Einen Anwalt für Sozialrecht in Ingolstadt Mitte finden
Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt Mitte.Julia Friedl
Fachanwalt für StrafrechtMozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 1.8 km Entfernung
Renate Bauer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Michael Ebner
Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtFriedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Susanne Schmitz
Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
Christian Weiss
Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadtin 2.9 km Entfernung
Jörn Heumann
Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadtin 3.9 km Entfernung
Kerstin Burscheid
Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Patrick Deller
Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Harald Kollrus
Fachanwalt für Steuerrecht|6538Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
Daniel Rossmann
Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadtin 4.5 km Entfernung
Dagmar Schreiber-Hiltl
Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
Joachim H. Schlutz
Herderstraße 5, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung
Christoph Steinberg
Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheimin 5.3 km Entfernung
Kerstin Bacher
Fachanwalt für ArbeitsrechtAm Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.4 km Entfernung
Derya Basal
Fachanwalt für Familienrecht|6538Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Thomas Berreth
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Regina Berreth
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Kirsten Bosselmann-Vorwerk
Fachanwalt für Medizinrecht|6538Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Niels Deckert
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Angelika Ebner
Fachanwalt für FamilienrechtGymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Andreas Funk
Fachanwalt für Familienrecht|204Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Susanne Geißler
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Nicola Goldschadt
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Walter Gräf
Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Birgit Gössl
Fachanwalt für VerkehrsrechtRathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Veronika Hagn
Fachanwalt für VerkehrsrechtBergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Heinz K. Haidl
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Maria Haneder
Fachanwalt für Arbeitsrecht|204Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Dörte Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Matthias Heeschen
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Claudia Heinzmann
Fachanwalt für VerkehrsrechtHarderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Stefan Hepach
Fachanwalt für Erbrecht|204Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Bernhard Hofbeck
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Stefan Höchstädter
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Julia Höchstädter
Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtKreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Carmen Ihm
Fachanwalt für Familienrecht|6538Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Bernd Janich
Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Christina Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Marcus Knoller
Am Stein 3, 85049 Ingolstadtin 6.7 km Entfernung
Andrea Kremer
Fachanwalt für StrafrechtKreuzstraße 10/I, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
Sozialrecht
Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Das SGB I enthält den allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II hingegen die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Allerding kommt das SGB II erst nachrangig zur Anwendung, da vorrangige Sozialleistungen wie Kindergeld, Rente, Krankenversicherung u.ä. nicht bereits diese Grundsicherung abdecken. Das SGB III enthält Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung sowie die Regelungen für die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht ist als wichtige Sozialversicherung ebenfalls im SGB VI zu finden. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Hier sollte man wissen, dass ein Anspruch auf BAföG Einfluss hat ob man und wieviel Arbeitslosengeld II beziehen darf. Bezieht man unerlaubter Weise beide Sozialleistungen, so macht man sich des Sozialbetrug, genauer des Sozialleistungsbetrugs schuldig. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Durch ein Feststellungsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Kinder von Sozialleistungsempfängern nach SGB XII sind nicht mehr unterhaltspflichtig, wenn sie ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro nicht überschreiten. Im Kampf gegen Behörden und Ämter ist ein Rechtsanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner um seine Rechte durchzusetzen. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Das neue Sozialhilferecht, eingegliedert als zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB), löste im Jahr 2005 das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.
Das Sozialhilferecht hilft in folgenden Fällen
Krankenschwester umarmt ältere Frau Das Sozialhilferecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechtes und soll die soziale Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Unterstützend hilft die Sozialhilfe auch bei Erschwernissen wie der Obdachlosigkeit. Ob es um ein Leben auf gesellschaftlich akzeptablen Niveau geht oder um andere Belastungen, mit den Leistungen der Sozialhilfe soll dies erreicht werden. Das SGB XII ist in sieben Kapitel unterteilt um möglichst genau auf bestimmte Lebenssituationen eingehen zu können und gezielte Leistungen zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.
Ältere Dame blickt vertrauensvoll zu Pflegekraft auf Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Welche Einkünfte als Einkommen bewertet werden stehen in den Regelungen des § 82 SGB XII. Die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe selbst fällt nicht in die Berechnung des Einkommens. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Außerdem gibt es Beträge, die vom Einkommen abzuziehen sind, wie zum Beispiel Einkommensteuern, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsbeiträge ebenso Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Das Arbeitslosengeld I wird in der Arbeitsagentur beantragt, da es sich hier um eine Pflichtleistung handelt. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Für diese Fälle sorgt ein eigenes Gesetz, das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Als Voraussetzung für einen gerechtfertigten Anspruch auf Sozialhilfe gilt, dass es weder Verwandte ersten Grades noch Ehepartner gibt, die finanzielle Unterstützung leisten könnten.
Bei wem beantragt man Sozialhilfe?
älterer Mann liegt in Kranenhausbett Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege, Nachweise wie ärztliche Atteste die den Mehrbedarf begründen.
Die sieben Kapitel über die Leistungen des SGB XII
älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.
3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt
Kinderhände halten ein Herz Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Bekleidung oder die Grundausstattung einer Wohnung kann als einmaliger Sonderbedarf gewährt werden. Auf die Hilfe der Sozialhilfe muss man als Deutscher im Ausland meist verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt nun auch seit 2011 die schulischen Belange von Kindern von Sozialhilfeempfängern. Dieses Paket ermöglicht es den Kindern u.a. im Sozialgefüge der Klasse Unternehmungen wie Klassenfahrten und Schulausflüge zu erleben, oder eine eventuell notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen zu können.4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Frau und Mann halten die Hand Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ersetzt die Leistungen aus Kapitel Drei, wenn das erwerbsfähige Alter überschritten ist, oder eine Person ab 18 Jahren dauerhaft erwerbsgemindert ist und der Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestritten werden kann. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit
Krankenhaus Blick in Neonatologie Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege
Frau erleidet einen Herzinfarkt Das SGB XII hat für Kapitel Sechs keine wesentlichen Änderungen gebracht. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Wird dieses Budget trägerübergreifend gewährt, so erleichtert es dem Bedürftigen die Organisation, indem er nur mit einem Träger in Kommunikation treten muss da dieser dann die Abrechnung und Koordination mit eventuell anderen Trägern übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
Ehepaar Hoffnung Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Das Kapitel Acht sieht Leistungen für Betroffene vor, deren besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und denen es aus eigener Kraft nicht möglich ist ihre Situation zu verbessern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. § 70 Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes besagt, dass Leistungen erbracht werden sollen, wenn weder sie selbst, noch andere Haushaltsangehörige den Haushalt führen können und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Erst wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, kann man auf diese Sozialhilfeleistung zurückgreifen.Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?
Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? älterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Mit einem Beratungsschein, der beim Amtsgericht zu bekommen ist, kann man anwaltliche Rechtsberatung, mit einer Zuzahlung von nur 15 Euro erhalten. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Eine Hilfe für die Vertretung vor Gericht wird auch ermöglicht. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Diese Hilfe deckt dann die anfallenden Kosten ab, auch die Gerichtskosten. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe dann erspart, wenn er den Prozess gewinnt. Die Gegenseite hat in diesem Fall die Kosten zu tragen. Zurückzahlen muss man auch dann nicht, wenn dem Antragsteller die Rückzahlung aufgrund besonderer Umstände erlassen wurde. Ansonsten muss der Sozialhilfeempfänger wissen, dass er, bei einem verlorengegangenen Prozess, auch die Kosten des gegnerischen Anwaltes wenigstens teilweise oder sogar gänzlich zu übernehmen hat. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Geht es um die Beantwortung von sozialrechtlichen Fragen, also zu Themen wie dem Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder Fragen zu Bescheiden, dann kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht weiterhelfen und beraten. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.