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Anwalt für Strafrecht in Dippoldiswalde auf Anwaltssuche finden

Anwälte für Strafrecht, die im Umkreis von Dippoldiswalde Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Konzuch

Kesselsdorfer Straße 90, 01159 Dresden
in 16.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Siegl

An der Frauenkirche 12, 01067 Dresden
in 18.4 km Entfernung
Schwerpunkte: Strafrecht

Infos zu Anwälte Strafrecht in Dippoldiswalde
Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

Strafrecht

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und hauptsächlich im Strafgesetzbuch verankert. Zusätzlich zum Strafrecht gibt es das Nebenstrafrecht. Es enthält eine Reihe von Gesetzen, die das StGB erweitern. Genannt werden können hier u.a. das Versammlungsgesetz VersG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG oder auch das Handelsgesetzbuch HGB. Wie ein Strafprozess abläuft, das wird im Strafverfahrensrecht geregelt. Dieses ist in der StPO Strafprozessordnung festgehalten. Das Jugendstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts. Noch eine Besonderheit gilt für das Ordnungswidrigkeitenrecht, denn hier wird nicht mit Strafen sondern mit Geldbußen geandet. Rechtssicherheit bietet ein Anwalt für Strafrecht in Dippoldiswalde

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz.

So regelt das Amtsgericht Verstöße bei denen die Straferwartung eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren beträgt. Das Schöffengericht ist dann gefordert, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Das Landgericht befasst sich mit Delikten, die ein Strafmaß von über vier Jahren erwarten lassen. Straftaten von besonderer Bedeutung, oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit der Zeugen, fallen auch in die Zuständigkeit des Landgerichtes. Oberlandesgerichte verhandeln Straftaten zur Vorbereitung eines Angriffskriegs, des Hochverrates, des Landesverrates sowie bei Terrorismus.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz regelt grundsätzlich den Umgang mit Betäubungsmitteln. Der Begriff Umgang fasst sowohl Anbau, Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung und Vertrieb als auch den einfachen Besitz von Betäubungsmitteln zusammen. Es gibt Betäubungsmittel, wie Heroin, die wegen ihres hohen Suchtfaktors generell verboten sind. Welche Mittel das sind, steht in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie u.a. Methamphetamine werden zur Herstellung therapeutisch wirksamer Betäubungsmittel verwendet. Man findet eine Auflistung in Anlage II des BtMG. Die Anlage III des BtMG wiederum enthält die "verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen" Betäubungsmittel. Es handelt es sich hier um Medikamente die ein physisches oder psychisches Abhängigkeitspotential haben, wie Morphin oder Morphinderivate, auch Barbiturate und noch viele mehr. Die Berechtigung zum Umgang mit Betäubungsmitteln der Anlage III haben in der Regel Apotheken, Krankenhäuser, Hospize und der Rettungsdienst. Sieht ein Arzt eine medizinische Indikation gegeben, so darf er z.B. Amphetamine oder auch Cannabis verschreiben und berechtigt damit den Patienten auch zum Konsum. Sind Sie mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt geraten hilft Ihnen ein Anwalt für Strafrecht in Dippoldiswalde.

Drogen im Straßenverkehr

Symbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und HandschellenSymbolbild alkoholisiert Auto fahren mit Schnapps und Handschellen Prinzipiell ist der Konsum von Betäubungsmitteln untersagt, wenn man am Straßenverkehr teilnehmen möchte. Bei Verletzung der Straßenverkehrsordnung wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Außerdem muss man mit einem Strafverfahren gemäß BtMG rechnen. In der Regel führt dies zum Führerscheinentzug. Eine weitere, häufige Maßnahme ist die medizinisch-psychologische Untersuchung kurz MPU. Eine MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist mit hohen Kosten und Auflagen verbunden, zu tragen hat sie der Verkehrssünder selbst.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Die von einem Anderen herbeigeführte körperliche Schädigung eines Menschen nennt man strafrechtlich Körperverletzung. Hierzu gehört auch physische Gewalt, wenn das Wohlbefinden durch z. B. massiver Bedrohung oder Ängstigung beeinträchtigt wird. Die Strafe bei Körperverletzung ist abhängig von ihrer Schwere und kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die sogenannte Versuchsstrafbarkeit, also die beabsichtigte Körperverletzung, stellt bereits eine strafbare Handlung dar. Ist eine Körperverletzung als einfach oder fahrlässig eingestuft, so verjährt sie nach fünf Jahren. Die schwere oder auch gefährliche Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Anwalt für Strafrecht ist für Opfer einer Körperverletzung die beste Sicherheit zu ihrem Recht zu kommen. Es gibt die Möglichkeit bei Gericht einen, für das Opfer kostenlosen, Opferanwalt zu beantragen. Die Entscheidung liegt jedoch beim Gericht und ist vom jeweiligen Delikt abhängig. Bei dem Delikt der Körperverletzung hat das Opfer Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Folgenschwere Urteile sind für den Klienten unbedingt so gering wie möglich zu halten.

Das Jugendstrafrecht

Taschendieb stiehlt Geldbeutel aus GesäßtascheTaschendieb stiehlt Geldbeutel aus Gesäßtasche Das Alter ist maßgeblich bei der Entscheidung welches Strafrecht angewandt wird. Hier wird der Erziehungsgedanke zugrunde gelegt und soll, durch erzieherische Maßnahmen, weitere Straftaten verhindern. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das Jugendstrafrecht betrifft Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zu ihrem vollendeten 17. Lebensjahr. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren kann das Jugendstrafrechtnur im Einzelfall noch Anwendung finden. Jugendliches Fehlverhalten, meist verursacht durch mangelnde Erziehungsleistung der Eltern, soll nun durch Maßregeln wie einem Anti-Gewalts-Training, verändert und positiv beeinflusst werden. Hilft dies nicht, so wird mit Verwarnungen oder Auflagen versucht den Jugendlichen zu gesellschaftlich akzeptablem Verhalten zu bewegen. Zeigt ein Jugendlicher schädliche Neigungen, die weitere erhebliche Verbrechen nicht ausschließen lassen, so kann auch das Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe verhängen. Bei der Jugendstrafe handelt es sich um eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Betrug

Betrug ist in § 263 StGB als Vermögensdelikt definiert. Beim Betrogenen entsteht dabei ein Vermögensschaden und beim Täter ein Vermögensvorteil. Das Herbeiführen eines besonders großen Vermögensverlustes, ab 50.000 Euro, wird als besonders schwerer Fall des Betrugs gewertet. Im Strafgesetzbuch ist auch der Computerbetrug geregelt. Beim Computerbetrug findet keine Irreführung durch eine andere Person statt, sondern durch Computermanipulationen. Wird die Verarbeitung von Daten beeinflusst, so stellt dies eine Täuschungshandlung dar. Als weitere Betrugsarten sind der Subventionsbetrug und Kapitalanlagebetrug zu nennen. Beim Kapitalanlagebetrug wird eine gewinnbringende Anlage vom Täter versprochen oder vorgetäuscht. Subventionsbetrug wird begangen wenn gewährte Subventionen missbraucht werden. Beim Online-Shopping oder in sozialen Netzwerken findet leider oft Internetbetrug statt. Dabei wird die Gutgläubigkeit oder mangelnde Information von Opfern ausgenutzt. Das sogenannte Phishing, oder ein Identitätsdiebstahl fällt darunter, wie auch Täuschungen beim Onlineshopping. Wurden Sie des Betruges beschuldigt, hilft ein Anwalt für Strafrecht. Als Anwalt kann er sich schnell über die Sachlage durch Akteneinsicht informieren und seinen Klienten so bestmöglich vertreten. Bei einer Vorladung als Beschuldigter sollten Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben machen, Sie müssen der Vorladung der Polizei auch nicht Folge leisten, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch.

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