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Anwalt für Verkehrsrecht in Halle

Leider haben wir keinen Anwalt für Verkehrsrecht gefunden. In der nachfolgenden Liste finden Sie daher Anwälte mit anderen Rechtsgebieten in Halle.
Symbolbild Rechtsanwalt

Irmgard Ackermann

Brüderstraße 16, 06108 Halle (Saale)
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Christian Albrecht

Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz Beer

Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Sabine Beer

Anhalter Straße 12, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Meike Benthues

Hansering 9/10, 06108 Halle (Saale)
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Jan Christoph Berndt

Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Daniel Bierwirth

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Cramer

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Christian-Michael Deutsch

Mansfelder Straße 4, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Dienemann

Fachanwalt für Familienrecht|204
Joliot-Curie-Platz 1 b, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Doris Dietrich

Trothaer Straße 55, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Dirk Door

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Töpferplan 1, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Lutz E. E. Einsporn

Ernst-König-Straße 11, 06108 Halle (Saale)
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Björn Fehse

Fachanwalt für Strafrecht|204
Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
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Herbert Feigl

Fachanwalt für Insolvenzrecht|6538
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Claudia Feuerberg

Leipziger Straße 17/18, 06108 Halle (Saale)
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Uwe Foppe

Wilhelm-Külz-Straße 1, 06108 Halle (Saale)
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Wilfried Friedrichs

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
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Michael Heinz Jürgen Geiger

Leipziger Straße 85, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Christian Gobst

Bernburger Straße 2, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Carolin Greiner Mai

Fachanwalt für Sozialrecht|204
Hansering 14, 06108 Halle (Saale)
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Jeannette Gresch

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|204
Marktplatz 18, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Joachim Gröne

Große Ulrichstraße 57, 06108 Halle (Saale)
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Frank Heinicke

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht|6538
Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Björn L. Hering

Große Steinstraße 79/80, 06108 Halle (Saale)
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Gerd Herpertz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht|6538
Große Nikolaistraße 1, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Tobias Hohmann

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hansering 5, 06108 Halle (Saale)
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Jan Holtmeyer

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
Symbolbild Rechtsanwalt

Yvette Hoppensack

Hallorenring 4, 06108 Halle (Saale)
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Martin Howald

Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
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Ulrike Iffarth

Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale)
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André Jakob

Leipziger Straße 30, 06108 Halle (Saale)
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Annett Kaiser

Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
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Wolfgang Koop gen. Hoppmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht|6538
Große Ulrichstraße 33, 06108 Halle (Saale)
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Frank Kott

Fachanwalt für Arbeitsrecht|204
Hansering 11, 06108 Halle (Saale)
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Jana Krause

Fachanwalt für Arbeitsrecht|6538
An der Waisenhausmauer 5, 06108 Halle (Saale)
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Daniel Krug

An der Waisenhausmauer 11, 06108 Halle (Saale)
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André Krüger-Pannek

Leipziger Straße 93, 06108 Halle (Saale)
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Franziska Maria Köpke

Fachanwalt für Familienrecht|204
Große Steinstraße 11, 06108 Halle (Saale)
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Tobias Küverling

Fachanwalt für Versicherungsrecht|204
Große Ulrichstraße 7-9, 06108 Halle (Saale)

Infos zu Anwälte Verkehrsrecht in Halle
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht ©freepik - mko

Die Sparten des Verkehrsrechts

Das Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsstrafrecht, Verkehrszivilrecht oder auch Verkehrsverwaltungsrecht, sie alle sind im Verkehrsrecht geregelt.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Schadensaufnahme nach einem UnfallSchadensaufnahme nach einem Unfall Die Fahndung eines Verkehrsverstoßes, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, Parken im Halteverbot, fällt unter das Ordnungswidrigkeitenrecht. Wegen seiner Komplexität soll hier auf das Thema Alkohol am Steuer eingegangen werden, welches zum Teil ebenfalls in das Ordnungswidrigkeitengesetz fällt.

Fehlverhalten während der Probezeit

Das absolute Alkoholverbot gilt für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Dies steht im Straßenverkehrsgesetz § 24c. Wird in der Probezeit gegen die StVO (Straßenverkehrsordnung) gehandelt, wird das Vergehen in schwerwiegende, sogenannte A-Verstöße, und in weniger schwerwiegende B-Verstöße unterteilt. Um zwei Jahre verlängert sich die Probezeit als Konsequenz eines A-Verstoßes oder zwei B-Verstoßen. Fahranfänger, die in der Probezeit alkoholisiert Autofahren, begehen einen sogenannten schwerwiegenden A-Verstoß, da sie mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer leichtsinnig aufs Spiel setzen. Verstößt ein Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze, muss er, zusätzlich zu den Maßnahmen der Probezeit, mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Übersteigt die Alkoholkonzentration im Blut 0,49 Promille, verdoppelt sich das Bußgeld auf 500 Euro, der Eintrag in Flensburg wird mit zwei Punkten angehoben und es wird ein einmonatiges Fahrverbot erteilt. Außerdem ist ein Aufbauseminar abzuschließen. Ein zweiter Verstoß gegen das Alkoholverbot führt zu zusätzlichen zwei Punkten in Flensburg mit 1.000 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von drei Monaten. Auch eine verkehrspsychologische Beratung wird empfohlen. Dies erhöht sich beim dritten Mal auf 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und ein erneutes Fahrverbot von drei Monaten. Zu beachten ist, dass es sich im Fall eines Wertes ab 1,1 Promille bereits um eine Straftat lt. Verkehrsstrafrecht handelt und nicht mehr ins Ordnungswidrigkeitenrecht fällt. Man muss hier bereits mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen und einem Eintrag von drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister. Konsequenz kann auch der Führerscheinentzug sein. Das Fahreignungsregister in Flensburg speichert und verwaltet ein Punktesystem. Begeht ein Autofahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, muss er, je nach Vergehen mit einer Punkteintragung rechnen.

Wie funktioniert das mit den Punkten in Flensburg?

Mit acht Punkten auf dem Konto hat man seine Fahrberechtigung eingebüßt und muss den Führerschein abgeben. Lt. StVG § 29 werden nach Ablauf einer festgesetzten Frist Eintragungen wieder gelöscht. So verlängern sich seit Mai 2014 eingetragene Punkte bei erneuten Punkten nicht mehr automatisch. Wurde eine Ordnungswidrigkeit wegen Alkohol am Steuer mit zwei Punkten geahndet, so erlöschen diese nach fünf Jahren. Alkoholverstöße die einen Straftatbestand erfüllen bleiben für zehn Jahre im Fahreignungsregister erhalten.

Ein Überblick über die Promillegrenzwerte in den EU-Nachbarländern.

Autoschlüssel liegt neben einer BierflascheAutoschlüssel liegt neben einer Bierflasche Eine Promillegrenze von 0,5 ist übrigens auch in den meisten EU-Ländern üblich. Lediglich das Bußgeld variiert stark. Nur als groben Richtwert geben wir Ihnen hier die Promillegrenzwerte anderer europäischer Länder. Vor Reiseantritt ist es zu empfehlen sich über eventuell veränderte Werte zu informieren.

Die allgemeine Promillegrenze liegt bei unseren europäischen Nachbarn in

  • Belgien bei 0,5 ‰ (180 € Bußgeld)
  • Dänemark bei 0,5 ‰ (ein Monatsverdienst)
  • Finnland 0,5 ‰ (ab 15 Tagessätzen)
  • Frankreich 0,5 ‰ (ab 135 € Bußgeld)
  • Griechenland 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Großbritannien 0,5 ‰ (ab 80 € Bußgeld)
  • Italien 0,5 ‰ (ab 530 € Bußgeld)
  • Kroatien 0,5 ‰ (ab 95 € Bußgeld)
  • Niederlande 0,5 ‰ (ab 325 € Bußgeld)
  • Österreich 0,5 ‰ (ab 300 € Bußgeld)
  • Polen 0,2 ‰ (bis 1.200 € Bußgeld)
  • Portugal 0,5 ‰ (ab 250 € Bußgeld)
  • Schweden 0,2 ‰ (ab 40 Tagessätze)
  • Schweiz 0,5 ‰ (ab 520 € Bußgeld)
  • Spanien 0,5 ‰ (ab 500 € Bußgeld)
  • Tschechien 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)
  • Ungarn 0,0 ‰ (ab 100 € Bußgeld)

Nach der Probezeit bzw. nach Vollendung des 21. Lebensjahres werden die Promillegrenzen leicht angehoben.

zwei KFZ in einen Unfall verwickeltzwei KFZ in einen Unfall verwickelt Allerdings kann auch hier schon mit nur 0,3 Promille der Führerschein entzogen werden, wenn der Fahrer den Straßenverkehr gefährdet. Eine erstmalige Alkoholfahrt mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 wird noch als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Folgen sind 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Lässt sich der Fahrer ein zweites Mal betrunken am Steuer erwischen, so drohen schon 1000 Euro Bußgeld, erneute zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. Mit 1.500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem dreimonatigen Fahrverbot muss beim dritten Verstoß gerechnet werden. In manchen Fällen kann die Rechtsprechung dem Verkehrssünder das Fahrverbot erlassen. Dies ist ausnahmslos nur bei einem erstmaligen Verstoß möglich. Zeigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille an, so ist die absolute Fahruntüchtigkeit erreicht, irrelevant ob der Fahrer Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Dieser Grenzwert macht bei einer Trunkenheitsfahrt aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat. Der Autofahrer muss nun mit empfindlichen Strafen rechnen, so wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen, zusätzlich gibt es eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Ein lebenslanger Führerscheinentzug ist nicht unwahrscheinlich, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt, oder das Vergehen besonders schwer gewertet wird. Auch als Radfahrer ist man nicht vor einer Strafanzeige gefeit, so man mit 0,3 Promille erwischt wird. Für Auto- und Fahrradfahrer gilt, dass die 1,6 Promillegrenze keinesfalls überschritten werden sollte, möchte er nicht außer einer Strafanzeige noch eine Anordnung zur MPU erhalten.

Die MPU

Radargerät auf einem StativRadargerät auf einem Stativ Meist ist die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU der einzige Weg seinen Führerschein wieder zu erlangen. Die MPU ist ein Verfahren, bei dem die Fahreignung einer Person geprüft wird, wenn Bedenken im Hinblick auf ihre geistige oder körperliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bestehen. Die Durchfallquote bei der MPU beträgt über 30%! Angeraten wird deshalb, sich rechtzeitig vorzubereiten. Wer von der Polizei mit Alkohol am Steuer erwischt wurde, sollte folgende Punkte unbedingt beachten: Es empfiehlt sich keine Angaben über die getrunkene Menge zu machen. Holen Sie sich schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung.

Das Verkehrsstrafrecht – ein weiterer Teilbereich der Verkehrsrechts

Finger deutet auf großen Schaden an einer StoßstangeFinger deutet auf großen Schaden an einer Stoßstange Im Verkehrsstrafrecht geht es nicht nur um Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, sondern auch um Delikte wie Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Erstellen von Fotos oder Videos an einer Unfallstelle und dergleichen. Das Verkehrsstrafrecht soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Es wird im Verkehrsstrafrecht von einem bewussten Zuwiderhandeln ausgegangen. Ordnungswidrigkeiten geschehen eher durch Fahrlässigkeit. Da Straftaten meist eine größere Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen, werden sie dementsprechend härter bestraft. Meist folgt eine Gerichtsverhandlung. Unterstützung bekommt man dann vom einem Anwalt für Verkehrsrecht.

Ein weiteres Gebiet des Verkehrsrechts – das Verkehrszivilrecht

bandagierter Arm nach einem Verkehrsunfallbandagierter Arm nach einem Verkehrsunfall Im Verkehrszivilrecht geht es um die Regulierung von Unfällen, Schmerzensgeldansprüchen sowie Nutzungsausfallschäden. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist gefragt, wenn man einen Unfall selbst verschuldet hat. Eigene Schäden können bei einem selbstverschuldeten Autounfall der eigenen Vollkaskoversicherung angezeigt werden. Die Ermittlung der Schuldfrage bestimmt die Dauer der Schadensabwicklung. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kennt Ihre Rechte und setzt sie erfolgreich außergerichtlich oder auch vor Gericht durch. Zu beachten ist, dass nicht nur der Fahrer des Unfallautos haftet, sondern auch sein Halter. Von dieser Regelung kann sich der Halter nur abgrenzen, wenn er nachweisen kann, dass der Unfall durch höhere Gewalt geschah oder das Auto ohne seines Wissens gefahren wurde. Unfälle die im EU-Ausland passieren, unterliegen in erster Linie dem jeweiligen Recht in dem der Unfall geschehen ist. Kommt die Versicherung unverhältnismäßig lange zu keinem Ergebnis, so kann man auch, am besten mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht, gerichtlich seinen Anspruch durchsetzen.

Das Verkehrsverwaltungsrecht

Das Fahrerlaubnisrecht und das Fahrzeugzulassungsrecht sind zusammengefasst das Verkehrsverwaltungsrecht. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist Teil des Fahrerlaubnisrechts. In ihr stehen u. a. Die Voraussetzungen für das Erreichen des Führerscheins. Das Fahrzeugzulassungsrecht normiert die Zulassung von Fahrzeugen und Personen zum öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der aufgrund seiner Akteneinsicht die Rechtslage einschätzen kann ist in vielen verkehrsrechtlichen Dingen eine große Hilfe.

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