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Anwalt für Migrationsrecht in Berlin Kreuzberg

Rechtsanwalt Ole Sierck Berlin
Rechtsanwalt Ole Sierck
Rechtsanwalt für Migrationsrecht
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin
030-280 950 10
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Ole Sierck, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht in Berlin. Sie haben Fragen zum Migrationsrecht? Als erfahrener Rechtsanwalt werde ich eine passende Lösung für Sie finden und Ihnen helfen, Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich durchzusetzen. Schreiben Sie mir gerne über das Kontaktformular auf meinem Profil. Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt. Gegründet habe ich meine Kanzlei im Jahr 2000. Seitdem habe ich umfangreiche Berufserfahrungen sammeln können, die für das tägliche Geschäft eines Rechtsanwalts sehr wichtig sind. Im Laufe dieser Zeit habe ich meine Schwerpunkte unter anderem im Reiserecht und Migrationsrecht gesetzt. Ich konnte mir alle Besonderheiten dieser beiden Gebiete aneignen. Durch mehrere Dozententätigkeiten und meiner Mitgliedschaft in der Prüfungskommission an der Benedict School für Wirtschaft und Recht in Berlin verfüge ich über einen sicheren Umgang mit allen Verfahren, beteiligten Personen und Instanzen. Ihr Anliegen ist bei mir in besten Händen! Meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt. Ich möchte Ihnen eine wirtschaftliche und transparente Arbeit bieten. Wir ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Berlin Kreuzberg
kleines Mädchen steht an einem Zaun
kleines Mädchen steht an einem Zaun ©freepik - mko

Migrationsrecht kurz erläutert

Asylrecht und Aufenthaltsrecht befassen sich beide mit Migration. Asylrecht wird jedem ausländischen, politisch Verfolgten in unserem Land gewährt. Eine Aufenthaltsgenehmigung, besonders die dauerhafte, wird aber nur unter genau definierten Bedingungen gewährt, diese sind im Aufenthaltsrecht zu finden. Wer beispielsweise aus einem EU-Land einreist oder aus einem sicheren Herkunftsland kommt, erhält im Normalfall kein Asyl. Vor 2015 war das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gut gerüstet für die Überprüfung von Asylanträgen. Mit der Flüchtlingswelle, die dann kam allerdings wurden die Kapazitäten des BAMF bis an seine Grenzen ausgereizt. Neue Maßnahmenpakete wurden verabschiedet um Terroristen und Straftäter zu identifizieren und ihnen gegebenenfalls die Einreise ins Land zu verwehren. Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht wurden nötig, wie z.B. die Verlängerung der Residenzpflicht auf sechs Monate, und im Asylpaket I bereits im Oktober 2015 verabschiedet. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). 2017 wurden weitere Gesetzesänderungen beschlossen. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Bei Fragen zu Ihrem Asylverfahren, zu Rechtsfragen und Problemen während des Verfahrens, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Migrationsrecht in Berlin Kreuzberg.

Das Aufenthaltsrecht

Auch ohne politische Verfolgung wählen Menschen Deutschland als ihren neuen Aufenthaltsort. Zu unterscheiden ist auch ob der Antragsteller aus einem EU Land kommt oder aus dem nicht EU-Ausland. Ohne Aufenthaltstitel ist es für Nicht EU-Bürger nicht gestattet sich längere Zeit in Deutschland aufzuhalten. Aufenthaltstitel sind entweder ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder schließlich eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU. Auch Asylanten bedürfen übrigens eines Aufenthaltstitels um nicht ausgewiesen zu werden. Die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels ist immer die Angabe des Zweckes der Einreise. Folgende Zwecke sieht das Aufenthaltsgesetz vor: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Eine Aufenthaltserlaubnis ist je nach Grund der Einreise mit unterschiedlich langen Fristen und Vorschriften ausgestellt. Um in den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltgenehmigung zu gelangen, bedarf es genau umschriebener Voraussetzungen. Neben einer bereits seit fünf Jahren bestehenden Aufenthaltsgenehmigung ist unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt notwendig, sowie eine ausreichende Krankenversicherung. Der Antrag kann nur in der Stadt gestellt werden in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der örtlichen, zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Haben Sie Probleme oder Fragen zu Einzelfällen, so ist ebenfalls die örtliche Ausländerbehörde, oder auch das BAMF der richtige Ansprechpartner. Liegen bei Ablauf des Aufenthaltstitels noch die anfänglichen Gründe vor, so ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in aller Regel möglich. Mitentscheidend ist auch der Nachweis des vorgeschriebenen Besuches eines Integrationskurses. Laut § 50 AufenthG ist jeder Ausländer verpflichtet Deutschland zu verlassen, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Im AufenthG findet man unter § 51 die Gründe, die zu einer Ausweisung führen. Wurde das Aufenthaltsrecht entzogen, so geht dies sehr oft einher mit einem Wiedereinreiseverbot. Dies trifft besonders auf Ausländer zu, bei denen man von einer öffentlichen Bedrohung für Deutschlands Sicherheit und Ordnung ausgeht oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet wird. Die Abschiebung oder Rückführung einer Person ist eine Zwangsmaßnahme, die ergriffen wird um die Ausreise einer ausreisepflichtigen Person durchzusetzen, wenn diese das Land nicht freiwillig verlassen will. Vor einer Abschiebung werden eventuelle „zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote“, die sich auf Gefahren im Zielstaat beziehen, vom BAMF geprüft.  Nur zwei Dinge können eine Abschiebung dann verzögern, nämlich ein rechtlicher oder tatsächlicher Grund. Die Person befindet sich dann laut Rechtsgrundlage § 60a Absatz 2 bis 4 Aufenthalts-Gesetz (AufenthG) im Zustand der Duldung. Eine Duldung darf nicht mit einem Aufenthaltstitel gleichgesetzt werden. Der Staat hat das Recht, eine Person in Abschiebehaft zu nehmen, wenn zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Vollzug der Ausweisung entziehen würde. Deutschland ist gut organisiert. Das trifft auch auf die rechtlichen Regelungen rund um die Migration zu. Jedoch kann im Einzelfall eine falsche Bewertung der Situation nicht ausgeschlossen werden. Ein Anwalt für Migrationsrecht wird Sie in allen Belangen beraten und Ihnen durch komplizierte Sachverhalte helfen.

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