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Anwalt für Steuerrecht in Lutherstadt Wittenberg auf Anwaltssuche finden

Leider haben wir keinen Anwalt für Steuerrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Lutherstadt Wittenberg.
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Rainard Dersen

Wallstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Jörg Ellermann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Puschkinstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Dirk Hennwald

Fachanwalt für Familienrecht|6538
Puschkinstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Alexandra Koziolek

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Puschkinstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Torsten Krolopp

Karlstraße 5, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Alexander Herwig Kühnel

Fachanwalt für Arbeitsrecht|3456
Am Hauptbahnhof 2, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Hagen Lasarczik

Dessauer Straße 288, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Karl Meinzenbach

Dessauer Straße 230, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Uwe Mertens

Wallstraße 3, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Kathrin Neubert

Feldstraße 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Nils Niendorf

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Jüdenstraße 39, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Thomas Quast

Schloßstraße 13, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Dirk Riedeberger

Dessauer Straße 289, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Maritta Runde

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Feldstraße 69a, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Holger Scheibner

Markt 8, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Konstantin Speck

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Johann-Friedrich-Böttger-Straße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
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Uwe Lutz Wildenhain

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Collegienstraße 59b, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Lutherstadt Wittenberg
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

Anwältin für Steuerrecht in Lutherstadt WittenbergAnwältin für Steuerrecht in Lutherstadt Wittenberg Um die jährliche Steuererklärung zu erstellen, fehlt den meisten Mitbürgern das Wissen und oft auch die Motivation. Steuerberater mit dieser ungeliebten Aufgabe zu betrauen liegt da nahe. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwältin prüft SteuerhinterziehungSteueranwältin prüft Steuerhinterziehung Wird ein Sparguthaben aus einer Erbschaft erst später entdeckt, so muss es trotzdem unverzüglich angezeigt werden (auch bei geringem Wert), damit eine Neufestsetzung der Erbschaftsteuer eingeleitet werden kann. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Im Geschäftsleben kann es steuerlich noch viel schneller unübersichtlich werden, eine Betriebsprüfung ohne einen Experten für Steuerrecht an seiner Seite kann schnell unerfreulich werden. Gegen das Steuerrecht zu verstoßen zieht Strafen nach sich. Ein frühzeitiger Gang zum Anwalt für Steuerrecht, ist bei Fragen das Steuerrecht betreffend, unbedingt anzuraten. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Rechtliche Schritte gegen einen Steuerbescheid

Anwalt prüft mit Lupe SteuerbescheidAnwalt prüft mit Lupe Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. In diesem Steuerbescheid steht die tatsächlich fällige Steuerlast und man wird zur Nachzahlung aufgefordert oder über eine Rückzahlung von zu viel entrichteter Steuer informiert. Zweifelt man den Steuerbescheid des Finanzamtes an, bleibt die Möglichkeit des Einspruchs innerhalb eines Monats. Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Steuerrechts erschließt sich nur mit entsprechendem Wissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

TaschenrechnerTaschenrechner Als Steuerhinterziehung wird eine aktive Handlung oder eine bewusste Passivität vorausgesetzt. Da dies zu einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil führt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Ab 50.000 Euro bis 100.000 Euro kann entweder einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden, diese in der Regel auf Bewährung. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe droht bei Hinterziehung der Steuer bis zu 1.000.000 Euro. Eine Steuerhinterziehung im großen Stil mit über einer Million Euro wird mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung geahndet und meist auch zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Täter oder Teilnehmer einer Steuerstraftat haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erhalten. Dazu muss diese Selbstanzeige jedoch zwingend erfolgen bevor eine Tatendeckung, also das Finanzamt bereits Hinweise oder Anhaltspunkte hatte, eingetreten ist. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. So müssen beispielsweise alle unrichtigen Angaben bei allen nicht verjährten Steuerstraftaten der letzten zehn Jahre berichtigt oder ergänzt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Seit 2015 ist es grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 € möglich straffrei zu bleiben. Selbstredend sind auch bei garantierter Straffreiheit eine Rückzahlung der Steuern zuzüglich einem 6%-igen Zinsaufschlages unerlässlich. Eine Selbstanzeige kann schnell falsch ausgestellt sein und zur Anzeige führen. Um dies zu vermeiden oder andere komplizierte steuerliche Sachverhalte erklärt zu bekommen, wendet man sich bestmöglich an einen Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt für Steuerrecht. Mit uns schnell und unverbindlich einen fähigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe in Lutherstadt Wittenberg finden.

Schwarzarbeit

mehrere Euro Geldscheine Schwarzgeldmehrere Euro Geldscheine Schwarzgeld Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die Ausübung einer Tätigkeit ohne Steuer oder Sozialabgaben zu leisten, auch das fehlende Anmelden eines Gewerbes fällt unter Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist meist ein Verstoß gegen geltende Rechte wie z.B. das Steuerrecht und wird als Straftat geahndet.

Warum gibt es Betriebsprüfungen?

gestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfunggestresste Geschäftsfrau bei Betriebsprüfung Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Dies produziert nicht selten ungewollte Fehler in der Steuererklärung. Die Möglichkeit, dass zu viel Steuern entrichtet wurden, die gibt es selbstverständlich auch. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Gewöhnlich sind es eher nachträglich noch zu begleichende Steuern, die am Ende feststehen. Kann der Steuerprüfer dem geprüften Betrieb eine bewusste Steuerstraftat nachweisen, so hat dies auch strafrechtliche Konsequenzen.

Ein Arbeitszimmer im Privathaus

Arbeiten zuhause ArbeitszimmerArbeiten zuhause Arbeitszimmer § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG legt fest, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Aber es gibt Sonderfälle. So gibt es die Möglichkeit die Kosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung einzutragen, wenn dieser häusliche Arbeitsplatz der einzige Arbeitsplatz des Angestellten ist. So entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI 11/12). Vorausgesetzt, dass der Raum in die häusliche Sphäre des Steuerzahlers eingebunden ist, muss der Raum auch durch seine Ausstattung wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale u.ä klar in seine Funktion erkennbar sein. Bereits eine geringfügige private Nutzung von nur 10 Prozent führt bereits dazu, dass der Steuervorteil nicht gewährt wird. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Auch ein Kellerraum kann, so er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, auch als Arbeitszimmer in diesen Steuervorteil mit einbezogen werden.

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