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Anwälte für Steuerrecht in Brilon für Ihr Rechtsproblem auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Brilon.
Symbolbild Rechtsanwalt

Alexander Abeler

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
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Ludwig Albracht

Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Friederike Engelbracht

Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Silvia Hoffmann-Benz

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Cornelius Homann

Keffelker Straße 26, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Linda Klauke-Wishardt

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Bahnhofstraße 41, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Norbert Knepper

Friedrichstraße 23, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Carina Krautstrunk

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Josef Mühlenbein

Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Ira Katharina Nacke

Am Markt 8, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Platner-Mühlenbein

Fachanwalt für Familienrecht|3456
Bahnhofstraße 4, 59929 Brilon
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Robert Stephan Raschmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Keffelker Straße 10, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Klaus-Walter Willeke

Fachanwalt für Steuerrecht|3456
Bahnhofstraße 18, 59929 Brilon
Symbolbild Rechtsanwalt

Jürgen Zillikens

Am Markt 8, 59929 Brilon

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Brilon
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

junges paar braucht Hilfe von Steueranwaltjunges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Denn wer seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann mit Strafen belegt werden, deren Höhe bisweilen Erstaunen auslöst. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Wenn Sie die Steuererklärung abgegeben haben, wird sie durch das Finanzamt geprüft und nach Abschluss der Prüfung wird ein Steuerbescheid zugestellt. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Dadurch wurde der eigene Gewinn erhöht und die Steuerforderungen verringert. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Die Selbstanzeige kann formfrei erstattet werden, es bestehen allerdings erhebliche inhaltliche Anforderungen. Abzugeben ist sie immer beim zuständigen örtlichen Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Brilon finden.

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Bilanz SchwarzarbeitRichter Hammer über Bilanz Schwarzarbeit Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

verzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfungverzweifelte Unternehmerin bei Betriebsprüfung In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Erfahrungsgemäß wird eher eine notwendige Steuernachzahlung das Ergebnis sein. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Häusliches Arbeitszimmer

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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