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Anwälte für Sozialrecht in Saarbrücken Dudweiler für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Sozialrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten im Umkreis von Saarbrücken Dudweiler.
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Peter Michael Bitz

Am Hang 44, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Gisela Glaub

Fachanwalt für Familienrecht|3456
In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Katja Glaub

In der Wagenlück 23, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Anne Valeska Siebraße

Bahnhofstraße 9, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Melanie Surbanoski

Saarbrücker Straße 292, 66125 Saarbrücken
in 1.4 km Entfernung
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Hans Burkhardt

Meerwiesertalweg 23, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Christoph Clanget

Fachanwalt für Strafrecht|6538
Haldystraße 8, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Oliver Graj

Gustav-Bruch-Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Claus Ochner

Am Kieselhumes 90, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Waldemar Prinz

Bertha-von-Suttner Straße 5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Anne-Kathrin Renz

Schützenstraße 3-5, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Frank Schubert

Bertha-von-Suttner-Straße 3, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Walter Schäfer

Kaiserslauterer Straße 93, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Olena Tereshchenko

Kohlweg 53, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Gregor Theado

Scheidter Straße 2, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Christian Thum

Heidenkopferdell 6, 66123 Saarbrücken
in 2.5 km Entfernung
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Thomas Blaschke

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Julia Michel

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Peter Sporbeck

Bahnhofstraße 23, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Eva Sydow

Sulzbachtalstraße 75, 66280 Sulzbach
in 2.9 km Entfernung
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Heike Baltes

Kaiserstraße 91, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Manuel Schauer

Im Flürchen 83 b, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Harald Schneider

Schulstraße 40, 66133 Saarbrücken
in 3.4 km Entfernung
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Katrin Bedersdorfer

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Heinrich-Barth-Straße 30, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Thomas Bernd

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Florian Decker

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Jochen Eisenbeis

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Martin Glasow

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Nicole Gräwer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Barbara Haupenthal

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Dirk Köhler

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Frank Lauterbach

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Martin Palige

Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Christoph Schmidt

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Ralf Schneider

Malstatter Markt 11-13, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Volker Simmer

Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Jean-Olivier Boghossian

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Eschberger Weg 43, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Rainer Lenzen

Bismarckstraße 39-41, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Marwin H. Roth

Am Staden 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung
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Michael Bernd Scherer

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Am Halberg 9, 66121 Saarbrücken
in 4.3 km Entfernung

Infos zu Anwälte Sozialrecht in Saarbrücken Dudweiler
Sozialrecht
Sozialrecht ©freepik - mko

Sozialrecht kurzgefasst

Durch das Sozialrecht werden die Ansprüche in Not geratener Bürger an den Staat geregelt, um eine Grundversorgung, die der Würde des Menschen entspricht, zu gewährleisten. Das Sozialgesetzbuch I – XII dient als Regelwerk für das Sozialrecht. Die gesetzlichen Versicherungen wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder Pflegeversicherung zum Beispiel, sie werden alle durch das Sozialrecht ermöglicht. Ist im SGB I der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuchs zu finden, so findet man im SGB II die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Als Grundsicherung kommt das SGB II erst zur Anwendung, wenn vorrangig gewährte Sozialleistungen wie die gesetzlichen Versicherungen, Kindergeld u.ä. die soziale Sicherung nicht ausreichend gewähren. Die Arbeitslosenversicherung hingegen befindet sich im SGB III. Das deutsche Rentenrecht ist ebenfalls im SGB zu finden als gesetzliche Rentenversicherung. Hier, im Rentenrecht, finden sich auch die gesetzlichen Regelungen über die Erwerbsminderungsrente. Beschrieben werden die Voraussetzungen für eine volle oder halbe Erwerbsminderung unter § 43 SGB VI. Damit wird klar unterschieden zwischen Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit. Auch die Arbeitslosenversicherung bzw. der Service der Arbeitsförderung (Berufsberatung z.B.) wird hier, genauso wie die Grundsicherung durch Hartz 4, also dem Arbeitslosengeld II, von den meisten hinzugerechnet. Ein Anspruch auf BAföG hat Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld II. Ein unerlaubter Bezug beider Sozialleistungen wäre Sozialbetrug und somit strafbar nach § 263 StGB. Das Regelwerk für das Behindertenrecht findet sich ebenfalls im Sozialrecht (SGB IX). Anhand eines Feststellungsverfahrens wird der Grad der Behinderung (GdB) erfasst. Eine Schwerbehinderung wird erst ab einem GdB von mindestens 50 anerkannt. Um sich nicht versehentlich strafbar zu machen, sollte man die etwas unübersichtliche Gesetzeslage über Leistungsansprüche bei Hartz 4 und anderen Sozialleistungen wie etwa Elterngeld, von einem Fachmann prüfen lassen. So bleibt man auch über neue Regelungen informiert. Als Beispiel seien hier die seit Januar 2020 in Kraft getretenen Änderungen zum Elternunterhalt genannt. Viele Angehörige von Leistungsempfängern nach SGB XII könnten damit von ihrer Unterhaltspflicht entbunden worden sein. Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht unterstützt Sie nicht nur um Ihre Leistungen, die Ihnen seitens des Staates zustehen durchzusetzen, er hilft auch bei der Überprüfung behördlicher Bescheide und vieles mehr. Mit unserer Hilfe finden Sie schnellstmöglich einen Anwalt mit dem Rechtsgebiet Sozialrecht in Ihrer Gegend. Wegen seiner Komplexität soll hier auf den Bereich der Sozialhilfe besonders eingegangen werden. Seit 2005 gibt es im Sozialgesetzbuch (SGB) das zwölfte Buch Sozialhilferecht. Sozialhilfe ist vom Gesetzgeber als die letzte Auffangmöglichkeit gedacht und wird deshalb nachrangig behandelt, ist also erst nach allen anderen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anwendbar.

Wann kann das Sozialhilferecht helfen?

Nahaufnahme von jungem Mann in RollstuhlNahaufnahme von jungem Mann in Rollstuhl Inanspruch genommen werden kann es von Menschen deren Existenzminimum weder von ihnen selbst noch durch andere Hilfe oder den Angehörigen gesichert werden kann sofern ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort Deutschland ist. Obdachlosigkeit, Pflegebedürftigkeit oder andere Belastungen fallen in den Sozialhilfebereich. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, Betroffenen ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben innerhalb der Gesellschaft zu ermöglichen. In sieben Kapiteln wird für die jeweiligen Lebenssituationen mögliche Unterstützungen aufgezeigt.

Die Voraussetzungen um Sozialhilfeberechtigt zu sein.

Kinderhand hält einen kleine PflanzeKinderhand hält einen kleine Pflanze Bevor Sozialhilfe gewährt wird, müssen alle anderen Hilfs- und Einkommensmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Einkünfte in Geld werden nach den Regelungen des § 82 Sozialgesetzbuches XII angerechnet. Sozialhilfe selbst ist nicht als Einkommen zu bewerten. Auch das Arbeitslosengeld II des Ehepartners wird nicht als Einkommen gewertet. Einige zu entrichtende Steuern oder Pflichtbeiträge sind bei den Berechnungen der Sozialhilfeleistung abzuziehen. Erwerbsfähigkeit schließt Sozialhilfebezug aus und bezieht sich damit auf Bürger zwischen 15 und 64 Jahren, die täglich wenigstens drei Stunden arbeiten könnten. Für diese Bürger besteht eine sog. Grundsicherung für Arbeitssuchende bekannt als Hartz 4. Das SGB II regelt diese Fälle. Grundsicherung wird im Jobcenter beantragt. Arbeitslosengeld I hingegen ist als sog. Pflichtleistung in der Arbeitsagentur zu beantragen. Das Sozialhilfegesetz ist auch nicht auf Asylbewerber oder Ausländer ohne feste Aufenthaltsgenehmigung anwendbar. Hier greift das Asylbewerberleistunsgesetz. Außerdem ist zu beachten, dass Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn es keine Verwandten ersten Grades gibt, die als finanzielle Unterstützung herangezogen werden könnten.

Bei wem beantragt man Sozialhilfe?

älterer Mann liegt in Kranenhausbettälterer Mann liegt in Kranenhausbett Anträge für Sozialhilfe können im Rathaus oder Bürgerbüro gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung sind: Einkommens- und Vermögensnachweise, Mietbelege sowie Nachweise die den Mehrbedarf begründen wie z.B. ärztliche Atteste.

In folgenden sieben Kapiteln des SGB XII findet man die notwendigen Informationen

leeres Krankenhausbettleeres Krankenhausbett Die Berechtigung für Sozialhilfe gibt es aus vielen Lebenssituationen heraus, um darauf möglichst gezielt eingehen zu können gibt es sieben Kapitel. Dies sind die Kapitel Drei bis Neun.

3. Kapitel: Hilfe zum Lebensunterhalt

junge Frau hilft Rollstuhlfahrerinjunge Frau hilft Rollstuhlfahrerin Einmalige und laufende Sach- oder Geldleistungen werden gewährt um Dinge des notwendigen Lebensbedarfes zu sichern. Als einmaliger Sonderbedarf kann die notwendige Ersteinrichtung einer Wohnung oder auch Kleidung benannt werden. Selten haben Deutsche auch im Ausland eine Leistungsberechtigung für Sozialhilfe. Es gibt seit 2011 ein sog. Bildungs- und Teilhabepaket speziell für Kinder von Sozialhilfeempfängern. In diesem Paket enthalten sind Aufwendungen für Schulausflüge und Klassenfahrten, Dinge des Schulbedarfs, Lernförderung bei Bedarf, Aufwendungen der Schülerbeförderung, Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder in Tageseinrichtungen.

4. Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Demenzpatientin erhält soziale UnterstützungDemenzpatientin erhält soziale Unterstützung Die Grundsicherung ist als vorrangige Leistung seit 2003 in das SGB XII aufgenommen. Diese Grundsicherung ist für bedürftige Personen gedacht mit einem Alter ab 65 Jahren sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Die Höhe und der Umfang der gewährten Grundsicherung sind in etwa mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Im Erbfall wichtig ist, dass sie für die erbrachten Leistungen nicht haftbar gemacht werden können, wenn ihr Gesamtjahreseinkommen 100.000 Euro nicht übersteigt.

5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit

abstraktes Bild eines Krankhauszimmersabstraktes Bild eines Krankhauszimmers Hier geht es um die §§ 47 bis 51. Diese handeln von vorbeugender Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder auch Hilfe bei Sterilisation. Erwähnung finden soll auch, dass die Kosten einer bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung von der Sozialhilfe übernommen werden können. Sozialhilfe-Bezieher ohne Krankenversicherung sind seit 2004, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt.

6. und 7. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege

RollstuhlfahrerRollstuhlfahrer Das BSHG ist für Kapitel Sechs im Wesentlichen unverändert übernommen worden. Das BSHG war auch für Kapitel Sieben im Wesentlichen die Vorgabe. Beide Kapitel wurden mit der Möglichkeit ergänzt, die Eingliederungshilfeleistungen teilweise als trägerübergreifendes Persönliches Budget zu nutzen. Als Geldleistung soll das Persönliche Budget behinderten Menschen die Möglichkeit geben, Reha- oder Teilhabeleistungen selbstbestimmt einzukaufen. Ein trägerübergreifendes Persönliches Budget erleichtert dem Bedürftigen die Kommunikation, da nur ein Träger sein Ansprechpartner ist und dieser dann die Abstimmung und Abrechnung mit weiteren Kostenträgern für ihn übernimmt. Damit soll mehr Selbstbestimmung ermöglicht werden.

8. und 9. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen

Obdachloser ohne SchuheObdachloser ohne Schuhe Oft entstehen Menschen durch den Verlust des Arbeitsplatzes auch soziale Probleme. Deshalb geht es im 8. Kapitel um Menschen mit besonderen Lebensverhältnissen um sie bei sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und mit gezielten Sozialleistungen die Situation zu verbessern wenn sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Alle Maßnahmen die nötig sind um eine gegebene Situation zu mildern, zu verbessern oder deren Verschlechterung zu verhindern sind in diesem Leistungspaket möglich. Das Kapitel Neun befasst sich mit Situationen wie der Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, Altenhilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten. Diese Leistungen werden nur nachrangig gewährt und sind in aller Regel nur von kurzfristiger Dauer.

Wenn der Gang zum Anwalt nötig wird.

Kann man sich die Anwaltskosten überhaupt leisten wenn man in einer Notlage ist? Mann und Frau laufenMann und Frau laufen Auch als Sozialhilfeempfänger können sich Situationen ergeben, in denen man anwaltlichen Rat braucht. Deshalb gibt es das Beratungshilfegesetz. Eine Beratung beim Anwalt kann mit einer Zuzahlung von 15 Euro auch Menschen in finanziellen Nöten ermöglicht werden. Benötigt wird ein beim zuständigen Amtsgericht ausgestellter Beratungsschein. Der Anwalt kann so die Gebühren für seine Rechtsberatung von der Staatskasse begleichen lassen. Die Beratungshilfe deckt die Kosten einer Erstberatung und auch eine außergerichtliche Beratung eines Juristen ab. Es gibt auch für die Vertretung vor Gericht eine Leistung die möglicherweise in Anspruch genommen werden kann. Sie nennt sich Prozesskostenhilfe. Ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht wird jedoch im Vorfeld geprüft. Bekommt ein Antragsteller Prozesskostenhilfe gewährt, so werden auch die Gerichtskosten übernommen. Allerdings muss man wissen, dass üblicherweise die Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden muss. Nicht zurückzahlen muss der Antragsteller dann, wenn er den Prozess gewinnt, die Gegenseite hat dann die Kosten zu tragen. Werden besondere Umstände anerkannt, so ist auch in diesen Fällen die Rückzahlung erlassen. In allen anderen Fällen muss dem Sozialhilfeempfänger bewusst sein, dass ein verlorener Prozess für ihn bedeutet, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts teilweise oder sogar gänzlich zu tragen. Ein Rechtsanwalt mit Kanzlei für Sozialrecht ist durch seine Fachkenntnis, gerade auch im Sozialversicherungsrecht, eine wichtige Stütze, wenn man Rat und Beistand braucht. Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Krankengeld, Wohngeld , all dies und einige mehr sind sozialrechtliche Themen. Bei Fragen oder wenn man Hilfe bei Bescheiden braucht, wendet man sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Auch die Durchsetzung Ihrer Rechte, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, Hilfe beim richtigen Ausfüllen von Anträgen, ein Anwalt für Sozialrecht ist der richtige Ansprechpartner.

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