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Anwaltssuche für Steuerrecht in Traunstein

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Traunstein Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Florian Mengele

Salzburger Straße 6, 83329 Waging a. See
in 10.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Traunstein
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

Anwältin in Traunstein macht SteuerberechnungAnwältin in Traunstein macht Steuerberechnung Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Angst versehentlich Steuer zu hinterziehen ist groß denn diese wird mit zuweilen drakonischen Strafen belegt. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Die Finanzbehörden bewusst in Unkenntnis über steuer erhebliche Tatsachen zu lassen ist als Steuerhinterziehung zu bewerten. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Selbstanzeige einer Steuerstraftat

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Ob es sich um eine Selbstanzeige handelt oder eventuell Verjährungsfristen von Steuerschulden geklärt werden sollen, es ist immer ratsam sich bei einem Experten Rat zu holen. In Traunstein finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Was ist Schwarzarbeit?

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Schwarzarbeit wird die Ausübung einer Tätigkeit genannt, bei der gegen geltendes Recht verstoßen wird wie etwa der Verstoß gegen das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Die Betriebsprüfung

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Arbeiten zuhause ArbeitszimmerArbeiten zuhause Arbeitszimmer Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Es gibt allerdings Ausnahmen. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. Dies entschied der Bundesfinanzhof. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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