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Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Das Sozialrecht trifft Vorsorge für seine Bürger indem es sie durch gesetzliche Versicherungen, in die regelmäßig eingezahlt werden muss, wie z.B. Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung absichert. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Natürlich findet man auch das Rentenrecht als Sozialversicherung der “gesetzlichen Rentenversicherung” im SGB. Hier findet sich auch die Erwerbsminderungsrente, die ein Teil des Rentenrechts ist. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Dadurch wird klar abgegrenzt zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. An dieser Stelle ist es vielleicht interessant, dass man in aller Regel bei Anspruch auf BAföG den Anspruch auf Arbeitslosengeld II verwirkt. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Behindertenrecht, ein weiterer Teil des Sozialrechts, findet sich im SGB IX. Ein Feststellungsverfahren ermittelt den Grad der Behinderung (GdB). Die Grenze zwischen einer Behinderung und einer Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von mindestens 50 Grad. Anwaltlichen Rat sollte man suchen, wenn man unterschiedliche Sozialleistungen wie z.B. Hartz 4 und Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Dies bedeutet auch immer aktuell informiert zu sein über Gesetzesänderungen. Beispielsweise die Neuerungen zum Elternunterhalt seit Beginn 2020. Die neuen Regelungen könnten bedeuten, dass Sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht setzt sich für seinen Mandanten ein wenn es um das Durchsetzen von ihm zustehenden Leistungen geht und vertritt ihn auch bei Verfahren beim Sozialgericht bis hin zum Bundessozialgericht. Mit uns finden Sie einen kompetenten Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Stadt. Wegen seines umfangreichen Inhaltes wird hier auf die Sozialhilfe gezielter eingegangen. Seit der Reform im Jahre 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) dem SGB XII zu finden. Als Sozialstaat hat Deutschland die Aufgabe seine Bürger bestmöglich zu schützen, dies wird gewährleistet durch das Sozialhilferecht.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Hand eines blinden KindesHand eines blinden Kindes Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Geholfen wird durch Sozialhilfe u.a. bei Erschwernissen wie Obdachlosigkeit oder Pflegebedürftigkeit. Mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen soll der sog. Soziokulturelle Mindestbedarf abgedeckt werden. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Wann hat man ein Anrecht auf Sozialhilfe?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Sozialhilfe wird nachrangig gewährt, d.h. es wird est nach Hilfs- oder Einkommensmöglichkeiten wie Hartz IV gewährt. Die Regelungen des § 82 SGB XII geben vor, welche finanziellen Einkünfte als Einkommen bewertet werden und Einfluss auf die Höhe Sozialhilfeleistung nehmen. Die Leistungen der Sozialhilfe werden nicht als Einkommen angerechnet, gleiches gilt für die Grundrente nach BVG. Bezieht der Ehepartner Arbeitslosengeld II so ist dies ebenfalls nicht als Einkommen anzurechnen. Nicht die Höhe der Sozialhilfeleistung beeinflussen auch die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, da sie vom Einkommen abzuziehen sind. Erwerbsfähig ist ein Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, wenn er täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnte. Ist dies gegeben, so ist keine Unterstützung durch Sozialhilfe möglich. Diese Personen haben Anspruch auf Hartz 4, der Grundsicherung für Arbeitslose. Das SGB II regelt diese Fälle. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Asylbewerber wie auch Ausländer sind, ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland, nicht sozialhilfefähig. Für diese Personengruppen ist das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Bei wem beantragt man Sozialhilfe?

Ärztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehenÄrztin hilft älterem Mann auf Gehhilfen zu stehen In den Bürgerbüros des örtlichen Rathauses kann Sozialhilfe beantragt werden. Nicht nur der Nachweis (z.B. ärztliches Gutachten) des Mehrbedarfes ist zur Antragstellung für Sozialhilfe mitzubringen, sondern auch Unterlagen der Einkommens- und Vermögensnachweise und Mietbelege.

Die sieben wichtigsten Kapitel des SGB XII für Sozialhilfe

älterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhausälterer Mann bekommt eine Infusion im Krankenhaus Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Das SGB XII führt sie unter Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau im Rollstuhl freut sich über BlumenFrau im Rollstuhl freut sich über Blumen Die Sozialhilfe sichert die elementaren Grundbedürfnisse, also den notwendigen Lebensunterhalt wie Ernährung, Kleidung u.ä. durch Regelsätze ab. Der § 24 SGB II einmalige Bedarfe erlaubt auch: - die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt - die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Seit 2011 haben auch Kinder von Sozialhilfeempfängern einen Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

männlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaskemännlicher Patient bekommt eine Suaerstoffmaske Neu eingeführt wurde 2003 die sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe der Grundsicherung entspricht in etwa der Leistung von Kapitel Drei. Für erbrachte Leistungen der Grundsicherung sind die Erben, mit einem Gesamtjahreseinkommen unter 100.000 Euro, nicht haftbar.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Mutter kümmert sich um kranke TochterMutter kümmert sich um kranke Tochter Die Hilfen zur Gesundheit umfassen mehrere Gebiete, von vorbeugender Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit bis Hilfe zur Familienplanung und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und schließlich auch die Hilfe bei Sterilisation. Die Sozialhilfe ist in bestimmten Fällen auch bereit eine bereits bestehende Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung stellt nicht versicherte Sozialhilfeempfänger den gesetzlich Versicherten gleich und sichert damit deren medizinische Versorgung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Mann und Frau im KrankenhausMann und Frau im Krankenhaus Die Leistungen für behinderte Menschen wurden im Wesentlichen aus dem BSHG übernommen. Gleiches gilt für das 7. Kapitel. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung und soll behinderten Menschen in die Lage versetzen ihre Rehaleistungen selbst einzukaufen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Es soll damit eine höhere Selbstbestimmung des Sozialhilfebeziehers erreicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Geschehen kann dies durch Beratung, persönliche Betreuung der Leistungsberechtigten und ihren Angehörigen, sowie durch die Unterstützung bei der Erlangung und Sicherung eines neuen Arbeitsplatzes oder einer neuen Wohnung. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Es sind in der Regel nur vorübergehend zu erbringende Leistungen und sie werden nachrangig gewährt.

Wie kann man sich einen Anwalt leisten?

Wie kann man sich in einer Notlage rechtliche Unterstützung leisten und die Anwaltskosten finanzieren? Krebspatientin wird aufgeklärtKrebspatientin wird aufgeklärt Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Durch einen beim Amtsgericht beantragten Beratungsschein, ist lediglich eine Zuzahlung von 15 Euro notwendig um eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe ist die Beratungshilfe nur für ein Erstgespräch gedacht und eine außergerichtliche Beratung. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. Die sogenannte Prozesskostenhilfe. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Mit dieser Hilfe werden auch die anfallenden Gerichtskosten abgedeckt. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, dann hat die Gegenseite die Kosten zu tragen, der Prozesskostenhilfeempfänger kommt um eine Rückzahlung herum. Die Anerkennung besonderer Umstände kann den Erlass einer Rückzahlungspflicht bewirken. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie etwa zum Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld oder zu Bescheiden kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht umfassend klären und weiterhelfen. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle eines Arbeitsunfalles oder bei Berufsunfähigkeit bieten Anwälte für Sozialrecht ihre Hilfe und Unterstützung u.a. auch beim Ausfüllen von Anträgen an.

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