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Einen Anwalt für Steuerrecht in Bad Segeberg finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Bad Segeberg.
Symbolbild Rechtsanwalt

Olaf Brinkmann

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Kirchstraße 23, 23795 Bad Segeberg
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Friedrich W. Cochanski

Kurhausstraße 35, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Wolfgang Fischer

Fachanwalt für Verkehrsrecht|3456
Oldesloer Straße 1, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Kirsten Geißler

Am Markt 5-6, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Birgit Geißler

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Am Markt 5-6, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Hein

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Hamburger Straße 40, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Tina Julke

Kirchstraße 23, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Jürgens

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Oldesloer Straße 1, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Nils Koenig

Kurhausstraße 73, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaas Kraft

Hamburger Straße 40, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Frauke Kraft

Hamburger Straße 40, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Thorsten Kühle

Fachanwalt für Agrarrecht|6538
Bahnhofsstraße 12 a, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Laborn

Hamburger Straße 40, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Jeanette Reimpell

Kurhausstraße 18, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Eckart Reimpell

Kirchstraße 23, 23795 Bad Segeberg
Symbolbild Rechtsanwalt

Iris Reitt

Fachanwalt für Sozialrecht|3456
St.-Georges-Allee 17, 23795 Klein Rönnau
Symbolbild Rechtsanwalt

Jörn Wohlgehagen

Kirchstraße 23, 23795 Bad Segeberg

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Bad Segeberg
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

Anwältin in Bad Segeberg macht SteuerberechnungAnwältin in Bad Segeberg macht Steuerberechnung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Machen Sie keine Experimente in Steuerrechts-Angelegenheiten, sondern lassen Sie sich von einem Steuerfachmann beraten. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

TaschenrechnerTaschenrechner Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Höhere Beträge bis zu einer Million Euro werden dann sowohl mit einer Geld- als auch einer Freiheitsstrafe, ebenfalls meist auf Bewährung, bestraft. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Chance einer Selbstanzeige

Steuerehrliches EhepaarSteuerehrliches Ehepaar Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Hierfür muss die Anzeige jedoch vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung erfolgt sein. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Bad Segeberg finden.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Interessant zu wissen ist, dass Schwarzarbeit in aller Regel auch eine Art der Steuerhinterziehung ist.

Wenn der Steuerprüfer kommt

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Büro zuhause

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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