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Anwaltssuche für Steuerrecht in Gummersbach

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Gummersbach.
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Dost

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiserstraße 11, 51643 Gummersbach
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Katrin Eckhoff

Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach
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Jens K. Einnatz

Peter-Heuser-Straße 17, 51643 Gummersbach
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Birgit Frank-Proksa

Fachanwalt für Familienrecht
Kaiserstraße 35, 51643 Gummersbach
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Markus Grube

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach
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Sarah Michels

Steinmüllerallee 2, 51643 Gummersbach
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Torsten Strombach

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Moltkestraße 21, 51643 Gummersbach
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Kerstin Tombers

Kaiserstraße 1, 51643 Gummersbach
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Gerd Weyland

Wilhelm-Breckow-Allee 15, 51643 Gummersbach

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Gummersbach
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Das Steuerstrafrecht regelt alle Arten von Fehlverhalten in steuerlichen Belangen.

Steuerrecht - Unwissenheit wird bestraft

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Ein Firmeninhaber hat jedoch noch mit viel komplexeren steuerlichen Themen zu kämpfen, die steuerliches Fachwissen erfordern. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Ohne Fachwissen ist es kaum möglich, Steuerprobleme richtig anzugehen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

Steuerpflichtiger legt Geld zurückSteuerpflichtiger legt Geld zurück Eine Steuerhinterziehung liegt dann vor, wenn Sie dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau sitzt über SteuerunterlagenGeschäftsfrau sitzt über Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dies ist allerdings nur solange möglich, wie noch keine sogenannte Tatendeckung (in diesem Fall hat die Finanzbehörde bereits Anhaltspunkte) eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, so wird man trotz Selbstanzeige der Steuerhinterziehung angeklagt. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Gummersbach.

Was versteht man unter Schwarzarbeit?

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Wenn der Steuerprüfer kommt

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Von zuhause aus arbeiten – das häusliche Arbeitszimmer

Arbeitsplatz in eigener WohnungArbeitsplatz in eigener Wohnung § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderfälle. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Mit einem Grundsatzurteil hat der BFH die Voraussetzungen für einen Steuerabzug festgelegt indem er bestimmt, dass Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abziehbar sind, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit darstellt. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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