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Anwalt für Steuerrecht in Nürnberg Nordstadt auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Nürnberg Nordstadt Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Katharina Keil

Schleifweg 37, 90409 Nürnberg
in 0.9 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Norbert Gieseler

Fachanwalt für Erbrecht|204
Rathenauplatz 4-8, 90489 Nürnberg
in 1.1 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Reinhard Paul

Fachanwalt für Steuerrecht
Blumenstraße 1, 90402 Nürnberg
in 1.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Georg Sandtner

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Königstorgraben 9, 90402 Nürnberg
in 1.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Walter Stadelmeyer

Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg
in 2.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Fladerer

Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg
in 2.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Knut Mäder

Königswarterstraße 60, 90762 Fürth
in 6.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniela Lämmermann

Am Kütlersfeld 8, 90592 Schwarzenbruck
in 16.5 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Nürnberg Nordstadt
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Profis im Steuerrecht

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Steuererklärungen sind so komplex, dass die meisten Menschen ihre steuerrelevanten Belege zwar mehr oder weniger ordentlich sammeln, aber dann froh sind, wenn sie diese vertrauensvoll ihrem Steuerberater übergeben können. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Egal um welches Steuervergehen es sich handelt, zuständig für steuerstrafrechtliche Dinge ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin berät bei SteuervergehenSteueranwältin berät bei Steuervergehen Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Schon im Privatleben bringen Veränderungen wie Heirat oder die Geburt eines Kindes, steuerliche Veränderungen mit sich. Eine Betriebsprüfung im Betrieb oder ein unklarer Steuerbescheid macht schnell die fachkundige Hilfe eines Fachmannes nötig. Mit oft drastischen Strafen wird ein Vergehen durch Steuerhinterziehung geahndet. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es deshalb immer besser sich von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid

Rechtsanwalt für Steuerrecht in Nürnberg Nordstadt denkt über Strategie nachRechtsanwalt für Steuerrecht in Nürnberg Nordstadt denkt über Strategie nach Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Der Inhalt des Steuerbescheides gibt Auskunft über die tatsächlich zu entrichtende Steuer. Ist zu viel entrichtet worden bekommt man eine Rückerstattung, war es zu wenig wird man zur Nachzahlung aufgefordert. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann man Einspruch erheben. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Im Zweifelsfall holen Sie sich Rat von einem Anwalt für Steuerrecht.

Steuerhinterziehung

Buchhalterin berechnet SteuerdatenBuchhalterin berechnet Steuerdaten Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Da dieses Verhalten eine Steuerverkürzung zum eigenen Vorteil erbracht hat. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bei Hinterziehung der Steuern bis 50.000 Euro wird meist nur eine Geldstrafe erhoben. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Eine eigenmächtige Steuerminderung bis zu 1.000.000 Euro führt meist zu einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe, auch hier oft noch auf Bewährung. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Viele bewegt die Aussicht, durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, dazu sich selbst anzuzeigen. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt muss keiner Form genügen, allerdings muss sie unbedingt vollständig sein. Die Vollständigkeit der Angaben ist hier entscheidend. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Eine Selbstanzeige ist bei einer schweren Steuerhinterziehung, von mehr als 25.000 Euro, jedoch nicht mehr gänzlich straffrei möglich. Die die hinterzogene Steuerschuld ist auszugleichen, außerdem werden auf den hinterzogenen Betrag sechs Prozent Zinsen aufgeschlagen. Um bei einer Selbstanzeige auch alles richtig zu machen ist es die beste Lösung sich an einen Steuerfachmann zu wenden. Finden Sie mit uns den richtigen Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen in Nürnberg Nordstadt.

Schwarzarbeit

Stapel Münzen SchwarzgeldStapel Münzen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer Auch Privatpersonen bzw. Unternehmensbevollmächtigte können unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Prüfung herangezogen werden. Das deutsche Steuersystem hat verhältnismäßig wenige Pauschalen, vielmehr setzt es auf Einzelfallgerechtigkeit. Dies macht es sehr umfangreich und manchmal auch kompliziert. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Dabei gilt: Das Ergebnis einer Steuerprüfung kann auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen. Tatsächlich kommt dies jedoch leider nicht oft vor. Meist müssen geprüfte Unternehmen Steuern nachzahlen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeitsplatz in eigener WohnungArbeitsplatz in eigener Wohnung § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. Eine Sonderregelung ist, dass der Arbeitnehmer, wenn er nur diesen einen Raum hat um seiner Arbeit nachzugehen, er ihn als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angeben darf. So urteilte der Bundesfinanzhof. Dieser Raum muss durch seine Lage, Funktion und aufgrund seiner Ausstattung, in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden sein und vorwiegend der Erledigung von z.B. verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeit dienen. Ein häusliches Büro bringt schon dann keinen Vorteil mehr, wenn es zu nur 10 Prozent privat genutzt wird. In unbegrenzter Höhe können Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. Wenn ein Kellerraum in häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann auch er als Arbeitszimmer im Sinne des Einkommenssteuergesetzes anerkannt werden.

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