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Anwalt für Familienrecht in Hamburg Eimsbüttel

Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Nadine Rumpke
Dr. Rumpke, Kaden & Collegen
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Familienrecht
Schloßstraße 102, 22041 Hamburg
040-689 146 82
Kontaktformular

Dr. Nadine Rumpke, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Hamburg. Wenn Sie einen kompetenten Rechtsbeistand in familienrechtlichen Angelegenheiten suchen, dann begrüße ich Sie gerne in meiner Kanzlei. Egal um welchen familienrechtlichen Bereich es sich bei Ihrem Anliegen handelt, nehmen Sie gern unverbindlich mit mir Kontakt über das Kontaktformular auf meinem Profil auf und wir besprechen alles weitere. So sehen meine Kompetenzen im Familienrecht aus. Ich bin 1977 geboren und helfe Ihnen gern bei allen juristischen Angelegenheiten im Familienrecht weiter. Egal ob beim Thema Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Trennung oder Zugewinn - ich stehe Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht und kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. Meine Arbeitsweise. Vertrauen und professionelle Sympathie sind im Familienrecht ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Beratung sowie rechtliche Vertretung. Daher steht in aller Regel am Anfang unserer Zusammenarbeit ein erstes Beratungsgespräch. In diesem haben wir Zeit, Ihre Situation genau zu besprechen. Zudem können Sie sich ein eigenes Bild ...mehr
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Familienrecht
Familienrecht ©freepik - mko

Scheidung - Trennung - Wenn die Liebe weg ist

Ist eine Ehe nur mehr auf dem Papier existent, wird sie mit einer Scheidung beendet. Eine zerrüttete Ehe setzt voraus, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr nicht mehr unter einem Dach wohnen, oder drei Jahre, wenn nur ein Partner die Scheidung möchte .

In manchen Fällen ist eine Scheidung auch schneller möglich.

Ohne Trennungsjahr geschieden zu werden ist dann möglich, wenn es für einen Partner eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Ursache in der Person des Ehepartners liegt, sie muss genau geschildert werden.

Die Voraussetzung einer Scheidung ist das Trennungsjahr.

Ein Getrenntleben der Ehepartner ist anzunehmen, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehepartner diese auch erkennbar nicht mehr herstellen will. Wurde das Trennungsjahr vollzogen kann es, zusätzlich zum Grund für die Zerrüttung, angeführt werden. Scheidungsgründe wären wiederholte Seitensprünge oder die längst innerlich vollzogene Trennung vom Partner. Wollen beide Partner die Scheidung, bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Im deutschen Scheidungsrecht herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, vor Gericht müssen sich die Parteien von einem Anwalt vertreten lassen. Finden Sie mit uns schnell und einfach einen Scheidungsanwalt in Ihrer Nähe.

Manchmal sind auch drei Trennungsjahre erforderlich

Ist nur ein Partner trennungswillig, so wird eine Trennungsdauer von drei Jahren notwendig. Da der Gesetzgeber nach drei Jahren der Trennung vom Scheitern der Ehe ausgeht, bedarf es keiner Angabe weiterer Gründe. Auf unserer Seite finden Sie einen kompetenten Juristen für das Rechtsgebiet Scheidungsrecht.

Bei einer Trennung gibt es viele Dinge zu bedenken.

Über finanzielle Leistungen sowie dem Sorgerecht für Kinder muss entschieden werden. Die Ehepartner müssen sich bei einer Trennung auch Gedanken machen wie sie ihre Finanzen und die gemeinsam angeschafften Güter untereinander aufteilen wollen. Ein Anwalt für Familienrecht in Hamburg Eimsbüttel berät im Falle einer Scheidung

Mit der Scheidung beginnt der Streit um das Vermögen

Der wirtschaftliche Zugewinn während der Ehe ist anlässlich der Scheidung auszugleichen.

Auf jede Eheschließung kam in den letzten Jahren 0,4 Ehescheidungen.

Wie geht eine Scheidung von Statten: Eine Scheidung ist nur mit einem Anwalt möglich, selbst wenn diese einvernehmlich ist. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts ist in der Regel der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Fehlen gemeinsame Kinder, oder gibt es keinen gemeinsamen Aufenthaltsort, kommt es auf den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragsgegners an, es sei denn der Antragsteller wohnt noch in der ehemals gemeinsamen Wohnung, dann ist das dortige Gericht zuständig. Eine Ehescheidungsvoraussetzung ist der Antrag auf Scheidung von einem oder beiden Ehegatten. Auskünfte zu möglichen Rentenanwartschaften werden durch besondere Schreiben des Gerichts erfragt. Ist der Versorgungsausgleich vom Gericht errechnet, wird der Scheidungstermin bestimmt. Mit Ehevertrag lässt sich eine Scheidung deutlich schneller vollziehen.

Covid-19 und Familienrecht

Auch das Familienrecht ist von der Corona Pandemie betroffen. Das Gesetz ist bemüht, durch zeitlich begrenzte Regelungen, Erleichterungen zu schaffen und dadurch mögliche negative Folgen durch Corona abzuschwächen. Sowohl das Umgangsrecht als auch das Unterhaltsrecht mussten angepasst werden. Auch das Thema Impfen birgt Konfliktpotential. Ein Anwalt für Familienrecht hat auch bei sich schnell ändernden Rechtslagen den Überblick über aktuelle Bestimmungen und kann rechtssicher beraten.

Unterhaltsanspruch - Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt

Unterhalt steht für die Verpflichtung einer Person, die Existenz einer anderen Person, mit der man in gerader Linie verwandt ist, zu sichern. Laut Gesetzt sind Ehepartner sich gegenseitig oder Eltern ihren Kindern gegenüber, unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht in Deutschland. Nicht nur per Gesetz ist man zu Unterhalt verpflichtet, auch getroffene schriftliche, Vereinbarungen sind bindend.

Alimente - das Gegenstück zu Naturalunterhalt.

Alimente sind die zu leistenden Unterhaltszahlungen. Beide Eltern sind unterhaltspflichtig, jedoch ist darauf Rücksicht zu nehmen wie die persönlichen Lebensverhältnisse sind. Auch wenn sich die Partner trennen: Ihren Kindern gegenüber sind sie gleichermaßen unterhaltspflichtig. Im Unterhaltsrecht unterscheidet man zwischen Familienunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (Ehegattenunterhalt), Unterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) sowie den Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden. In der Regel kommt einer der Ex-Partner dieser Unterhaltspflicht in Form von Geldzahlungen nach (Barunterhalt), der andere Elternteil kümmert sich täglich um das Kind d.h. sorgt für Essen, Kleidung, kümmert sich um Schulangelegenheiten und Freizeitaktivitäten (Naturalunterhalt).

Ermittlung des Kindesunterhaltes

Herangezogen werden dürfen hier jedoch nicht alle Vermögenswerte des Ex-Partners, vielmehr ist nur das sogenannte "unterhaltsrelevante" Vermögen in die Berechnung einzubeziehen. Geht es um die Unterhaltszahlung, wird im Normalfall die Düsseldorfer Tabelle herangezogen um zu berechnen, wie viel Geld Kinder pro Monat benötigen.

Auch der Ehegatte hat evtl. Anspruch auf Unterhalt

Unterhalt wird nicht nur für die Kinder fällig, es kann auch nötig werden den Ex-Partner zu unterstützen. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes muss zunächst das unterhaltsrelevante Einkommen ermittelt werden. Die Höhe des Ehegattenunterhalts darf während der Trennungsphase immer dann neu berechnet bzw. festgesetzt werden, wenn sich das unterhaltsrelevante Einkommen des zur Zahlung verpflichteten Partners geändert hat (z.b. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit o.ä.) Vorsicht ist bei der Beantragung des Ehegattenunterhaltes geboten, denn eine zeitverzögerte Antragstellung kann einen Unterhaltsanspruch negativ beeinflussen. Viele Themen wie Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleich führen zu Auseinandersetzungen. Lassen Sie sich als Mandant einer Kanzlei für Familienrecht rechtssicher beraten. Können sich die Expartner einigen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbaren, so kann dies die Scheidungsdauer verkürzen und die Scheidung vereinfachen. Für eine Scheidungsvereinbarung sollten jedoch beide Partner einen eigenen Rechtsanwalt / eine eigene Rechtsanwältin beauftragen. Dies ermöglicht je nach Sachverhalt akzeptable Lösungen zu finden und vermeidet weitere Konflikte.

Selbstbehalt kurz erklärt

Für den Alltag muss dem zum Barunterhalt verpflichteten Ex-Partner genügend Geld übrig bleiben, diesen Anteil nennt man Selbstbehalt. Sollte dem zum Unterhalt verpflichteten Ehepartner nicht genügend Geld zur Verfügung stehen nach Abzug seines Selbstbehaltes, so sorgt der Staat finanziell für die Kinder.

Das Berechnen des Unterhalts

Der Unterhalt ist nicht einfach zu berechnen, da es sehr viele Dinge zu beachten gilt. Wer sich nicht gut und ausführlich von einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lässt, kann sich schnell übervorteilt fühlen.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Der Staat hilft mit einem Unterhaltsvorschuss, wenn alleinerziehende Väter und Mütter von ihren Ex-Partnern nicht ausreichend unterstützt werden können. Beantragen kann man diese Unterstützung in der Regel beim Jugendamt.

Welche Bedingungen berechtigen zum Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gewährt, wenn der Mindestunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht, oder nur teilweise gezahlt wird. Mit dem Erhalt des Unterhaltsvorschusses überträgt man dem Jugendamt die Forderung des Unterhalts und so ist das Amt berechtigt den Vorschuss, wenn möglich, vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Der Unterhaltsvorschuss wird gewährt um dem Kind ein Existenzminimum zu sichern, beantragt wird es aber vom betreuenden Elternteil, deshalb ist es zwingend nötig, dass das Kind mit ihm unter einem Dach lebt.

Ein Unterhaltsvorschuss muss nicht immer gewährt werden.

Möchte man Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben so muss man bereit sein, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu geben. Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nur in der Lage ist den Mindestunterhalt wieder selbst zu tragen, enden die Unterhaltsvorschusszahlungen vom Jugendamt.

Sorgerecht - Kindeswohl: Das müssen Eltern wissen

Eltern haben das Recht und die Pflicht für ihre Kinder zu sorgen. Entscheidungen für das Kind müssen hier immer erkennbar im Sinne und zu seinem Wohle gefällt werden. Wie die rechtliche Sicht zum Thema Sorgerecht ist, findet man im BGB Bei verheirateten Eltern bestimmt das Gesetz ein gemeinsames Sorgerecht. Alltagsangelegenheiten können von dem Elternteil entschieden werden, bei dem das Kind lebt. Geht es um weitreichendere, planbare Entscheidungen, haben die Eltern gemeinsam den besten Weg für ihr Kind zu finden. Hierzu gehören auch gesundheitliche Themen, wie planbare OP's. Finden die Eltern hier keinen Konsens, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.

Bei welchem Elternteil wohnt das Kind?

Die Frage wo der Lebensmittelpunkt des Kindes sein soll und damit auch wer mit dem Kind künftig den Alltag teilt ist oft nur mühsam zu entscheiden. Das Gericht fällt dann eine Entscheidung. Wichtige Aspekte sind dabei unter anderem die Bindungsstärke des Kindes zu einem Elternteil, die Kontinuität der Beziehung und die Fähigkeit des Elternteils das Kind zu erziehen.

Das alleinige Sorgerecht muss sehr gut begründet werden.

Bei der Trennung unverheirateter Paare hat die Mutter das Sorgerecht, will der Vater das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter ausüben, muss er eine entsprechende Erklärung abgeben. Das alleinige Sorgerecht bei verheirateten Eltern wird von unseren Gerichten nur in besonderen Lebenssituationen befürwortet. Als Begründung gelten z.B. Gesundheitsgefährdung des Kindes oder Kindesvermögensgefährdung, auch ein gefährliches Umfeld durch Dritte ist ein triftiger Grund, die Behauptung jemand sei "schlechter Umgang" hingegen reicht nicht aus. Das Familiengericht wird zusammen mit Sachverständigen und dem örtlichen Jugendamt eine Entscheidung für das Kind und zu seinem Wohle treffen. Bei erheblicher Kindeswohlgefährdung kann das Gericht auch durch den Entzug des Sorgerechts eingreifen. Das Gericht bestellt in solchen Fällen einen Amtsvormund und betraut ihn mit dem Sorgerecht. Die Unterbringung in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie obliegt dann seiner Entscheidungsgewalt. Im Sorgerecht liefert ein Familienanwalt in Hamburg Eimsbüttel zuverlässigen Rechtsrat.

Im Notfall schon vorgesorgt mit der Sorgerechtsverfügung!

Sind beide Eltern sorgeberechtigt, so wird erst im Falle, das beide Eltern versterben die Sorgerechtsverfügung zur Anwendung kommen, da ansonsten das noch lebende Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommt. Verfassen Sie die Sorgerechtsverfügung handschriftlich und unterschreiben Sie, bei geteiltem Sorgerecht, unbedingt gemeinsam. Sichern Sie das Wohl ihrer unmündigen Kinder auch im Falle ihres Todes ab mit einer Sorgerechtsverfügung. Die Sorgerechtsverfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils ist die rechtsverbindlich umzusetzende Verfügung.

Wie kann der Anwalt für Familienrecht helfen?

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ein Anwalt immer eine wichtige fachliche Instanz und seinem Mandanten eine wichtige Unterstützung, egal um welche Situation es sich handelt. Auch außergerichtlich hilft ein Anwalt seinem Mandanten gern und versiert bei der Durchsetzung seiner Interessen.

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