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Rechtsanwalt für Sozialrecht in Offenberg

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Offenberg.
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Christoph Blanke

Land-Au 25, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Guido Gaudlitz

Westl. Stadtgraben 24d, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Olga Golik

Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Susanne Heid

Pfleggasse 27, 94469 Deggendorf
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Andreas Heigl

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Bahnhofstraße 17, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Franz Hollmayr

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf
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Franziska Hottner

Ulrichsberger Straße 45, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Bettina Jomrich

Fachanwalt für Familienrecht|204
Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Erwin Kohl

Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Herbert Kramer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 15/II, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Andreas Kraml

Fachanwalt für Sozialrecht
Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Peter Kreilinger

Kieslingstraße 14, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Rudolf Kutz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ulrichsberger Straße 45, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Rosemarie Lackner

Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Susanne Landstorfer

Fachanwalt für Familienrecht
Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Oliver Lang

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Kräutlerstraße 28, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Theresa Pauli

Ulrichsberger Straße 45, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Elisabeth Roggenhofer

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Michael Salmansberger

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Ulrike Schell-Schreiner

Bahnhofstraße 28, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Markus Schiller

Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Karl-Heinz Schupp

Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Ursula Schwänzl

Fachanwalt für Familienrecht|204
Leimfeldstraße 9, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Thomas Sedlmayr

Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Jürgen M. Steinle

Metzgergasse 5, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Apollonia Stuhldreier

Güterstraße 7, 94469 Deggendorf
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Beatrice Tatzel

Leimfeldstraße 9, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Daniela Tkotz

Werkstraße 19, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Stefanie Trautwein

Fachanwalt für Familienrecht
Luitpoldplatz 2, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Markus Treml

Fachanwalt für Familienrecht
Land Au 25, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Gerhard Vaitl

Fachanwalt für Strafrecht
Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Andreas Weidinger

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Metzgergasse 2-4, 94469 Deggendorf
in 7.2 km Entfernung
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Annegret Müller-Mundt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Odilostraße 13, 94374 Schwarzach
in 7.3 km Entfernung
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Andreas Gerhardinger

Ludwigplatz 32, 94447 Plattling
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Christian Gätzschmann

Ludwigplatz 32, 94447 Plattling
in 9.1 km Entfernung
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Barbara Jakob

Bahnhofplatz 3b, 94447 Plattling
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Harald Pimpl

Birkenweg 1a, 94447 Plattling
in 9.1 km Entfernung
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Bernhard Seuß

Deggendorfer Straße 32, 94447 Plattling
in 9.1 km Entfernung
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Hildegard Steiger

Deggendorferstraße 32, 94447 Plattling
in 9.1 km Entfernung
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Horst Schirrmann

Wiesenstraße 9, 94563 Otzing
in 11.9 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Offenberg
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht

Im Sozialrecht wird die soziale Sicherung der Bürger durch den Staat geregelt so diese nicht mehr allein dazu fähig sind. Die Gesetze des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch I – XII zusammengefasst. Gesetzliche Versicherungen sind ein wichtiger Teil des Sozialrechts. Durch regelmäßig eingezahlte Beträge wird der Bürger im Notfall abgesichert und aufgefangen. Inhalt des SGB I ist der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das SGB II handelt von der Grundsicherung für Arbeitssuchenden. Die Besonderheit des SGB II ist seine Nachrangigkeit gegenüber anderer sozialer Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Arbeitslosengeld u.ä. Im SGB III findet man dann u.a. die Arbeitslosenversicherung. Das Rentenrecht, eine weitere wichtige Sozialversicherung, ist im SGB VI “Gesetzliche Rentenversicherung” geregelt, . Im Rentenrecht verankert sind auch die gesetzlichen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente. Welche Voraussetzungen an eine volle oder teilweise Erwerbsminderung geknüpft sind findet man unter § 43 SGB VI. Der Unterschied zur Berufsunfähigkeit wird hier klar ersichtlich. Auch durch soziale Hilfe wie z.B. der Hilfe und Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder dem Arbeitslosengeld II, im Volksmund auch Hartz 4 genannt, erfüllt der Staat ein Fürsorgeprinzip. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Der unerlaubte Bezug beider Sozialleistungen wird als Sozialbetrug gewertet und ist nach § 263 StGB sogar strafbar. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Der jeweilige GdB (Grad der Behinderung) wird durch ein Feststellungsverfahren ermittelt. Ab einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung und hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Eine Rechtsberatung, wegen der komplizierten Gesetzeslage bei Bezug von SGB II-Leistungen in Kombination mit weiteren Sozialleistungen wie Elterngeld, kann versehentlichen, strafbaren Bezug von Sozialleistungen verhindern. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Etwa die Änderungen seit Januar 2020 zu den Regelungen über Elternunterhalt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Sie brauchen Unterstützung Ihnen zustehende Leistungen durchzusetzen? Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist Ihnen hier ein wertvoller Partner. Ein Anwalt mit Rechtsgebiet Sozialrecht ist durch uns auch in Ihrer Nähe schnell zu finden. Auf die Sozialhilfe wird hier noch detaillierter eingegangen. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Das Sozialhilferecht hat die Funktion seine Bürger in Notsituationen aufzufangen.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Krankenschwester umarmt ältere FrauKrankenschwester umarmt ältere Frau Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. So hat der Gesetzgeber durch das SGB XII und darin schwerpunktmäßig in sieben Kapiteln einen Rahmen geschaffen um Belastungen zu verbessern.

In welchen Fällen wird Sozialhilfe gewährt?

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Die Nachrangigkeit der Sozialhilfe bedeutet, dass sie erst beantragt werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten vorher ausgeschlossen wurden. Was als Einkommen zu bewerten ist und in die Berechnung der Sozialhilfe eingerechnet werden muss steht in § 82 SGBXII. Einige Einnahmen, darunter die Grundrente nach BVG sind für diese Berechnungen nicht relevant. Hierzu gehört auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Ist es einem Bürger, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist, möglich mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, so ist er nicht sozialhilfebezugsfähig. Hartz 4 ist für diese Personengruppe die mögliche Grundsicherung, so sie sich in Arbeitslosigkeit befinden. Hierfür ist das Sozialgesetzbuch II zuständig. Antragstellung erfolgt für die Grundsicherung im Jobcenter. Die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld I liegt jedoch bei der Arbeitsagentur. Ebenfalls nicht sozialhilfefähig sind Asylbewerber und Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Diese Personengruppen werden vom Asylbewerberleistungsgesetz aufgefangen. Wichtig zu wissen ist auch, dass vor Bewilligung von Sozialhilfe geprüft wird, ob Verwandte finanziell unterstützen können. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern unterhaltspflichtig. Dies gilt auch für Ehepartner und häufig auch für Geschiedene.

Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Arzt gibt ein Herz an eine ältere PersonArzt gibt ein Herz an eine ältere Person Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Wollen Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, so benötigen Sie folgende Unterlagen: Ihre Einkommens- und Vermögensnachweise und Ihre Mietbelege. Selbstverständlich auch Nachweise die Ihren Mehrbedarf belegen wie etwa ein ärztliches Attest.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

Portrait einer glücklichen älteren FrauPortrait einer glücklichen älteren Frau Es gibt verschiedenste Gründe Sozialhilfe zu benötigen, darum gibt es sieben Kapitel um möglichst gezielt helfen zu können. Hier handelt es sich um die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

Kinderhände halten ein HerzKinderhände halten ein Herz Unter Umständen können, neben Regelsätzen für Unterkunft und Heizung, auch die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden. Das SGB II übernimmt auch eventuell notwendige Sonderbedarfe wie die Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung oder auch die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen u.ä. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Auch Kinder von Sozialhilfeempfängern können seit 2011 durch ein Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Seit 2003 gibt es eine sogenannte Grundsicherung. Diese Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die aus Altersgründen oder voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, wenn deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die finanzielle Unterstützung ist meist der aus Kapitel Drei gewährten Leistung angeglichen. Interessant für Erben ist, dass sie nicht für die Leistungen der Grundsicherung haftbar gemacht werden solange ihr Jahresgesamteinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

Mutter kümmert sich um kranke TochterMutter kümmert sich um kranke Tochter In Kapitel Fünf geht es um die Gesundheit von Sozialhilfeempfängern. Es gibt die §§ 47 bis 51 und beinhaltet sowohl Gesundheitsvorsorge als auch Behandlung bei Krankheit und einiges mehr. Gibt es eine bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung so können deren Beiträge unter Umständen auch von der Sozialhilfe übernommen werden. Für nicht krankenversicherte Sozialhilfe-Bezieher gilt, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenfalls der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

RollstuhlfahrerRollstuhlfahrer Es gab für das 6. Kapitel mit der Einführung des SGB XII keine großen Änderungen. Wie übrigens auch Kapitel Sieben. Eine Neuerung ist, dass Eingliederungshilfeleistungen auch teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget ermöglicht werden. Ein Persönliches Budget bedeutet Geld anstelle von Sach- oder Dienstleistung und ermöglicht damit dem Empfänger, sich seine Rehaleistungen selbst zu organisieren und zu bezahlen. Trägerübergreifend bedeutet hier, dass lediglich ein Träger als Ansprechpartner zuständig ist und dieser dann in Koordination mit den anderen Kostenträgern arbeitet. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

traurige alte Frautraurige alte Frau Oft wird Hilfe benötigt, weil der betroffenen Person durch äußere Umstände wie Arbeitsplatzverlust gravierende soziale Probleme entstehen können. Ziel ist es, Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen und Schwierigkeiten bei sozialer Interaktion, Unterstützung zu gewähren um ihnen zu helfen und ihnen damit die Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Hilfen in anderen Lebenslagen sollen unter anderem eine Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes sein, wenn dies selbst vorübergehend nicht selbst möglich ist, z. B. durch die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie die sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeit. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wie hilft der Staat, wenn man einen Anwalt braucht?

Kann man sich die Anwaltskosten leisten wenn eine Notlage eingetreten ist? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Ist man Sozialhilfeempfänger und wird in eine Rechtsstreitigkeit verwickelt, so gibt es Hilfe durch das Beratungshilfegesetz. Die Staatskasse übernimmt die Kosten des Anwaltes, wenn man sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgt hat. Für den Ratsuchenden bleiben lediglich 15 Euro Gebühr für die Rechtsberatung zu entrichten. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Geht es um eine Vertretung vor Gericht, so gibt es auch hier Hilfe. Es handelt sich um die Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird dann, nach Antragstellung geprüft. Sie deckt auch anfallende Kosten für das Gerichtsverfahren ab. In den meisten Fällen muss gewährte Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden. Wird der Prozess gewonnen, so muss die Prozesskostenhilfe nicht zurückgezahlt werden, die Prozesskosten hat dann die Gegenseite zu tragen. Auch bei Anerkennung besonderer Umstände kann eine Rückzahlung erlassen werden. Ansonsten muss ein Sozialhilfeempfänger davon ausgehen, dass ein verlorener Prozess bedeutet, dass er auch die Kosten des gegnerischen Anwalts wenigstens teilweise oder auch gänzlich begleichen muss. Braucht man rechtliche Hilfe oder Rat in Bereichen des Sozialversicherungsrecht, so ist man bei einem Anwalt mit Kanzlei für Sozialrecht bestens aufgehoben. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht ist versierter Ansprechpartner zu sozialrechtlichen Fragen über Wohngeld, Schwerbehindertenrecht, Bescheide, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld oder sonstige das Sozialrecht betreffenden Themen. Ein Anwalt für Sozialrecht unterstützt seinen Mandanten bei der Durchsetzung seiner Rechte bei Eintreten einer Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall, auch beim Ausfüllen der Anträge kann er helfen.

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