützung finden. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierfür gibt es sieben Kapitel in denen auf die jeweiligen Lebenssituationen möglichst differenziert eingegangen werden soll.
Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?
Kind und Vater halten sich an der Hand Erst wenn auf keine anderen Hilfs- bzw. Einkommensmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann wie das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, hat man Anspruch auf Sozialhilfe. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Ebenso ist das Arbeitslosengeld II des Ehepartners nicht als Einkommen zu bewerten. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das Gesetz ist dann das SGB II und nicht die Sozialhilfe im SGB XII. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Für Asylbewerber sowie auch für Ausländer gibt es keine Sozialhilfe solange sie keine feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.
Wo kann man Sozialhilfe beantragen?
Yellow Ribbon – Symbol für Solidarität und Unterstützung Das Rathaus oder die örtlichen Bürgerbüros sind die richtigen Ansprechpartner. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.
Die sieben relevanten Kapitel des zwölften Buches des SGB XII
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Mit diesen sieben Kapiteln möchte man auf die vielen verschiedenen Lebenssituationen eingehen, die der Sozialhilfe bedürfen können. Es handelt sich hierbei um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
junge Frau faltet Hände vor das Gesicht Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Auch einmaliger Sonderbedarf, wie die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung, oder Bekleidung kann übernommen werden. Für in Not geratene Deutsche, die im Ausland leben, besteht nur in wenigen Ausnahmefällen eine Leistungsberechtigung. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. Dieses wichtige Paket erleichtert den Kindern und ihren sozialhilfeempfangenden Eltern, durch die Übernahme von Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten oder auch einer Lernförderung bei Bedarf, den Schulalltag und ermöglicht ihnen eine Teilhabe am Sozialgefüge der Schule.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rollstuhlfahrer trainiert mit Hanteln Das SGB XII hat als zusätzliche Leistung seit 2003 die Grundsicherung eingeführt. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Gehhilfe Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Die Kosten für eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung ist auch eine Leistung, die die Sozialhilfe unter Umständen übernehmen kann. Durch das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Empfänger den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Rollstuhlfahrer Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Neu jedoch ist beiden Kapiteln, dass es Eingliederungshilfeleistungen auch als trägerübergreifendes Persönliches Budget gibt. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Dies soll die Selbstbestimmung des Sozialhilfeberechtigten unterstützen und fördern.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Patient im Krankhausbett mit Bandagen Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen wird in geeigneten Fällen ein Gesamtplan der erforderlichen Maßnahmen erstellt um möglichst gezielt eine Verbesserung zu erzielen, oder einer Verschlechterung zu vermeiden. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Sie wird ausschließlich nachrangig gewährt.Wenn man einen Anwalt braucht.
Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? ältere Herrschaften Rumpfbeuge Für Fälle die einen Anwalt nötig machen gibt es durch das sogenannte Beratungshilfegesetz eine Lösung. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Die Beratungshilfe soll als Orientierung dienen indem sie eine juristische Erstberatung ermöglicht. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die Hilfe nennt sich dann Prozesskostenhilfe. Es gibt strenge Voraussetzungen die ein Antragsteller erfüllen muss um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. In den meisten Fällen ist Prozesskostenhilfe später wieder zurückzuerstatten. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten gilt, dass bei einem verlorenen Prozess auch die Anwaltskosten der Gegenseite vom Prozesskostenhilfeempfänger zu übernehmen sind, teilweise oder gänzlich. Ein Anwalt mit einer Kanzlei für Sozialrecht hilft mit seinem Fachwissen, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, das Recht seines Klienten wenn nötig auch vor Gericht durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.