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Anwalt für Steuerrecht in Laatzen

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Laatzen Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Bernhard Quidsinski

Weistfeld 45, 30539 Hannover
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Oliver Schmitz

Hildesheimer Straße 271, 30519 Hannover
in 3.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Busse

Fachanwalt für Steuerrecht
Ellernstraße 42, 30175 Hannover
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Müller

Fachanwalt für Steuerrecht
Königstraße 21, 30175 Hannover
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Belinda Zertz

Leisewitzstraße 28, 30175 Hannover
in 8.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Martin Mönig

Fachanwalt für Steuerrecht
Wittekindstraße 10, 30449 Hannover
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jaroslaw Grycz

Fachanwalt für Steuerrecht
Röselerstraße 3, 30159 Hannover
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Fabian Leißring

Aegidientorplatz 2 a, 30159 Hannover
in 8.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Jaeschke

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Rotekreuzstraße 33, 30627 Hannover
in 8.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ansgar Borrmann

Fachanwalt für Steuerrecht
Hauptstraße 45 a, 30974 Wennigsen (Deister)
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

André Kondziela

An der Pauluskirche 1a, 31137 Hildesheim
in 17.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Laatzen
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

junge Frau arbeitet an der Steuererklärungjunge Frau arbeitet an der Steuererklärung Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Der erstellt dann eine Steuererklärung für seinen Mandanten, die dieser dann nur noch zu unterschreiben hat. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis hat Folgen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Ein ererbtes Sparbuch zum Beispiel, welches erst nach bereits erfolgter Berechnung der Erbschaftssteuer gefunden wird, muss zwingend gemeldet werden damit es in die Erbschaftssteuer mit einberechnet werden kann. Schon unnötiges Hinauszögern wäre eine strafbare Handlung. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Selbständige haben auch mit Betriebsprüfungen zu rechnen oder bekommen unklare Steuerbescheide die der Hilfe eines Experten benötigen. Den Fiskus zu hintergehen wird mit Strafen belegt. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Auch in Ihrer Umgebung finden Sie mit uns ganz schnell und unverbindlich Hilfe und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Eine abgegebene Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft, anschließend wird ein Steuerbescheid erstellt und zugesandt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Das Steuerrecht ist ein komplexes, schwer durchschaubares Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.

Steuerhinterziehung

Unternehmerin tippt auf TaschenrechnerUnternehmerin tippt auf Taschenrechner Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Das Hinterziehen von Steuern in Höhe von 100.000 Euro wird verurteilt mit Geldstrafe oder auch mit Freiheitsentzug auf Bewährung. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Ab einem Betrag von 1.000.000 EUR ist dann auch keine Bewährung mehr möglich.

Die Selbstanzeige

Mann durchsucht SteuerunterlagenMann durchsucht Steuerunterlagen Hat man sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht und das schlechte Gewissen plagt einen, so gibt es die Option sich selbst anzuzeigen und dadurch eine Chance auf Straffreiheit zu erlangen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Voraussetzung für eine Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige ist weiterhin, dass die Steuervorteile nebst Zinsen innerhalb einer festgesetzten Frist nachgezahlt werden. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Laatzen.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Wird eine Dienst- oder Werksleistung erbracht ohne für diese entlohnte Arbeit Steuern abzuführen oder seiner sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachzukommen, so nennt man dies Schwarzarbeit. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Die Betriebsprüfung

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Das deutsche Steuerrecht möchte möglichst genau auch auf Einzelfälle gerecht reagieren, dies führt leider zu komplizierten Regelungen die oft nicht alle verstanden und richtig angewendet werden. Eine Steuererklärung kann so oft schnell versehentlich falsch ausgestellt werden. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Das Prüfungsergebnis zieht vorwiegend eher eine Steuernachzahlung nach sich. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Das Büro zuhause

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Um sicher zu stellen, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, ist deshalb, neben der Funktion des Raumes, auch dessen Ausstattung wie etwa Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer wichtig. Schon eine geringe private Mitbenutzung von nur 10 % und der Raum kann steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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