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Anwälte und Kanzleien für Strafrecht in München Obermenzing finden

Rechtsanwälte aus München Obermenzing & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

2 Anwälte im 40 km Umkreis von München Obermenzing
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner Starnberg
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Das Strafrecht als Werkzeug der Rechtsprechung

Das Rechtsgebiet Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und im Strafgesetzbuch zu suchen. Es gibt viele Sparten des Strafrechts. So werden Strafbestände wie die Manipulation in Sportwettkämpfen genauso nach Strafrecht beurteilt wie der Straftatbestand des Drohens oder der Korruption. Damit ein Strafprozess geregelt und strukturiert ablaufen kann gibt es das Strafverfahrensrecht. Hier ist der Ablauf eines Strafprozesses anhand von Verfahrensregeln festgelegt. Neben dem Strafrecht für Erwachsene gibt es auch noch das Jugendstrafrecht. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in München Obermenzing

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafsachen wird vom Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Das Amtsgericht ist bei Vergehen mit einer Straferwartung von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe zuständig. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Übersteigt das erwartete Strafmaß vier Jahre so ist schließlich das Landgericht zuständig. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Das Oberlandesgericht ist zuständig, wenn gegen Urteile der Amtsgerichte Revision beantragt wird oder auch bei Beschwerden über Beschlüsse der Landgerichte.

Das BtMG – ein Bundesgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Von den ca. 200 aufgelisteten Betäubungsmitteln in den Anlagen I bis III, sind die Mittel unter Anlage I verboten, also nicht verkehrsfähig, da ihr Suchtpotential sehr hoch ist und sie keinen therapeutischen Nutzen haben. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. In der Anlage II des BtMG sind die "verkehrsfähigen nicht verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel aufgelistet. Hierzu zählen Stoffe, die zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwandt werden. Kodein, Barbiturate und Morphine oder Methadon wiederum sind verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig. Nur das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) kann den Umgang mit Betäubungsmitteln erlauben. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in München Obermenzing.

Betäubungsmittel und Straßenverkehr

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Nimmt man Betäubungsmittel zu sich, ist die aktive Teilnahme am Straßenverkehr untersagt. Bei Missachtung der Straßenverkehrsordnung und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird ein Bußgeldverfahren wegen Missachtung eingeleitet. Des weiteren folgt ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Vorladung wegen Körperverletzung erhalten?

Wird die Unversehrtheit einer Person von einer anderen durch Gesundheitsschädigungen oder körperlichen Misshandlungen beeinträchtigt, so spricht man von Körperverletzung. Wichtig zu wissen ist, dass auch physische Gewalt unter den Tatbestand der Körperverletzung fallen. Körperverletzung wird je nach Schwere der Tat mit Geldbuße bis hin zu Freiheitsentzug bestraft. Die geplante Körperverletzung an sich ist schon strafbar. Die kürzeste Verjährungsfrist beim Straftatbestand der Körperverletzung beträgt fünf Jahre und gilt für die fahrlässige und die einfache Körperverletzung. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine Körperverletzung mit Todesfolge verjährt nach 20 Jahren. Opfer einer Körperverletzung sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Strafrecht wenden. Es gibt Delikte, die dem Geschädigten auf Antrag einen Opferanwalt kostenfrei zur Seite stellen. Es gibt das Opferentschädigungsgesetz, in dem die Schmerzensgeldansprüche eines Opfers geregelt sind. Eine Anklage wegen Körperverletzung kann sehr schnell zu Verurteilungen führen, die nicht absehbar waren, deshalb sollte man auch bei leichter Körperverletzung unbedingt einen Anwalt an seiner Seite haben. Strafen und Vorstrafen beeinträchtigen schließlich das ganze weitere Leben.

Wann wird das Jugendstrafrecht angewandt?

Ladendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche WeinLadendiebstahl im Supermarkt von einer Flasche Wein Nicht die Straftatbestände machen beim Jugendstrafrecht den Unterschied sondern das Alter des Straftäters. Es legt seinen Fokus auf die Erziehung des Jugendlichen. Eine strafrechtliche Verfolgung haben Kinder, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 14 Jahre alt waren, in Deutschland nicht zu fürchten. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. Bei Jugendlichen dieser Altersstufe wird vorausgesetzt, dass sie sittlich und geistig das Unrecht einer Tat erkennen und deshalb richtig handeln können. Findet das Gericht einen Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren noch einem Jugendlichen gleichstehend, so kann das Jugendstrafrecht in Einzelfällen auch hier noch Anwendung finden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Bei erheblichen Straftaten oder einer Rückfallgefahr verhängt das Jugendgericht eine Jugendstrafe. Diese Jugendstrafe kann dann als Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren angesetzt werden.

Betrug

Betrug ist das absichtliche Täuschen einer Person mit der Absicht sich einen finanziellen oder materiellen Vermögensvorteil zu verschaffen. Besonders schwere Fälle des Betruges sind der Gewerbs- oder Bandenbetrug. Sie finden Erwähnung unter Absatz 3 des § 263 StGB. Es gibt auch den Computerbetrug im StGB. Hier wird z.B. die unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorganges genannt, mit der Absicht sich oder einem Dritten durch unbefugte Verwendung von Daten o.ä. einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Wird eine gewährte Subvention missbraucht, oder wird ein Kapitalanleger am Kapitalmarkt vorsätzlich getäuscht so handelt es sich um Subventions- bzw. Kapitalanlagebetrug und wird als solcher strafrechtlich verfolgt. Internetkriminalität umfasst jedwede bewusste Täuschung von Internetusern zur eigenen Vermögensmehrung. Dazu gehört auch das Phishing oder der Identitätsdiebstahl. Sind Sie des Betruges beschuldigt, so suchen Sie sich einen Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Der Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern und einer Vorladung muss nicht Folge geleistet werden.

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