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Rechtsanwälte für Strafrecht in München Obersendling auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwälte aus München Obersendling & Umgebung mit Fachgebiet Strafrecht. Wählen Sie hier schnell und einfach den Anwalt für Ihren Rechtsfall.

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Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner Starnberg
Rechtsanwalt Dr. jur. Franz Sußner
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Strafrecht
Strafrecht ©freepik - mko

StGB – Was das Strafrecht regelt

Das Strafrecht ist als Teil des öffentlichen Rechts mit wenigen Ausnahmen im Strafgesetzbuch zu finden. Es gibt neben dem Kernstrafrecht des StGB noch viele Nebenstrafrechte, wie das Ladenschlussgesetz oder auch das Infektionsschutzgesetz, die das Strafrecht ergänzen. Das Strafverfahrensrecht zählt zum formellen Strafrecht. Somit befasst es sich inhaltlich mit dem Ablauf eines Strafprozesses sowie mit der Prozesskostenhilfe. Das Jugendstrafrecht nimmt eine Sonderstellung im Strafrecht ein. Es gibt auch ein Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist nicht das Gericht zuständig, sondern die zuständigen Verwaltungsbehörden des Bundes, Landes oder der Gemeinde. Erst ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, muss dann dem Amtsgericht übergeben werden. Vertrauen Sie sich möglichst frühzeitig einem Rechtsanwalt für Strafrecht in München Obersendling an.

Die Zuständigkeit der Gerichte ergibt sich bei strafrechtlichen Angelegenheiten aus dem zu erwartenden Strafmaß.

Das Amtsgericht wird auch als Eingangsinstanz angesehen, da sie zuständig ist für erwartete Strafmaße von nicht mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe. Es gibt neben dem Schöffengericht auch ein Jugendschöffengericht für jugendliche Straftäter. Tätig wird das Schöffengericht bei einer Straferwartung bis zu vier Jahren. Das Landgericht ist zuständig für Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des AG oder des Oberlandesgerichts gehören. Staatsschutzsachen werden immer vom Landgericht geregelt. Das Oberlandesgericht ist für viele Verfahren zuständig, hierzu gehören u.a. die Anerkennung ausländischer Scheidungen, Bauland- oder Patentanwaltsachen.

Das Betäubungsmittelgesetz

Beim Betäubungsmittelgesetz ist der Umgang mit Betäubungsmitteln detailliert geregelt. Den Anbau oder Handel mit Betäubungsmitteln sowie auch deren Besitz nennt man Umgang. Die Anlage I des BtMG nennt die "nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel", also alle Substanzen, die keinen therapeutischen Nutzen aber hohes Suchtpotential aufweisen. Hierzu gehören alle illegalen Drogen wie u.a. Marihuana, Heroin selbstverständlich auch synthetische Drogen. Das BtMG regelt sehr streng, dass eine Ausnahme, die den Besitz von Betäubungsmitteln der Anlage I erlaubt, nur der Wissenschaft, oder dem öffentlichen Interesse dienen darf. Die Anlage II des BtMG beinhält Betäubungsmittel, die zwar verkehrsfähig sind, also die Berechtigung für die Herstellung und den Vertrieb erworben werden kann, aber trotzdem nicht verschreibungsfähig sind. Dann gibt es noch die Anlage III des BtMG. Diese Betäubungsmittel sind verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Das heißt: Mit Berechtigung darf man sie herstellen, vertreiben und mit Rezept auch als Patient kaufen. Die Voraussetzung für Apotheken zum Umgang mit Betäubungsmitteln ist eine Erlaubnis der Bundesopiumstelle, einer Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Als Legitimation gilt ein vom Arzt unter bestimmten Voraussetzungen ausgestelltes Rezept. Bei Drogendelikten berät ein Anwalt für Strafrecht in München Obersendling.

Die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Autoschlüssel Handschellen und ein Glas WhiskeyAutoschlüssel Handschellen und ein Glas Whiskey Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln nicht erlaubt. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt und zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Zusätzlich wird ein Strafverfahren eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Führerscheinstelle wird prüfen, ob ein Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund des Drogenkonsums angebracht ist. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird in vielen Fällen eine medizinisch-psychologische Untersuchung, auch MPU genannt, angeordnet. Diese ist mit hohen Kosten verbunden und muss vom Verkehrssünder selbst getragen werden.

Körperverletzung – Das müssen Sie wissen

Körperliche Misshandlung einer Person durch eine andere Person verursacht nennt man Körperverletzung. Als Körperverletzung wird auch physische Gewalt angesehen. Eine Körperverletzung wird mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Unter versuchte Körperverletzung fällt auch die Planung der Tat. Eine fahrlässige Körperverletzung verjährt, wie auch die einfache Körperverletzung, nach fünf Jahren. Die Misshandlung Schutzbefohlener oder auch schwere Körperverletzung verjährt erst nach 10 Jahren. Eine 20jährige Verjährungsfrist gibt es bei Körperverletzung mit Todesfolge. Dem Opfer wird dringend empfohlen sich Rat bei einem Anwalt für Strafrecht zu holen. Es gibt auch die Möglichkeit bei Gericht einen eigenen Opferanwalt zu beantragen. Seine Tätigkeit ist kostenfrei. Das Opferentschädigungsgesetz spricht einem Geschädigten das Anrecht auf Schmerzensgeld zu. Ein Anwalt für Strafrecht ist vor Gericht spätestens zwingend nötig wenn es sich um eine Anklage wegen mittelschwerer oder schwerer Körperverletzung handelt. Konsequenzen von Eintragungen ins Führungszeugnis bis Freiheitsentzug sind auch für das weitere Leben prägend.

Das besondere Strafrecht für die Jugend

Ladendiebin steckt Kosmetik in HosentascheLadendiebin steckt Kosmetik in Hosentasche Es ist das Alter, nicht der Delikt, der darüber entscheidet ob das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Auch wenn jugendliche Täter mit Strafen zu rechnen haben, so steht beim Jugendstrafrecht eindeutig die Einordnung in das soziale Leben der sich in der Entwicklung befindlichen Menschen im Vordergrund. Begeht ein Kind in Deutschland schon vor seinem 14. Geburtstag eine Straftat, so ist es vor dem Gesetz noch nicht strafmündig, da schuldunfähig und kann für seine Tat nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Zwischen 14 und 18 Jahren fallen Kinder unter das Jugendstrafrecht. In diesem Alter wird vorausgesetzt, dass sie die Falschheit ihres Handelns verstehen. In wenigen Fällen kann auch ein Heranwachsender noch bis zu seinem 21. Geburtstag nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Jugendlichen soll durch Weisungen richtiges Verhalten nahegebracht werden. Weitere Straftaten sollen so verhütet werden. Zuchtmittel wie das Erteilen einer Verwarnung, Auflagen oder Jugendarrest stellen die nächste Stufe bei Sanktionen dar. Helfen Verwarnungen und Auflagen nicht den Jugendlichen zu gesellschaftlich angemessenem Verhalten zu erziehen, so kann auch eine Jugendstrafe verhängt werden. Als Jugendlichen kann einem Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Betrug

Laut § 263 des Strafgesetzbuches ist Betrug ein Vermögensdelikt, der das Vermögen des Täters durch eine bewusste Täuschungshandlung mehrt und das des Betrogenen mindert. Extra erwähnt wird im Gesetz unter dem Betrugsparagraphen Absatz 3 der Gewerbs- oder Bandenbetrug, da sie besonders schwer wiegen. Bei Computerbetrug lt. § 263a wird unrichtige Gestaltung eines Computerprogramms erwähnt, die das Ergebnis des Datenverarbeitungsprogramms verändert oder unbefugte Verwendung von Daten benennt um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei Subventions- und Kapitalanlagebetrug werden Täuschungen bei Subventionsvergaben und unrichtige Wertermittlungsangaben strafrechtlich geahndet. Immer öfter wird auch von Internetbetrug gesprochen. Gemeint ist auch hier die absichtliche Täuschung einer Person um das eigene Vermögen zu mehren und dem Opfer wissentlich einen Vermögensschaden zuzufügen. Phishing ist wohl mit die bekannteste Art des Internetbetrugs. Gefälschte E-Mails sollen vertrauensvolle Nutzer zur Herausgabe ihrer persönlichen Daten verführen. Diese werden dann von Betrügern missbräuchlich genutzt. Sind Sie angeklagt, so suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe bei einem Anwalt für Strafrecht. Der Anwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und kann so schnell die Sachlage klar beurteilen. Sind Sie Beschuldigter, so sollten sie folgende Dinge beachten: Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben, sondern nehmen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Interessant ist auch, dass einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge geleistet werden muss.

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