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Rechtsanwälte für Sozialrecht in Ingolstadt West auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Ingolstadt West.
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Julia Friedl

Fachanwalt für Strafrecht
Mozartstraße 4a, 85057 Ingolstadt
in 1.8 km Entfernung
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Renate Bauer

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
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Michael Ebner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Friedrich-Ebert-Straße 78, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
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Susanne Schmitz

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|204
Theodor-Heuss-Straße 29, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
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Christian Weiss

Kreuzstraße 10, 85055 Ingolstadt
in 2.9 km Entfernung
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Jörn Heumann

Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt
in 3.9 km Entfernung
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Kerstin Burscheid

Von-Hünefeld-Straße 6, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
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Patrick Deller

Ostermairstraße 6, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
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Harald Kollrus

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Wasserkelchstraße 12a, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
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Daniel Rossmann

Virchowstraße 9, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
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Dagmar Schreiber-Hiltl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 5, 85051 Ingolstadt
in 4.5 km Entfernung
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Joachim H. Schlutz

Herderstraße 5, 85080 Gaimersheim
in 5.3 km Entfernung
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Christoph Steinberg

Ernst-Moritz-Arndt-Weg 3, 85080 Gaimersheim
in 5.3 km Entfernung
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Kerstin Bacher

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Fort 11, 85139 Wettstetten
in 6.4 km Entfernung
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Derya Basal

Schrannenstraße 1, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Thomas Berreth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Regina Berreth

Levelingstraße 40, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Kirsten Bosselmann-Vorwerk

Fachanwalt für Medizinrecht|6538
Schrannenstraße 12, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Niels Deckert

Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Angelika Ebner

Fachanwalt für Familienrecht
Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Andreas Funk

Fachanwalt für Familienrecht|204
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Susanne Geißler

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 24, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Nicola Goldschadt

Gymnasiumstraße 25, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Walter Gräf

Ludwigstraße 26, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Birgit Gössl

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rathausplatz 11 / III, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Veronika Hagn

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Heinz K. Haidl

Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Maria Haneder

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bergbräustraße 7, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Dörte Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Matthias Heeschen

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Claudia Heinzmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Harderstraße 20, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Stefan Hepach

Fachanwalt für Erbrecht|204
Gerolfinger Straße 102, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Bernhard Hofbeck

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Mauthstraße 2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Stefan Höchstädter

Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Julia Höchstädter

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kreuzstraße 4, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Carmen Ihm

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Ludwigstraße 11 1/2, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Bernd Janich

Wagnerwirtsgasse 10, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Christina Knoller

Am Stein 3, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Marcus Knoller

Am Stein 3, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung
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Andrea Kremer

Fachanwalt für Strafrecht
Kreuzstraße 10/I, 85049 Ingolstadt
in 6.7 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Ingolstadt West
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht im Überblick

Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch I bis XII ist das Regelwerk. Soziale Vorsorge wird ermöglicht, indem der Staat seine Bürger durch gesetzliche Versicherungen, z.B. im Krankheitsfall, absichert nachdem sie regelmäßige Beiträge in die jeweiligen Kassen eingezahlt haben. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Das SGB II wird jedoch nachrangig behandelt, d.h. es wird erst angewandt nach allen anderen Sozialleistungen wie Kindergeld oder Sozialversicherungen. Im SGB III sind die Arbeitslosenversicherung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung angesiedelt. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Auch das Regelwerk über die Erwerbsminderungsrente findet sich im Rentenrecht. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Die Erwerbsminderung unterscheidet sich damit klar von der Berufsunfähigkeit. Nicht nur Vorsorge trifft der Staat, sondern auch Fürsorge durch Arbeitslosengeld II, besser bekannt unter dem Namen Hartz 4, Sozialhilfe oder Opferentschädigung. Man bekommt, wegen seiner Nachrangigkeit, in der Regel kein Arbeitslosengeld II, wenn man bereits Anspruch auf Förderung durch BAföG hat. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Ein weiteres Sozialrecht ist das Behindertenrecht das in SGB 9 behandelt wird. Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Vor Beantragung unterschiedlicher Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und Elterngeld sollte man sich rechtssicheren Rat einholen ob die Ansprüche erfüllt sind. Mögliche gesetzliche Neuerungen erfährt man so ebenfalls am sichersten. So etwa die Neuerungen seit 2020 zum Elternunterhalt zu dem man herangezogen wurde. Kinder die bisher ihre Eltern unterstützen mussten, könnten nun von dieser Pflicht befreit sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Mit uns finden Sie den richtigen Anwalt für das Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Region. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Aus dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde vor einigen Jahren das Sozialhilferecht. Man findet es im Sozialgesetzbuch (SGB) als zwölftes Buch. Damit in einem Sozialstaat wie Deutschland die Not so gering wie möglich gehalten wird, hat das Gesetz die Sozialhilfe als letzte Auffangstation eingerichtet.

Wem hilft das Sozialhilferecht?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Ist es einem Bürger, dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist, nicht möglich selbst für seinen grundlegenden Lebensunterhalt zu sorgen und droht er zu verarmen, so hat er in unserer sozialen Marktwirtschaft Anspruch auf Sozialhilfe. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. In diesen Fällen versucht die Sozialhilfe Unterstützungsleistungen bereitzustellen um ein möglichst unbeeinträchtigtes, gesellschaftliches Leben führen zu können. Das Gesetz hat dafür sieben Kapitel entworfen in denen es auf mögliche problematische Lebenssituationen gezielt eingeht.

Wann wird Sozialhilfe gewährt?

deprimierte Junge Frau mit Alkoholdeprimierte Junge Frau mit Alkohol Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Nicht zum Einkommen zählen u.a. die Leistungen nach dem SGB XII selbst, die Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz BVG, Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Hierunter fällt auch der eventuelle Bezug von Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Überdies gibt es Dinge, die von diesem zu errechnendem Einkommen abzuziehen sind damit sie die Höhe der Sozialhilfeleistung nicht beeinflussen, wie etwa Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Ist man erwerbsfähig, dies trifft auf alle 15 bis 64-jährigen zu die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, so hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe. In diesen Fällen greift die Grundsicherung für Arbeitslose, als Hartz 4 bekannt. Geregelt sind diese Fälle im SGB II. Ein Antrag für Grundsicherung ist im Jobcenter zu stellen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist hingegen als Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu stellen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. In diesen Fällen greift das Asylbewerberleistungsgesetz. Bevor Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden können, wird jedoch geprüft, ob Verwandte ersten Grades den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen können.

Wo kann man Sozialhilfe beantragen?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Den Antrag auf Sozialhilfe kann man im örtlichen Rathaus oder Bürgeramt stellen. Vorzulegen sind folgende Unterlagen: - Einkommens- und - Vermögensnachweise, - Mietbelege, - Nachweise die den Mehrbedarf begründen.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Die Leistungsberechtigung für im Ausland lebende Deutsche wird nur selten gewährt. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Krankenschwester hält die Hände einer älteren PersonKrankenschwester hält die Hände einer älteren Person Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Grundsicherung hängt von der Bedürftigkeit ab und entspricht somit in der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

ältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraftältere Patientin bekommt Medikamente von Pfelgekraft Das wichtige Kapitel Hilfen zur Gesundheit umfasst die Themen Gesundheitsvorsorge, Behandlung bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft als auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Seit der Verabschiedung 2004 sind auch nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, durch diese §§ den gesetzlich Versicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

Physiotherapeut hilfte Mann mit BehinderungPhysiotherapeut hilfte Mann mit Behinderung Die Leistungen für Menschen mit Behinderung aus dem BSHG wurden überwiegend unverändert in das SGB XII übernommen. Dies gilt auch für das 7. Kapitel Hilfe zur Pflege. Eine wichtige Neuerung ist die Möglichkeit Eingliederungshilfeleistungen als trägerübergreifendes Persönliches Budget selbst zu handhaben. Das Persönliche Budget ist als Geldleistung eine Alternative zu Dienst- oder Sachleistungen und soll ein eigenständiges Organisieren und Einkaufen von Reha- oder Teilhabeleistungen ermöglichen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Patient im Krankhausbett mit BandagenPatient im Krankhausbett mit Bandagen Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Das 8. Kapitel beinhaltet Leistungen für Betroffene, die selbst nicht in der Lage sind diese Schwierigkeiten abzufangen oder abzumildern. Die gewährten Leistungen können alle Maßnahmen umfassen, die nötig sind um Schwierigkeiten zu mildern oder zu beseitigen. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Sie kann nur gewährt werden, wenn die Leistung nicht durch andere Träger, wie die Krankenkasse erbracht wird.

Wenn guter Rat teuer ist

Trotz Notlage die Unterstützung eines Anwaltes bekommen? älterer Mann und Frau trainierenälterer Mann und Frau trainieren Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Hat man sich einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht besorgt, so kostet der Anwalt lediglich 15 Euro. Die restlichen Gebühren für seine Rechtsberatung kann dieser dann mit der Staatskasse abrechnen. Beratungshilfe deckt lediglich eine Erstberatung und eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Auch wenn es um die Vertretung vor Gericht geht, bietet sich eine Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe. In diesen Fällen kann dann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der Antragsteller muss einen Antrag stellen und Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In der Regel muss Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden. Im Falle eines Prozessgewinnes bleibt dem Empfänger der Prozesskostenhilfe die Rückzahlung erspart, dann hat die Gegenseite die Kosten zu übernehmen. Die Rückzahlung kann auch wegen besonderer Umstände erlassen werden. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Bedarf man in einer bestimmten Situation des Beistandes im Bereich des Sozialversicherungsrecht, so ist ein Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht als Berater oder Rechtsbeistand immer hilfreich. Sozialrechtliche Fragen zu Themen wie Krankengeld, Pflegeversicherungsrecht, Bescheide, Schwerbehindertenrecht oder Wohngeld kann ein Rechtsanwalt für Sozialrecht rechtssicher beantworten. Das richtige Ausfüllen von Anträgen bei Berufsunfähigkeit oder einem eingetretenen Arbeitsunfall ist nicht einfach. Holen Sie sich Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einem Anwalt für Sozialrecht.

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