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Anwaltssuche für Steuerrecht in Husum

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Husum.
Symbolbild Rechtsanwalt

Karsten Andresen

Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
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Sabrina Andresen

Fachanwalt für Familienrecht|204
Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
Symbolbild Rechtsanwalt

Hansjörg Andresen

Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
Symbolbild Rechtsanwalt

Horst Blümel

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
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Axel Heldt

Osterhusumer Straße 56, 25813 Husum
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Klaus Jeutter

Neustadt 56, 25813 Husum
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Angela Jäger

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
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Christoph Jäger

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Brinckmannstraße 13, 25813 Husum
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Herbert Jöns

Neustadt 56, 25813 Husum
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Uta Elisabeth Liebhart-Koch

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Neustadt 56, 25813 Husum
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Björn Mühlenbeck

Asmussenstraße 3, 25813 Husum
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Henrik Osmers

Fachanwalt für Verwaltungsrecht|3456
Flensburger Chaussee 62, 25813 Husum
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Jörg Stark

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
Großstraße 18, 25813 Husum
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Olaf Thomsen

Markt 5, 25813 Husum
Symbolbild Rechtsanwalt

Marc Timmer

Klaus-Groth-Straße 17 b, 25813 Husum

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Husum
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrecht - das ist was für Spezialisten

Anwältin für Steuerrecht in HusumAnwältin für Steuerrecht in Husum Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Dieser wertet Belege aus, erstellt eine Steuererklärung und überreicht sie fertig seinem Mandanten zur Unterschrift. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Beispiel: Sie erben - und finden Monate später im Nachlass noch ein Sparbüchlein, das bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wurde, so ist dies unverzüglich anzuzeigen um die Erbschaftssteuer neu berechnen zu lassen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann als versuchte Steuerhinterziehung gewertet werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Mit uns finden Sie einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Region.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt überprüft SteuerbescheidSteueranwalt überprüft Steuerbescheid Ist man verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wird diese anschließend vom Finanzamt geprüft und die Folge ist ein zugestellter Steuerbescheid. In diesem steht dann die Information über evtl. zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit der erfreulichen Nachricht der Rückerstattung oder der Aufforderung zu wenig geleistete Steuer nachzuzahlen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Unterschlagene Steuern von bis zu 50.000 Euro werden mit Geldstrafen abgestraft. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Für Steuerhinterziehung bis 1.000.000 Euro werden Geld- und Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Die Chance einer Selbstanzeige

Unternehmer macht SelbstanzeigeUnternehmer macht Selbstanzeige Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Bei dieser Selbstanzeige wird nicht auf die Form geachtet, sehr wohl aber auf Vollständigkeit. Zuständig ist immer das örtlich und sachlich zuständige Finanzamt. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Weiterhin wird selbstverständlich eine Rückzahlung des hinterzogenen Betrages incl. 6% Zinsen gefordert. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Husum finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Miniaturfiguren sitzen auf MünzstapelnMiniaturfiguren sitzen auf Münzstapeln Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.

Die Betriebsprüfung

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Das Finanzamt kann auch eine Privatperson prüfen, wenn z.B. eine Steuererklärung grobe Fragen aufwirft. Die sogenannte Einzelfallgerechtigkeit soll auf möglichst viele Situationen gezielt eingehen können, dadurch wird das deutsche Steuersystem leider oft sehr unüberschaubar. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Das Ergebnis einer Betriebsprüfung kann durchaus auch zu Steuerrückerstattungen führen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Auch ein Steuerstrafverfahren kann drohen, wenn der Prüfer zu einem begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung kommt.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Münzstapel vor heimischem ArbeitsplatzMünzstapel vor heimischem Arbeitsplatz § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Für gemischt genutzte Räumlichkeiten können die finanziellen Investitionen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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