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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Familienrecht in Berlin Neukölln

Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier Berlin
Rechtsanwältin Stefanie Brielmaier
Brielmaier & Quilisch
Rechtsanwältin und Notarin · Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht
Marienfelder Chaussee 133, 12349 Berlin

Über die Kanzlei. Herzlich willkommen auf der Profilseite unserer Kanzlei bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und -philosophie unserer Kanzlei und haben die Möglichkeit, Näheres über unsere Anwälte zu erfahren. Spezialisierung auf Erbrecht und Familienrecht. Unsere Kanzlei ist besonders auf die Rechtsgebiete Erbrecht und Familienrecht spezialisiert, was bedeutet, dass unsere Rechtsanwälte über besondere theoretische Kenntnisse und umfassende praktische Erfahrung in diesen Rechtsgebieten verfügen. Darüber hinaus sind unsere Anwälte im Zusammenhang mit unserem Notariat auf dem Gebiet des Immobilienrechts tätig und haben auch in diesem Rechtsgebiet jahrelange Erfahrung. Wir stehen Ihnen als Rechtsberater und als Gesprächspartner zur Seite und unterstützen Sie bei außergerichtlichen Konfliktlösungen ebenso wie bei einer Verhandlung vor Gericht. Eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei ist die Kombination unserer beruflichen Qualifikation als Rechtsanwälte mit den Tätigkeitsfeldern des Notariats. In jedem dieser Bereiche können Sie sich auf eine umfassende und individuelle Beratung verlassen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie ...mehr
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Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani Berlin
Rechtsanwältin Dr. Andrea Brandani
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht · Fachanwältin für Erbrecht
Schloßstraße 26, 12163 Berlin
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Dr. Andrea Brandani, Ihre Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht in Berlin-Steglitz. Es gibt viele Gründe sich familienrechtlichen Rat zu suchen. Egal, ob Sie heiraten möchten und das Bedürfnis haben, im Vorfeld einen Ehevertrag abzuschließen oder ob Sie am Ende einer Ehe oder Partnerschaft stehen, ich bin bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Familie gerne für Sie da. Rufen Sie mich an! Wenn ich nicht direkt ans Telefon gehen kann, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht in meinem Büro. Ich melde mich dann umgehend zurück, und wir können in Ruhe über Ihr Anliegen sprechen. Meine Kompetenzen als Fachanwältin im Familienrecht. Im Jahr 2002 promovierte ich in Gesellschaftsrecht, 2003 schloss ich mein Studium mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Seit 2004 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und gründete daraufhin 2005 meine Kanzlei. 2008 wurde mir die Anerkennung als Fachanwältin für Familienrecht zugesprochen. Es war mir ein großes Anliegen diese Spezialisierung mit ...mehr
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Infos zu Anwälte Familienrecht in Berlin Neukölln
Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Ehescheidung - der Weg zur rechtskräftigen Scheidung

Ist die Ehe misslungen, sind also die Differenzen nicht zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit sich scheiden zu lassen. Vorausgesetzt die Eheleute leben bereits ein Jahr lang getrennt von Tisch und Bett und wollen dies auch nicht mehr ändern.

In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.

Ist die Ehe für einen der Partner unzumutbar geworden, so kann eine Ehe auch ohne Einhaltung der Einjahresfrist geschieden werden. Nur wenn der Ehepartner selbst als eine solche Begründung angegeben wird, und man ausführlich beschreiben kann was das Zusammenleben mit diesem Partner unmöglich macht, kann die unzumutbare Härte bestimmt werden.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Die beiden Ehepartner dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und sollten, so dies finanziell möglich ist, auch nicht mehr zusammen leben. Auch nach einem Jahr der Trennung kann keine Scheidung ohne Begründung durchgesetzt werden. Es muss nicht immer gleich häusliche Gewalt sein, auch eine bereits innerlich vollzogene Trennung wird als Grund vor Gericht anerkannt. Für gemeinsame Kinder wohl der am wenigsten schmerzhafte Weg, wäre der einer einvernehmlichen Scheidung. Es herrscht Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht, die Expartner müssen sich vor Gericht von einem Anwalt vertreten lassen. Einen Scheidungsanwalt finden Sie schnell und einfach auf unserer Seite.

Wann gelten drei Trennungsjahre

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Das Gesetz geht davon aus, dass nach drei Trennungsjahren die Ehe zerrüttet ist, in diesem Fall bedarf es keiner Begründung mehr. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

An was muss man bei einer Scheidung denken?

Einigkeit muss erzielt werden bezüglich des Unterhaltes für den Ehegatten und der Kinder sowie das Sorgerecht für die Kinder. Darüber, was mit den Vermögenswerten geschieht, die während einer Ehe angewachsen sind, ist Einigkeit zu erzielen. Hilfe holen Sie sich bei einem Anwalt für Familienrecht in Berlin Neukölln im Fall einer Scheidung.

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Wie hoch war das Vermögen vor der Eheschließung, wie hoch ist es zum Zeitpunkt der Trennung. Dies ergibt den Zugewinn der auszugleichen ist.

Eine Ehe hält im Mittel 15 Jahre in Deutschland.

Welche Schritte werden während einer Scheidung durchlaufen. Gemäß § 114 des Familien­verfahrensgesetzes muss ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag stellen. Das Gesetz sieht es als vorrangig für die Zuständigkeit des Familiengerichtes an, wo gemeinsame minderjährige Kinder zu Hause sind. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Eine Scheidungsprozess beginnt mit dem Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehepartnern. Während des Ehescheidungsverfahrens ist von Amts wegen ein Versorgungsausgleich durchzuführen um z.B. Rentenanwartschaften zu ermitteln. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Gibt es einen Ehevertrag so ist eine Scheidung in der Regel sehr viel schneller möglich.

Familienrecht während Covid-19 Pandemie

Corona hat auch Auswirkungen auf das Familienrecht. Mit vorübergehenden Änderungen oder Ergänzungen von Regelungen, versucht die Regierung die Covid-19 Folgen für die Bevölkerung möglichst gering zu halten. Berührt werden vor allem das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht. Auch zum Thema Impfen könnten Fragen aufkommen. Bei aktuellen Fragen wendet man sich bestmöglich an einen Anwalt für Familienrecht.

Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

Mit Unterhalt ist die Verpflichtung einer Person gemeint, die Existenz einer anderen Person zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Wie ist die Unterhaltspflicht in Deutschland geregelt. Sowohl vertragliche Übereinkünfte, als auch das Gesetz kann zu Unterhalt verpflichten.

Alimente - Zahlung von Unterhalt

Das Wort Barunterhalt sagt schon aus, dass es sich bei diesem Teil des Unterhaltes um die finanzielle Seite des Unterhaltes handelt. Bedingung für die Unterhaltsverpflichtung ist natürlich, dass die persönlichen Umstände es einem überhaupt ermöglichen Unterhalt zu leisten. Viele Eltern wissen nicht, dass sie beide gleichermaßen zur Unterhaltsleistung gegenüber ihren Kindern verpflichtet sind. Es gibt zwei große Unterhaltsarten: den Ehegattenunterhalt - bis zur Scheidung spricht man hier vom Trennungsunterhalt, danach vom nachehelichen Unterhalt - und den Kindesunterhalt. Der Partner, bei dem die Kinder wohnen, kommt seiner Pflicht in Form von "Naturalien" nach, das heißt, er sorgt für ein Zuhause, für Essen und Kleidung, kümmert sich um Schul- bzw. Ausbildungsangelegenheiten und verbringt mit den Kindern ganz allgemein Zeit. Der andere Elternteil erbringt seine Pflicht in Form von Geldzahlungen an den Ex-Partner.

Wie wird der Kindesunterhalt ermittelt

Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte "unterhaltsrelevante" Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Die Höhe des Unterhalts für die Kinder wird in der Regel mit Hilfe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, die alle zwei Jahre aktualisiert wird.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Wenn ein Elternteil sich nicht selbst versorgen kann, kann es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend machen. Beim Ehegattenunterhalt wird zunächst ermittelt, wie viel "unterhaltsrelevantes" Einkommen vorhanden ist; daraus ergibt sich - sofern ein Anspruch vorhanden ist - die Höhe der Zahlungen an den Ex-Partner. Auch eine bereits bestehende Unterhaltspflicht aus vorherigen Beziehungen kann die Unterhaltshöhe des Lebensunterhaltes beeinflussen. Zu beachten ist, dass man seinen Anspruch möglichst bald geltend machen muss, da dieser auch verwirken kann. Eine Kanzlei für Familienrecht ist versiert mit allen möglichen Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen das Familienrecht betreffend und berät ihre Mandanten u.a. auch bei Fragen zum Zugewinnausgleich oder Unterhaltsanspruch. Die Entscheidung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung beschleunigt und vereinfacht die Scheidung in den meisten Fällen deutlich. Dringend angeraten wird für die Scheidungsvereinbarung, dass beide Partner ihren eigenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin haben. Dadurch können Lösungen gefunden werden, die beiden Partnern entgegenkommen und dem Sachverhalt angepasst sind. Außerdem können viele mögliche weitere Konflikte vermieden werden.

Selbstbehalt

Auch der Ex-Partner hat Lebenshaltungskosten, die er begleichen muss, um dies zu gewährleisten gibt es den Selbstbehalt. Sollte dem zum Unterhalt verpflichteten Ehepartner nicht genügend Geld zur Verfügung stehen nach Abzug seines Selbstbehaltes, so sorgt der Staat finanziell für die Kinder.

Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung kann schnell kompliziert und undurchsichtig werden. Lassen Sie sich von einem Anwalt einer Anwaltskanzlei für Familienrecht ausführlich über Ihre Ansprüche bzw. Verpflichtungen beraten.

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss gewährt der Staat, wenn der Unterhaltsbeitrag, den den Ex-Partner beisteuern kann zu gering ist. Zuständig für die Erteilung des Unterhaltsvorschusses ist in der Regel das Jugendamt.

Wer bekommt wann Unterhaltsvorschuss

Es ist weder ein vorausgehendes Gerichtsurteil gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil nötig, noch ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils von Bedeutung um Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Eine wichtige Voraussetzung um Unterhaltsvorschuss beantragen zu können ist ein fester Wohnsitz in Deutschland außerdem muss das Kind im gleichen Haushalt wohnen wie der alleinerziehende Elternteil.

Keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Ein Ausschlusskriterium ist u.a. wenn der alleinerziehende Elternteil sich weigert, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Veränderte Lebenssituationen des alleinerziehenden Elternteils, wie z.B. Wiederheirat oder Zusammenziehen mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil, sind dem Amt mitzuteilen und können die Vorschusszahlungen beenden.

Sorgerecht: Rechte und Pflichten für Eltern

Ein Kind soll für eine bestmögliche soziale Entwicklung eine Erziehung von Vater und Mutter genießen. Gemeint ist damit das Sicherstellen des Kindeswohles aus finanzieller, körperlicher und sozialer Sicht. Die gesetzlichen Regelungen des Sorgerechts sind im BGB zu suchen. Trennen sich verheiratete Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Angelegenheiten wie Arztbesuche, Hobbys oder Fernsehzeiten kann das alleinerziehende Elternteil allein entscheiden. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Gemeinsam zu entscheiden ist unter anderem auch die religiöse Erziehung. Sollte es den Eltern nicht möglich sein eine Einigung zu finden, muss dies ein Familiengericht klären.

Der künftige Lebensmittelpunkt des Kindes

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht wird dann diese Entscheidung im Sinne und zum Wohl des Kindes treffen. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Das alleinige Sorgerecht ist in Deutschland die Ausnahme.

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Dieser wird dafür sorgen, dass das Kind in einem Heim oder bei Pflegeeltern untergebracht wird. Kontaktieren Sie einen Familienanwalt in Berlin Neukölln, der sich in Sorgerecht auskennt.

Auf der sicheren Seite mit der Sorgerechtsverfügung

Geteiltes Sorgerecht bedeutet für das Kind doppelte Sicherheit, da im Todesfall eines Elternteils der zweite Elternteil weiterhin das Sorgerecht ausführt, erst für den Fall, dass beide Eltern versterben, ist es wichtig zu Lebzeiten eine Sorgerechtsverfügung für sein unmündiges Kind erstellt zu haben. Achtung! Lediglich die Unterschrift der Eltern unter einem maschinell erstellten Text reicht nicht aus. Die sicherste Art zu gewährleisten, dass es dem minderjährigen Kind auch noch nach dem Tod seines sorgeberechtigten Elternteils gut geht, ist die Absicherung durch eine Sorgerechtsverfügung. Sterben beide Elternteile und haben beide getrennt Sorgerechtsverfügungen erstellt, so wird das Gericht die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils umsetzen.

Wie kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt immer eine wichtige fachliche Instanz und seinem Mandanten eine wichtige Unterstützung, egal um welche Situation es sich handelt. Doch auch außergerichtlich kann ein Rechtsanwalt seinem Mandanten bei der Durchsetzung seiner Interessen helfen.

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