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Einen Anwalt für Steuerrecht in Schifferstadt finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Schifferstadt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Michael Wenni

Dammstraße 18, 67059 Ludwigshafen am Rhein
in 11.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Hilbert Ballreich

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Tillessenstraße 34, 68219 Mannheim
in 12.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Grimm

Eichelbergstraße 5, 68163 Mannheim
in 13.3 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Achim Lautenschläger

Fachanwalt für Steuerrecht
Dynamostraße 13, 68165 Mannheim
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Claus J. Peters

Augartenstraße 82, 68165 Mannheim
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Hartmann

B6 18, 68159 Mannheim
in 13.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Kurt W. Himmelsbach

Goethestraße 6, 68161 Mannheim
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Bernd Thiele

Fachanwalt für Steuerrecht
Hebelstraße 13, 68161 Mannheim
in 13.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Häuselmann

Haardter Straße 48, 67433 Neustadt an der Weinstraße
in 17.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Markus Emanuel Ghemen

Fachanwalt für Steuerrecht
Schriesheimer Straße 101, 68526 Ladenburg
in 19.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Schifferstadt
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Das Steuerrecht

junges paar braucht Hilfe von Steueranwaltjunges paar braucht Hilfe von Steueranwalt Weil viele Mitbürger vor Formularen, Paragraphen und Erklärungen bereits kapituliert haben, sammeln sie das Jahr über alle ihre steuerrelevanten Belege in einem Schuhkarton und tragen ihn gegen Jahresende zu ihrem Steuerberater. Ist der Steuerberater fertig, so benötigt er lediglich noch eine Unterschrift des Mandanten. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Wecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf SteuerfristWecker Uhr mit Münzen auf Tisch Ablauf Steuerfrist Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Verschweigen oder verschleppen der Mitteilung dem Nachlassgericht gegenüber ist eine strafbare Handlung. Ob Heirat oder Scheidung, die Geburt eines Kindes oder eben eine Erbschaft, all dies hat Einfluss auf die zu entrichtenden Steuern. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie unverbindlich einen Rechtsanwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe!

Mögliche rechtliche Schritte gegen den Steuerbescheid

Steueranwalt widerspricht FinanzamtSteueranwalt widerspricht Finanzamt Alle pflichtveranlagten Steuerzahler müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Dieses prüft und erstellt einen Steuerbescheid. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Wie gegen jeden amtlichen Bescheid sind auch gegen den Steuerbescheid Rechtsmittel möglich, zunächst per Einspruch, dann auf dem Wege einer Klage. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann bei fraglichen Steuerbescheiden schnell und entscheidend helfen.

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung im heimischen TresorSteuerhinterziehung im heimischen Tresor Wurden dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben vorgelegt, so ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Dabei haben Sie einen Steuervorteil erlangt und Ihre Steuerzahlungen verkürzt. Nachstehend finden Sie eine Staffelung um Ihnen eine Übersicht über mögliche Strafen zu geben: Bis zu einer Steuerhinterziehung von 50.000 EUR droht eine Geldstrafe. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.

Die Selbstanzeige

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Möglich ist dies jedoch nur solange wie dem Finanzamt darüber noch keine Informationen vorlagen. Straffreiheit erlangt man, wenn man der Finanzbehörde lückenlos alle unverjährten Steuerstraftaten meldet. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Werden hier Angaben irrtümlich ungenau oder unvollständig gemacht, führt das zur Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro muss man auch bei einer Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann sich schnell zum Nachteil wenden, wenn sie inhaltlich nicht korrekt ist, deshalb sollte man sich in diesem Fall unbedingt Rat bei einem Rechtsanwalt für Steuerrecht holen. In Schifferstadt finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Laut § 1 des SchwarzArbG leistet derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei 1.als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt, 2.als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Wer Schwarzarbeit betreibt, verstößt nicht nur gegen das SchwarzArbG sondern meist auch gleichzeitig gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Steuerrecht.

Betriebsprüfung

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Immer wieder finden darum Prüfer Gründe zur Beanstandung des Steuerverhaltens. Der Steuerberater kann bei dieser Prüfung auch feststellen, dass zu viel Steuern an das Finanzamt überwiesen wurden. Das dürfte aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Es gibt allerdings Ausnahmen. Die Einkommenssteuererklärung bietet aber die Möglichkeit der Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Raum wenn dieses das einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Arbeitszimmer ist. So wurde es vom Bundesfinanzhof entschieden. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Es kann auch ein eingerichteter und in die häusliche Sphäre eingebundener Keller als Arbeitsplatz anerkannt werden.

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