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Anwaltssuche für Steuerrecht in Nidda

Rechtsanwälte aus Nidda & Umgebung mit Fachgebiet Steuerrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

1 Anwälte im 40 km Umkreis von Nidda
Rechtsanwalt Frederik Neumann Hanau
Rechtsanwalt Frederik Neumann
CONIURISTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Hans-Sachs-Straße 3 / Huttenhof, 63456 Hanau
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Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

Anwältin in Nidda macht SteuerberechnungAnwältin in Nidda macht Steuerberechnung Die wenigsten Bürger haben genügend Wissen ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Ihre Unterlagen geben sie deshalb einem Steuerberater weiter. Dieser füllt die Steuererklärung für seinen Mandanten, aus und zu guter Letzt bedarf es nur noch dessen Unterschrift. Wohl den meisten bekannt sind einige Fälle von Steuerhinterziehung, deren heftige Bestrafung bis hin zu Gefängnisstrafe nach sich zogen. Was im Fall von Steuervermeidung, Steuerverkürzung, kreativer Buchführung oder anderen Steuervergehen passiert, regelt ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Zuwiderhandeln bringt Verdruss

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Stellen Sie sich vor Sie erben, zahlen Erbschaftssteuer und alles ist abgeschlossen, dann finden Sie nachträglich ein kleines, zur Erbschaft gehöriges Sparguthaben, das nicht in der Erbmasse angegeben war, so muss dies unverzüglich nachgeholt werden. Verschweigen ist strafbar. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Aus diesem Grund ist eine Beratung bei einem Experten für Steuerrecht immer empfehlenswert. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Mögliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Hier kein fixes Regelwerk, aber doch ein Überblick über drohende Strafen: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug auf Bewährung ist dann schon zu rechnen bei einem Betrug bis zu 100.000 Euro. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Münzenstapel Berechnung SelbstanzeigeMünzenstapel Berechnung Selbstanzeige Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Weglassen oder vergessen von Informationen hat fatale Folgen, führt es doch direkt zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Werden Sie mit uns schnell fündig auf Ihrer Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner in Nidda.

Die Schwarzarbeit

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die Ausübung einer Tätigkeit ohne Steuer oder Sozialabgaben zu leisten, auch das fehlende Anmelden eines Gewerbes fällt unter Schwarzarbeit. Durch Schwarzarbeit gelangt man auch zu einem gesetzeswidrigen Steuervorteil.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

Buchhalterin bei BetriebsprüfungBuchhalterin bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Wir haben ein sehr umfangreiches Steuerrecht, das jeden Bürger möglichst gleichberechtigt behandeln will. Leider führt diese Einzelfallgerechtigkeit bei vielen oft zur Undurchschaubarkeit des Steuersystems. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Allerdings ist dies eher die Ausnahme. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Im schlimmsten Fall wird ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, weil der Prüfer Steuerhinterziehung o.ä. vermutet.

Häusliches Arbeitszimmer

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Aber es gibt Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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