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Rechtsanwälte für Steuerrecht in Delitzsch auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus Delitzsch & Umgebung mit Fachgebiet Steuerrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwältin Dr. Susann Richter Leipzig
Rechtsanwältin Dr. Susann Richter
Möbert & Dr. Richter
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Probleme im Steuerrecht? Hilfe vom Anwalt

Anwältin für Steuerrecht in DelitzschAnwältin für Steuerrecht in Delitzsch Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Das Rechtsgebiet, welches sich mit Steuervergehen befasst ist das Steuerstrafrecht und als solches ein Teil des Steuerrechts.

Steuerrecht – Unwissenheit kann schlimme Folgen haben

Steueranwältin berät zu ErbschaftssteuerSteueranwältin berät zu Erbschaftssteuer Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Sie suchen einen Anwalt für Steuerrecht? Wir können Ihnen helfen.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt mit Lupe auf MünzenSteueranwalt mit Lupe auf Münzen Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Die Tiefe des Steuerrechts ist nur schwer zu durchleuchten, hier ist Fachwissen gefragt. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

TaschenrechnerTaschenrechner Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Bei einer Hinterziehung bis einer Million Euro gibt es sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafe, auch hier kann sie noch auf Bewährung erteilt werden. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Eine fehlerhafte Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, sondern zur Einleitung eines Strafverfahrens! Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Delitzsch.

Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Als Schwarzarbeit bezeichnet man Dienst- oder Werksleistungen die erbracht werden ohne sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten einzuhalten oder Steuer zu entrichten. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Ist man Steuerpflichtig, so kann auch eine Betriebsprüfung angesetzt werden. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Oft finden Steuerprüfer deshalb fehlerhaftes Steuerverhalten bei angesetzten Betriebsprüfungen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, so kann es in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Wenn ein Kellerraum mit in die häusliche Sphäre eingebunden ist, kann auch dort ein Arbeitszimmer eingerichtet werden.

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