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Ihren Anwalt für Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt finden

Rechtsanwalt Fabian Sauer Dortmund
Rechtsanwalt Fabian Sauer
Rechtsanwalt
Chemnitzer Straße 100, 44139 Dortmund
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Fabian Sauer, Ihr Rechtsanwalt für Migrationsrecht. Sie haben ein ausländerrechtliches Problem, das Sie schnell und erfolgreich in Ihrem Sinne lösen wollen? Dann kann ich Ihnen als auf das Migrationsrecht spezialisierter Anwalt helfen. Recht haben und Recht bekommen. Mit umfassendem Fachwissen in meinen Rechtsgebieten, insbesondere im Migrationsrecht, verhelfe ich Ihnen schnell und kompetent zu Ihren Ansprüchen. Als Mandant stehen Sie immer im Mittelpunkt meiner Arbeit. Als spezialisierter Anwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen erstklassige Beratung und Vertretung. Ich betreue Mandanten in Dortmund, aber auch deutschlandweit. Meine Arbeitsweise. Ich spreche mit meinen Mandanten nicht in kompliziertem Juristendeutsch. Bereits in der Erstberatung werde ich Ihnen nachvollziehbar und klar darlegen, welche Erfolgschancen in Ihrem Fall bestehen und Ihnen auch die Risiken klar aufzeigen. Das Ziel meiner Beratung sehe ich darin, mit Ihnen gemeinsam einen bestmöglichen Weg zu finden, Ihrem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen. Von kostenintensiven Maßnahmen, die keine Erfolgsaussichten für Sie bringen, werde ...mehr
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Infos zu Anwälte Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren
Flugzeug und Reispass mit Miniaturfiguren ©freepik - mko

Migranten – Welches Recht gilt?

Migrationsrecht umfasst das Asylrecht und auch das Aufenthaltsrecht. Das Asylrecht kommt bei politisch verfolgten Menschen zum Tragen, die in in Deutschland um Asyl bitten. Um eine Aufenthaltsgenehmigung nach Aufenthaltsrecht zu bekommen, müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt sein. Menschen aus sicheren Herkunftsländern oder anderen EU-Mitgliedstaaten bedürfen beispielsweise keines Asyls. Für die Prüfung von Anträgen auf Asyl oder Aufenthaltsgenehmigungen ist das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zuständig, das war auch bis 2015 völlig ausreichend. Die Flüchtlingswelle allerdings hat die Anlaufstellen dann überrollt. Seitdem wurden Maßnahmen beschlossen und ergriffen um Asylanträge besser prüfen zu können und auch um Straftäter zu erkennen, die illegal nach Deutschland einreisen wollten. Das Bundeskabinett beschloss deshalb im Asylpaket I über die Art und Weise der Verteilung, Verwaltung und auch Abschiebung von Flüchtlingen. Neue sichere Herkunftsstaaten wurden definiert (Albanien, Montenegro, Kosovo). Es folgten weitere Gesetzesänderungen in den Monaten Mai und Juni 2017. Laut § 47 Abs. 1b AsylG können die Bundesländer künftig alle Asylsuchenden verpflichten, für bis zu 24 Monate in einer (Erst)Aufnahmeeinrichtung zu verbleiben. Ein Anwalt für Migrationsrecht in Dortmund Innenstadt kennt die aktuelle Rechtslage und kann daraus Ihre derzeitigen Rechte ableiten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Das Aufenthaltsrecht

Deutschland ist ein begehrtes Einwanderungsland nicht nur für politisch verfolgte Asylsuchende. Je nachdem ob man aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt oder nicht, stellen sich rechtliche Fragen und Probleme. Ist man kein EU-Bürger, so ist ein Aufenthaltstitel für Deutschland Voraussetzung, wenn man sich für längere Zeit im Land aufhalten will. Aufenthaltstitel sind z.B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte oder auch eine Niederlassungserlaubnis. Einen solchen Aufenthaltstitel benötigen auch Asylanten. Ein Einreisewilliger muss für seine Einreise und die Genehmigung eines Aufenthaltstitels immer einen Zweck angeben. Das Aufenthaltsgesetz nennt folgende Aufenthaltszwecke als Voraussetzung: Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG) Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG) besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG) Zu beachten ist, dass fast alle Aufenthaltstitel einer zeitlichen Befristung unterliegen. Die Bedingungen, die erfüllt werden müssen um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten sind streng geregelt. Ein gesicherter Lebensunterhalt, eine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren, gute Kenntnis der deutschen Sprache und Gesellschaftsordnung sowie eine ausreichende Kranken- und Rentenversicherung. Der einzig mögliche Ort für die Antragstellung ist die Stadt des Hauptwohnsitzes des Bewerbers. Aufenthaltstitel werden durch die jeweils örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Sie ist auch die Ansprechstelle für alle Fragen zu Einzelfällen genauso wie auch das BAMF. Über eine Verlängerung des Aufenthaltstitels kann entschieden werden, wenn die Gründe, die den ersten Titel gerechtfertigt hatten, immer noch gelten. Bei einer Verlängerung ist in der Regel auch zu berücksichtigen, ob der Antragsteller seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. In § 50 AufenthG ist geregelt, dass ein Ausländer verpflichtet ist das Land zu verlassen, wenn er keinen gültigen Aufenthaltstitel hat. Die Gründe für eine Ausweisung sind im § 51 AufenthG klar definiert. Oft geht eine Ausweisung mit einem Wiedereinreiseverbot einher. Dies betrifft vor allem Ausländer, die die öffentliche Sicherheit bedrohen oder auf irgendeine Art den Interessen Deutschlands schaden. Auch notfalls mit Gewalt wird dann, durch staatliche Behörden, der Ausreisezwang durchgesetzt. Ob ein mögliches Abschiebeverbot vorliegt, kann vom BAMF geklärt werden. Nur zwei Dinge können eine Abschiebung dann verzögern, nämlich ein rechtlicher oder tatsächlicher Grund. Tritt ein solcher Grund auf, so befindet sich der Ausländer im Zustand der Duldung. Diese Duldung ist kein Aufenthaltstitel und geht mit einer Residenzpflicht einher. Eine Abschiebehaft wird nur dann angeordnet, wenn damit zu rechnen ist, dass sich die auszuweisende Person seiner Abschiebung ansonsten entziehen würde. Deutschland ist gut organisiert. Auch das Migrationsrecht ist ein Teil davon. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihre Situation falsch bewertet oder eingeschätzt wurde, so suchen Sie sich Hilfe. Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Migrationsrecht über anwaltssuche.de ist unverbindlich und kostenfrei.

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